Neu können auch rückwirkende Einkäufe in die Säule 3a gemacht werden – für Beitragslücken, die ab dem Jahr 2025 entstehen. Diese neue Regelung unterstützt Erwerbstätige dabei, ihre individuelle Vorsorge zu stärken und von Steuerersparnissen zu profitieren. Ein nachträglicher Einkauf ist ab 2026 für das Beitragsjahr 2025 möglich.
Teilzeitpensum, Kinderpause, Sprachaufenthalt oder Weltreise – all diese Szenarien führen oftmals dazu, dass Sie weniger oder gar nicht in die Pensionskasse einzahlen und vielleicht auch die private Vorsorge (Säule 3a) zu kurz kommt. Während Sie die Beitragslücken in der 2. Säule durch einen Einkauf schliessen können, war dies bei der 3. Säule bis jetzt nicht möglich. Mit der neuen Regelung, die der Bundesrat [in seiner Medienmitteilung vom 06.11.2024] bekanntgegeben hat, werden nun auch Nachzahlungen in die 3. Säule möglich.
Im Folgenden finden Sie alle Informationen, um auf die zukünftige Nachzahlungsmöglichkeit bei der privaten Vorsorge vorbereitet zu sein.
Mit der vom Bundesrat beschlossenen Einführung der nachträglichen Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a ist ein solcher Einkauf ab 2026 erstmals möglich. Wer in einzelnen Jahren keine oder nur teilweise Beiträge eingezahlt hat, kann dies zukünftig bis zu zehn Jahre nachholen und steuerlich geltend machen. Die erste Einzahlung kann im Jahr 2026 für die Einzahlungslücke im Jahr 2025 gemacht werden.
Eine Übersicht über alle Voraussetzungen und Bedingungen finden Sie hier.
Die jährlichen Maximalbeträge für die Einzahlung in die 3. Säule bleiben bestehen und werden alle zwei Jahre neu festgelegt.
Dieses Jahr (2026) können Sie so viel auf Ihr Vorsorgekonto 3 zahlen:
Die Geburt eines (weiteren) Kindes, Arbeitslosigkeit, Weiterbildungen oder Auslandsaufenthalte führen oftmals zu reduzierten oder ausgesetzten Einzahlungen in die Vorsorge. Dabei gilt: Wer keine Beitragslücken in der AHV aufweist (44 Jahresbeiträge) und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 88 200 CHF hat, hat Anspruch auf eine AHV-Vollrente.
Seit 2025 können Sie Ihre Vorsorge flexibler planen und versäumte Jahresbeiträge in die Säule 3a nachzahlen, sofern Sie über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügen. Um Ihre Vorsorgelücken zu schliessen, stehen Ihnen wie bisher der Einkauf in die 2. Säule sowie neu auch der Einkauf in die 3. Säule zur Verfügung.
Beispiel:
Eva K. hat bis Ende 2025 3 000 CHF auf ihr Vorsorgekonto einbezahlt, was nicht dem vollen Maximalbetrag von 7 258 CHF entspricht. Dadurch ist 2025 eine Vorsorgelücke von 4 258 CHF entstanden. Um diese Beitragslücke für 2025 zu schliessen, kann Eva 2026 den vollen Maximalbetrag für das laufende Jahr und zusätzlich die 4 258 CHF für das Jahr 2025 einzahlen – vorausgesetzt, sie verfügt in beiden Jahren über ein AHV-pflichtiges Einkommen.
Die ordentliche Einzahlung sowie den Einkauf kann sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.
«Wer im Alter flexibel über sein Kapital verfügen möchte, fährt mit Einzahlungen in die Säule 3a – auch nachträglich – oft besser als mit einem PK-Einkauf.»Evelyne Jungo, Vorsorgeexpertin der Bank Cler
Tipp: Lassen Sie sich am besten auf Ihre Lebenssituation abgestimmt beraten, um den optimalen Weg zur Schliessung Ihrer Vorsorgelücken zu finden.
Gut zu wissen
Die Rentenleistungen aus der staatlichen und der beruflichen Vorsorge sollten ungefähr 60% des letzten Einkommens vor Pensionierung abdecken. Daher ist die Altersrente bestehend aus AHV- und PK-Rente in der Regel nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard fortzuführen. Darum lohnt es sich, mit Einzahlungen in ein Säule-3a-Konto die Altersvorsorge zu ergänzen und zu verbessern.
Die neue Möglichkeit, nachträglich in die Säule 3a einzuzahlen, schafft für viele Erwerbstätige einen flexiblen Weg, um Vorsorgelücken zu schliessen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Dies ist besonders wertvoll für diejenigen, die ab 2025 aufgrund von Teilzeitpensen, Kinderpausen oder Auslandsaufenthalten nicht regelmässig in ihre private Vorsorge einzahlen können.
Wichtig: Der Bundesrat hat beschlossen, die jährliche Nachzahlung bis zur Höhe des gültigen Maximalbetrags rückwirkend bis zu zehn Jahre zu ermöglichen. Da die Regelung jedoch erst ab 2025 gilt, können Einkäufe frühestens ab diesem Jahr (2026) für das Jahr 2025 erfolgen.
Mit der Einkaufsmöglichkeit bieten sich neue Chancen, versäumte Einzahlungen in die Säule 3a nachzuholen. Wenn Sie allgemein Ihre Vorsorge optimieren wollen, prüfen Sie zusätzlich Ihren AHV-Auszug und Ihren Vorsorgeausweis der Pensionskasse, um allfällige Lücken zu erkennen. Weiter können Sie prüfen, ob Sie bei Ihrer Pensionskasse den freiwilligen Sparbeitrag erhöhen können.
Diese und weitere Faktoren berücksichtigen unsere Vorsorgeprofis in einer ganzheitlichen Beratung, um Sie bei der Vorsorgeoptimierung zu unterstützen.
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