Wer Geld in die Säule 3a einzahlt, denkt meist zuerst an den Steuervorteil heute. Doch auch beim Bezug im Alter können zusätzliche Steuern gespart werden. Mit einem gestaffelten Bezug deiner Vorsorgegelder kannst du – je nach Wohnkanton, Betragshöhe und persönlicher Situation – die Steuerbelastung reduzieren. Wir zeigen dir, wie du von einem gestaffelten Bezug profitieren kannst.
Das Wichtigste in Kürze
Bei der Pensionierung kannst du Vorsorgekapital beziehen – beispielsweise aus der Pensionskasse oder der Säule 3a. Auf dieses Guthaben fallen Kapitalauszahlungssteuern an. Diese sind wie die Einkommenssteuer progressiv: Je mehr Vorsorgegeld im gleichen Steuerjahr bezogen wird, desto höher fällt die prozentuale Steuerbelastung aus.
Da viele Personen nicht das gesamte Geld auf einmal benötigen, kann es sinnvoll sein, die Bezüge über mehrere Jahre zu verteilen. Je nach Wohnkanton fällt weniger Steuer an als bei einem einmaligen Bezug. Das Auszahlen über mehrere Jahre ist möglich, da du Gelder aus der Säule 3a ab fünf Jahren vor der ordentlichen Pensionierung beziehen kannst. Das bedeutet, dass du darauf abzielst, in den Jahren vor Erreichen des Referenzalters deine Vorsorgekonten gestaffelt zu beziehen. Voraussetzung ist, dass du während des Erwerbslebens gestaffelt auf mehrere Vorsorgenkonten einzahlst.
Wie sich die Staffelung auf die Steuerersparnis auswirkt, können wir am Beispiel mit Monika Hug sehen (siehe unten stehende Grafik). Monika wohnt in Basel-Stadt und hat beim Erreichen des 65. Lebensjahrs theoretisch fünf Vorsorgekonten. Zusätzlich hat sie eine Versicherungslösung abgeschlossen, die im Jahr 2028 fällig wird. Statt alle Konten im gleichen Jahr zu beziehen, verteilt sie die Auszahlungen über sechs Jahre. Sie startet mit dem gestaffelten Bezug der Vorsorgekonten im Jahr 2029 und spart gegenüber einem einmaligen Bezug rund 9 100 CHF Kapitalauszahlungssteuern.
Um deine Steuerbelastung zu reduzieren, solltest du über die Jahre nicht nur ein Vorsorgekonto, sondern mehrere führen. Prüfe vor dem Eröffnen eines weiteren Vorsorgekontos folgende Faktoren:
Als Faustregel gilt: Ab 50 000 CHF Guthaben auf einem Vorsorgekonto kann sich ein weiteres Vorsorgekonto lohnen. Beachte, dass die Steuerprogression von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist. Beispielsweise startet diese in bestimmten Kantonen erst ab 100 000 CHF, bei anderen schon bei 30 000 CHF.
Eröffne zusätzliche Vorsorgekonten frühzeitig und zahle während des Erwerbslebens ein. Kurz vor der Pensionierung lassen sich bestehende Vorsorgeguthaben nicht mehr aufteilen.
Dann kann sich bereits ab rund 30 000 bis 35 000 CHF pro Vorsorgekonto ein weiteres Depot lohnen – vorausgesetzt, bis zu deiner Pensionierung bleiben noch mindestens 15 Jahre. So hat dein angelegtes Vermögen Zeit zu wachsen, ohne dass einzelne Konten beim Bezug deutlich über 50 000 CHF liegen. Ob diese Strategie zu dir passt, klärst du am besten in einer Vorsorgeberatung.
Du möchtest deine Vorsorgeplanung in die Hand nehmen? Oder von Vorsorgeprofis prüfen lassen, ob sich mehrere Vorsorgekonten bei dir lohnen? Lass dich von unseren Vorsorgeexpertinnen und -experten beraten.
Beraten werden Zu Zak Vorsorgen
Im Jahr 2026 kannst du als Erwerbstätige oder Erwerbstätiger mit Pensionskasse maximal 7 258 CHF in die Säule 3a einzahlen. Diesen Betrag kannst du frei auf mehrere Vorsorgekonten in Zak verteilen.
Für Erwerbstätige ohne Pensionskassenanschluss gilt ein Maximalbetrag von 36 288 CHF (20% des Nettoeinkommens). Erwerbstätigen ohne PK-Anschluss empfehlen wir das Vorsorgekonto 3 der Bank Cler.