Wissen Sie, welche Angaben in Ihrem AHV-Auszug zu finden sind und wie Sie von diesen Informationen profitieren können? Fordern Sie ihn noch heute bei der AHV an (der Versand geht etwa drei Wochen) und lassen Sie sich dann von uns rund um Ihre Vorsorgesituation beraten.
Auf einen Blick
Wozu soll ich meinen AHV-Auszug bestellen?
Welche Informationen enthält er?
Wir zeigen, weshalb es Sinn macht, alle vier bis fünf Jahre seinen AHV-Kontoauszug zu prüfen.
Einkommenscode | ||
---|---|---|
0 |
Freiwillige Versicherung für Auslandschweizer oder Betreuungsgutschrift | |
1 oder 2 | Unselbstständig (Arbeitnehmer) oder beitragspflichtige Versicherungsleistung | |
3 oder 9 | Selbstständig | |
4 | Nichterwerbstätig | |
5 | Beitragsmarken | |
7 | Beitragspflichtiges Einkommen im Rentenalter | |
8 | Einkommensteilung im Falle einer Scheidung |
Steht vor dem Code eine weitere Zahl, weist dies auf eine Korrektur hin.
Spalte 3:
Diese Spalte beinhaltet Angaben zur Betreuungsgutschrift (Bruchteil). Dies ist ein Zuschlag zum rentenbildenden Erwerbseinkommen. Damit wird eine höhere Rente ermöglicht, wenn Sie pflegebedürftige Verwandte betreuen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen. Betreuungsgutschriften können ab dem Kalenderjahr nach dem 17. Geburtstag bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, welches dem Erreichen des Referenzalters vorangeht, angerechnet werden.
Spalte 4:
Diese Spalte zeigt die Beitragsdauer in Monaten (Beginn/Ende). Die Beitragsmonate sind in Zahlen (1-12) ausgewiesen. Diese werden für Schweizerinnen und Schweizer seit 1979, für Ausländerinnen und Ausländer seit 1969 erfasst.
Spalte 5:
Diese Spalte nennt das Beitragsjahr.
Spalte 6:
Dies ist Ihr gemeldetes beitragspflichtiges Einkommen pro Jahr in Schweizer Franken. Auf dieses Einkommen wurden Beiträge erhoben.
AHV-Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden bezahlt und vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber überweist diese an die Ausgleichskasse. Bei Selbständigerwerbenden dient das im Beitragsjahr erzielte Einkommen als Berechnungsgrundlage. Aus unterschiedlichen Gründen können jedoch Lücken entstehen, z.B. fehlen häufig die AHV-Beiträge während der Studienzeit, weil dann kein Einkommen erzielt wird. Diese Beitragslücken führen zu einer tieferen AHV-Rente (pro fehlendes Beitragsjahr um 2,3 Prozent!), wenn Sie in Pension gehen. Prüfen Sie darum, ob Sie jedes Jahr den jährlichen Mindestbeitrag in die AHV eingezahlt haben. Dieser beträgt CHF 514, was einem jährlichen Bruttoeinkommen von 4 851 Franken entspricht. Ist dies nicht der Fall, kann das erhebliche finanziellen Folgen haben. Innerhalb von fünf Jahren ist es möglich, Beiträge nachträglich einzuzahlen und so allfällige Lücken zu schliessen. Verpassen Sie das nicht!
Prüfen Sie, ob der Bruttolohn im Lohnausweis mit dem im AHV-Auszug aufgeführten Einkommen übereinstimmt. So erkennen Sie, ob Ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Ihr Einkommen korrekt verrechnet haben.
30 Tage, nachdem Sie den Ausweis erhalten haben, können Sie Einsprache erheben. Kontaktieren Sie dazu Ihre kontoführende Ausgleichskasse.
Prüfen Sie Ihren AHV-Auszug am besten alle vier bis fünf Jahren jeweils zum Ende des Jahres. So behalten Sie alles Wichtige im Blick und können allenfalls entstandene Lücken rechtzeitig innerhalb von fünf Jahren schliessen.
Haben Sie Fragen?
Wir stehen Ihnen bei allen Anliegen rund um Ihre Vorsorge zur Seite.