Coronavirus: Überbrückungskredite
Die Bank Cler beteiligt sich am Massnahmenpaket des Bundes, um die vom Coronavirus betroffenen Schweizer Unternehmen rasch und unkompliziert unterstützen zu können.

Kreditbeträge bis zu 10% des Umsatzes oder maximal 20 Millionen CHF sind möglich. Beträge bis zu 0.5 Millionen CHF werden von den Banken sofort ausbezahlt und vom Bund zu 100% garantiert. Die Laufzeit eines Überbrückungskredits des Bundes beträgt 60 Monate. Die Frist für das Einreichen von Kreditgesuchen ist am 31. Juli 2020 abgelaufen.
Im Rahmen der COVID-19-Kreditprogramme unterstützt der Bund mit Hilfe der Kantone auch aussichtsreiche Startups bei Liquiditätsengpässen. Bürgschaftsgesuche können noch bis 31. August 2020 eingereicht werden.
COVID-19-Bürgschaft für Startups
- Bestehende Kundenbeziehung zur Bank Cler
- Wird zu 65% vom Bund und 35% vom mitmachenden Domizilkanton abgesichert
So funktioniert's
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Bürgschaftsgesuch vollständig ausfüllen.
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Bürgschaftsgesuch unterschreiben.
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Gesuch auf EasyGo hochladen*.
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Die Bank erhält die Bürgschaft von der Bürgschaftsorganisation.
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Die Bank erstellt den Kreditvertrag und zahlt dem Startup das Geld aus.
* Der Versand erfolgt elektronisch direkt von EasyGov. Der Kanton prüft die Vereinbarung. Ist diese komplett und entspricht den Beurteilungskriterien, leitet er die Vereinbarung an die Bürgschaftsorganisation weiter. Die Bürgschaftsorganisation stellt anschliessend die Bürgschaft für die Bank aus.
Hinweis
Das Startup-Unternehmen stellt Antrag auf eine Bürgschaft. Der Kreditbetrag fällt üblicherweise geringer als der beantragte Bürgschaftsbetrag aus.
Bitte wenden Sie sich an unsere KMU-Serviceline.