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Das sollten Sie über Ihren AHV-Auszug wissen

Wissen Sie, welche Angaben in Ihrem AHV-Auszug zu finden sind und wie Sie von diesen Informationen profitieren können? Fordern Sie ihn noch heute bei der AHV an (der Versand geht etwa drei Wochen) und lassen Sie sich dann von uns rund um Ihre Vorsorgesituation beraten.

Auf einen Blick

  • Wozu soll ich meinen AHV-Auszug bestellen?

  • Welche Informationen enthält er?

  • Wir zeigen, weshalb es Sinn macht, alle vier bis fünf Jahre seinen AHV-Kontoauszug zu prüfen.

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Darum ist Ihr AHV-Kontoauszug wichtig

Darin sehen Sie, welche Einkünfte von Ihren bisherigen Arbeitgebern der AHV gemeldet und Ihrem Konto gutgeschrieben wurden. So können Sie, wenn Sie Ihren Auszug richtig lesen, unter Umständen viel Geld sparen. Denn Sie sehen allfällige Beitragslücken - beispielsweise, weil Ihre frühere Arbeitgeberin bzw. Ihr früherer Arbeitgeber die AHV-Beiträge nicht gezahlt hat. Innerhalb von fünf Jahren könnten Sie solche Lücken noch rückwirkend schliessen.

Wie komme ich zu meinem AHV-Auszug?

Unter Ahv-iv.ch können Sie Ihren persönlichen AHV-Kontoauszug bestellen. Halten Sie dazu Ihre persönliche AHV-Nummer bereit. Diese finden Sie u.a. auf Ihrer Krankenkassenkarte. Grundsätzlich können Sie eine beliebige Ausgleichskasse damit beauftragen, sämtliche Auszüge für Sie zu beschaffen - auch wenn es nicht Ihre kontoführende Ausgleichskasse ist.

Diese Infos zeigt Ihnen Ihr AHV-Auszug

Kassen-Nummer:
Die Nummer der Ausgleichskasse, die Ihr Konto führt.
Spalte 1:
Die Abrechnungsnummer (für Sie nicht relevant)
Spalte 2:
Einkommenscode
Einkommenscode  
0
Freiwillige Versicherung für Auslandschweizer oder Betreuungsgutschrift  
1 oder 2 Unselbstständig (Arbeitnehmer) oder beitragspflichtige Versicherungsleistung
3 oder 9 Selbstständig 
4 Nichterwerbstätig
5 Beitragsmarken
7 Beitragspflichtiges Einkommen im Rentenalter
8 Einkommensteilung im Falle einer Scheidung


Steht vor dem Code eine weitere Zahl, weist dies auf eine Korrektur hin.


Spalte 3:
Diese Spalte beinhaltet Angaben zur Betreuungsgutschrift (Bruchteil). Dies ist ein Zuschlag zum rentenbildenden Erwerbseinkommen. Damit wird eine höhere Rente ermöglicht, wenn Sie pflegebedürftige Verwandte betreuen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen. Betreuungsgutschriften können ab dem Kalenderjahr nach dem 17. Geburtstag bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, welches dem Erreichen des Referenzalters vorangeht, angerechnet werden.

Spalte 4:
Diese Spalte zeigt die Beitragsdauer in Monaten (Beginn/Ende). Die Beitragsmonate sind in Zahlen (1-12) ausgewiesen. Diese werden für Schweizerinnen und Schweizer seit 1979, für Ausländerinnen und Ausländer seit 1969 erfasst.

  • Die Zahl 66 an dieser Stelle bedeutet ein unbestimmtes Ende und/oder einen unbestimmten Beginn.
  • Kapitalgewinne und Lidlöhne erhalten die Zahl 77. Der Lidlohn entschädigt volljährige Kinder oder volljährige Grosskinder, wenn sie für ihre Eltern oder Grosseltern im gemeinsamen Haushalt gearbeitet haben oder ihnen etwas bezahlt haben.
  • Die Zahl 99 bedeutet eine nachträgliche Anpassung des Einkommens ohne Anpassung der Beitragsdauer.

Spalte 5:
Diese Spalte nennt das Beitragsjahr.

Spalte 6:
Dies ist Ihr gemeldetes beitragspflichtiges Einkommen pro Jahr in Schweizer Franken. Auf dieses Einkommen wurden Beiträge erhoben.

Worauf müssen Sie achten?

Lücken

AHV-Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden bezahlt und vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber überweist diese an die Ausgleichskasse. Bei Selbständigerwerbenden dient das im Beitragsjahr erzielte Einkommen als Berechnungsgrundlage. Aus unterschiedlichen Gründen können jedoch Lücken entstehen, z.B. fehlen häufig die AHV-Beiträge während der Studienzeit, weil dann kein Einkommen erzielt wird. Diese Beitragslücken führen zu einer tieferen AHV-Rente (pro fehlendes Beitragsjahr um 2,3 Prozent!), wenn Sie in Pension gehen. Prüfen Sie darum, ob Sie jedes Jahr den jährlichen Mindestbeitrag in die AHV eingezahlt haben. Dieser beträgt CHF 514, was einem jährlichen Bruttoeinkommen von 4 851 Franken entspricht. Ist dies nicht der Fall, kann das erhebliche finanziellen Folgen haben. Innerhalb von fünf Jahren ist es möglich, Beiträge nachträglich einzuzahlen und so allfällige Lücken zu schliessen. Verpassen Sie das nicht!

Arbeitgeber

Prüfen Sie, ob der Bruttolohn im Lohnausweis mit dem im AHV-Auszug aufgeführten Einkommen übereinstimmt. So erkennen Sie, ob Ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Ihr Einkommen korrekt verrechnet haben.

Informationen korrigieren lassen

30 Tage, nachdem Sie den Ausweis erhalten haben, können Sie Einsprache erheben. Kontaktieren Sie dazu Ihre kontoführende Ausgleichskasse.

Wie oft soll ich meinen Auszug überprüfen?

Prüfen Sie Ihren AHV-Auszug am besten alle vier bis fünf Jahren jeweils zum Ende des Jahres. So behalten Sie alles Wichtige im Blick und können allenfalls entstandene Lücken rechtzeitig innerhalb von fünf Jahren schliessen.

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen bei allen Anliegen rund um Ihre Vorsorge zur Seite. 

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