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Auf Veränderungen vorbereitet sein

Jobverlust, Scheidung oder andere Veränderungen können deine finanzielle Situation auf den Kopf stellen. Wie kannst du mit dem Unerwarteten umgehen?

  • AHV-Beitragslücke

    Vorsorgelücken im Fall eines Erwerbsunterbruchs vermeiden

    Bei einem Erwerbsunterbruch durch den Verlust der Arbeitsstelle solltest du darauf achten, bei der AHV versichert zu bleiben, um Vorsorgelücken zu vermeiden. Allgemein gilt:

    «Egal, wie viel du bis zur Rente durchschnittlich verdient hast, hast du eine Beitragslücke, wird deine Rente um ¹/₄₄ gekürzt.»
    Evelyne Jungo, Vorsorgeexpertin der Bank Cler


    Melde dich daher bei einem Erwerbsunterbruch bei der Ausgleichskasse in deinem Wohnkanton, diese erstellt dann eine Beitragsrechnung für Nichterwerbstätige.

    Wichtig: Sollte der Erwerbsunterbruch in der Vergangenheit liegen und solltest du vergessen haben, den Beitrag zu zahlen, dann kannst du es bis zu fünf Jahre rückwirkend nachholen. Wenn du unsicher bist, kannst du den individuellen AHV-Kontoauszug bestellen – dort siehst du genau, in welchen Jahren ein entsprechendes Einkommen versichert war.

     

  • Neuaufstellung

    Wie wirkt sich eine Scheidung auf die Vorsorge aus?

    Eine Scheidung kann Auswirkungen auf alle drei Säulen deiner Vorsorge haben:

    • AHV: Die während der Ehe erzielten AHV-pflichtigen Einkommen werden grundsätzlich je zur Hälfte aufgeteilt. Dieses sogenannte Splitting kann deine spätere AHV-Rente beeinflussen.
    • Pensionskasse: Die während der Ehe aufgebauten Guthaben der 2. Säule werden im Rahmen des Vorsorgeausgleichs grundsätzlich zwischen euch aufgeteilt.
    • Säule 3a: Auch das während der Ehe angesparte Säule-3a-Guthaben wird bei einer Scheidung grundsätzlich aufgeteilt. Wie die Aufteilung erfolgt, hängt unter anderem von eurem Güterstand ab. 

    Nach einer Scheidung lohnt es sich, deine Vorsorgesituation neu zu prüfen. Entstandene Vorsorgelücken kannst du gezielt mit Einzahlungen in die Säule 3a oder mit Pensionskasseneinkäufen reduzieren.

     

  • Absicherung

    Was im Todesfall mit der Vorsorge passiert

    Im Todesfall spielt dein Zivilstand eine wichtige Rolle bei allfälligen Hinterlassenenleistungen:

    • AHV: Als Ehepartner hast du dann Anrecht auf eine Witwen- oder Witwerrente. Kinder können eine Waisenrente erhalten. Für Konkubinatspartner besteht grundsätzlich kein Anspruch. Warum die AHV-Hinterlassenenrente derzeit grundlegend reformiert wird, erfährst du hier.
    • Pensionskasse: Als Ehepartner hast du Anspruch auf Hinterlassenenlesitungen, je nach PK können diese als Rente und/oder Kapital ausbezahlt werden. Auch Kinder sind bis Ausbildungsende anspruchsberechtigt. Konkubinatspartner können je nach Reglement ebenfalls abgesichert werden. Dafür müssen die Voraussetzungen der PK erfüllt sein und häufig muss die Partnerschaft zu Lebzeiten gemeldet werden.
    • Säule 3a: Bei Ehepaaren erfolgt die Auszahlung gemäss Begünstigtenordnung (meist Ehepartner an 1. Stelle). Konkubinatspaare können sich absichern, indem sie sich gegenseitig bei der 3. Säule mittels einer Begünstigtenerklärung begünstigen.

AHV-Hinterlassenenrenten werden derzeit überarbeitet

Die heutigen Regelungen zu den Witwen- und Witwerrenten sollen angepasst werden. Ziel der Reform ist es unter anderem, die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern zu beseitigen und die Hinterlassenenleistungen stärker auf Familien mit Kindern auszurichten.

Die zukünftigen Regelungen befinden sich noch im politischen Prozess und sind noch nicht in Kraft. Bis zu einer Änderung gelten weiterhin die heutigen Anspruchsvoraussetzungen.

Informiere dich deshalb über den aktuellen Stand, wenn das Thema für deine Vorsorgeplanung relevant ist.

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