Die QR-Rechnung einfach erklärt

Ups, etwas ist schief gelaufen!
Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
So wird der Zahlungsverkehr ab Mitte 2020 einfacher und digitaler
Heute existieren in der Schweiz sieben verschiedene Einzahlungsscheine. Ab Ende Juni 2020 werden diese durch die neue QR-Rechnung ersetzt. Das Erstellen, Bezahlen und Verarbeiten von Rechnungen wird dadurch einfacher, schneller und weniger fehleranfällig. Was Unternehmen und Vereine nun über die Umstellung wissen müssen:
Auf einen Blick
Ups, etwas ist schief gelaufen!
Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Die QR-Referenz entspricht der heutigen ESR-Referenz und dient wie bisher dem einfachen Abgleich von offenen Rechnungen. Empfehlung: Verwendung der BESR-ID in der QR-Referenz (bestehende Referenznummer beibehalten).
Die QR-IBAN wird nur in Kombination mit der QR-Referenz verwendet. In dieser Kombination wird das heutige ESR-Verfahren mit den orangen Einzahlungsscheinen abgebildet. Die QR-IBAN haben Sie von uns erhalten – falls nicht, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson.
Das Structured-Creditor-Reference-Verfahren ist neu, das Sie zur Rechnungsstellung im SEPA-Raum benötigen. Die SCOR-Referenz wird in Kombination mit Ihrer IBAN verwendet. Unter Anwendung dieser Referenz können Sie einen vereinfachten Rechnungsabgleich in Ihrer Software vornehmen.
Wesentliches Merkmal der QR-Rechnung ist der Swiss QR-Code. Der Rechnungsempfänger scannt einfach den Swiss QR-Code mit Smartphone, PC-Kamera oder Handscanner und braucht die Zahlung dann nur noch freizugeben, ohne weitere Eingaben.
Alle benötigten Informationen im Zahlteil der QR-Rechnung sind auch mit blossem Auge lesbar. Damit sind alle papiergebundenen Zahlungsverfahren weiterhin möglich.
1 Obligatorisch
Der Empfangsschein enthält die wichtigsten Informationen des Zahlteils. Ebenfalls kann er als Quittung abgetrennt werden.
2 Obligatorisch
Der Swiss QR-Code, gekennzeichnet durch das Schweizerkreuz in der Mitte, enthält alle Daten.
3 Obligatorisch
Währung CHF oder EUR ist möglich, muss aber vorgedruckt werden. Betrag: Kann vorgedruckt oder leer gelassen werden.
4 Freiwillig
Dem Rechnungsempfänger können alternative Zahlverfahren angeboten werden (z.B. eBill).
5 Obligatorisch
IBAN bzw. QR-IBAN und Angaben zum Begünstigten sind zwingend erforderlich.
6 Dependent
QR-Referenz, SCOR-Referenz oder keine Referenz (je nach Ausprägung)
7 Freiwillig
Zusätzliche, strukturierte Rechnungsinformationen analog dem Feld «Zahlungszweck» beim roten Einzahlungsschein (nicht von Hand ergänzen).
8 Obligatorisch
«Zahlbar durch» wird vorgedruckt oder kann handschriftlich ergänzt werden.
Während der Übergangszeit können Sie Ihr bestehendes Verfahren zur Rechnungsstellung weiterführen und den Rechnungsabgleich unverändert vollziehen. Aktuell können Sie Ihre Daten in zwei unterschiedlichen Formaten beziehen:
Mit Einführung der QR-Rechnung wird das bestehende camt.054-Format um sämtliche QR-relevanten Daten und Informationen ergänzt werden. Für die Rechnungsstellung mit der QR-Rechnung wird entsprechend empfohlen, für den Zahlungsabgleich das neue camt.054-Format zu verwenden. Der camt.054 mit Ergänzungen wird Ihnen seit 30. Juni 2020 zur Verfügung stehen.