Nichts dem Zufall überlassen und alles in Ruhe angehen
Unsere Erbschaftsberaterinnen und -berater zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen weitergeben können – sei es zu Lebzeiten oder nach Ihrem Tod. Dafür klären wir die folgenden Fragen mit Ihnen
- Wer erhält mein Vermögen nach meinem Tod?
- Wie verfasse ich ein gültiges Testament?
- Welche Einschränkungen macht das Gesetz?
- Sind bereits getroffene Vorkehrungen noch aktuell und entsprechen sie den heutigen Vorschriften?
- Wie kann ich sicherstellen, dass der Ehepartner oder die Lebenspartnerin im Eigenheim bleiben kann?
- Was geschieht, wenn ich urteilsunfähig werde?
- Gibt es steuerliche Aspekte zu berücksichtigen?
- Soll ich meinen Kindern bereits zu Lebzeiten einen Teil meines Vermögens übertragen?
- Wie unterscheidet sich das Konkubinat erbrechtlich von der Ehe?
Wie gehen wir vor?
Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre güter- und erbrechtliche Situation und Ihre persönlichen Wünsche. Wir prüfen Ihre Begünstigungsideen und ob es gesetzliche Einschränkungen gibt. Unsere Lösungsvorschläge berücksichtigen die Auswirkungen auf Ihr Einkommen, Ihr Vermögen und Ihre Steuern. Anschliessend setzen wir die von Ihnen gewählten Massnahmen gemeinsam um.