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Vorsorgen

Selbstbestimmt entscheiden – damit das in jedem Fall funktioniert!

Was geschieht, wenn ich einen Unfall habe und nicht mehr selbst entscheiden kann? Wer bestimmt dann für mich? Wie stelle ich sicher, dass meine medizinische Versorgung meinen Vorstellungen entspricht? Und wie kann ich dafür sorgen, dass meine Angehörigen bestmöglich versorgt sind, wenn ich sterbe? Sie können mit Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und einer Nachlassregelung bestimmen, wie Sie das für sich regeln wollen.

Muss ich für den Fall der Urteilsunfähigkeit überhaupt etwas vorkehren?

Mirjam Keller, Bank Cler: Stellen Sie sich vor, Sie erleiden einen Unfall und bleiben für den Rest Ihres Lebens hirngeschädigt und sind sogenannt «urteilsunfähig». Das Leben nimmt seinen Fortgang und jemand muss nun Ihre Interessen wahren, weil Sie selber nicht mehr dazu in der Lage sind. Mit dem «Vorsorgeauftrag» bestimmen Sie selbst, wer in diesem Fall für uns sorgt.

Was wird in einem Vorsorgeauftrag geregelt?

Mirjam Keller, Bank Cler: Mit dem Eintritt Ihrer Urteilsunfähigkeit müssen viele Fragen beantwortet und weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Wer bezahlt Ihre Rechnungen und erledigt Ihre Post? Wer füllt Ihre Steuererklärung aus? Wer verwaltet Ihre Finanzen? Wer verlängert eine Hypothek oder trifft einen Amortisationsentscheid? Wer verkauft oder vermietet Ihr Eigenheim, sollten Sie nicht mehr zu Hause leben können? Wer schliesst für Sie Verträge ab oder hebt sie auf? Wer entscheidet über Ihre Gesundheitssorge bis hin zum Entscheid über den Eintritt in ein Pflegeheim? All diese Fragen können Sie in einem Vorsorgeauftrag klären. Sie bestimmen eine Vertrauensperson, die als Beauftragte in Ihrem Namen Ihre Interessen wahrnimmt und sämtliche Entscheidungen trifft.

Das Leben nimmt seinen Fortgang und jemand muss nun Ihre Interessen wahren, weil Sie selber nicht mehr dazu in der Lage sind.
Mirjam Keller, Bank Cler

Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung?

Mirjam Keller, Bank Cler: Der Vorsorgeauftrag sieht sozusagen die Vertretung im Alltag vor, wogegen Sie sich in einer Patientenverfügung über die Vertretung hinsichtlich der medizinischen Versorgung äussern. Hier haben Sie die Möglichkeit zu bestimmen, welchen Massnahmen Sie zustimmen und welche Sie verweigern. Ebenso können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die zusammen mit dem behandelnden Arzt für Sie in Ihrem Sinne entscheidet.

Was geschieht, wenn Sie keinen Vorsorgeauftrag oder keine Patientenverfügung verfassen?

Mirjam Keller, Bank Cler: Dann greift erstens die gesetzliche Vertretung.
Nur Ehegatten oder eingetragene Partner (bei gleichgeschlechtlichen Paaren) haben ein gesetzliches Vertretungsrecht. Sie dürfen alle Rechtshandlungen für Sie vornehmen, die für den üblichen Lebensunterhalt erforderlich sind. Sie dürfen sich um die ordentliche Verwaltung Ihres Einkommens und Ihres Vermögens kümmern sowie Ihre Post öffnen und erledigen. Für die ausserordentliche Vermögensverwaltung (z.B. der Verkauf eines Eigenheims oder die Entscheidung über die Amortisation einer Hypothek) ist jedoch die Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde erforderlich. Leben Sie in einem Konkubinat oder sind Sie alleinstehend (z.B. ledig, geschieden, verwitwet), dann sieht die Situation anders aus. Hier hat von Gesetzes wegen niemand das Recht, Sie im Alltag zu vertreten.

Ist diesen Fällen, aber auch in denjenigen, in denen die gesetzliche Vertretung durch den Ehepartner nicht ausreichend ist, muss die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingreifen, das heisst z.B. einer Entscheidung zustimmen oder eine Beistandschaft anordnen. So sollen Ihre Interessen gewahrt werden.

Für die Vertretung bei medizinischen Massnahmen hat der Gesetzgeber bestimmt, in welcher Reihenfolge wer zusammen mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Aerztin entscheidet. An erster Stelle steht diejenige Person, die in einer Patientenverfügung oder in einem Vorsorgeauftrag genannt ist. Dann folgt ein Beistand bei medizinischen Massnahmen, falls einer bestimmt worden ist. Weiter sind in dieser Reihenfolge Ehepartner, im gleichen Haushalt lebende Personen, die Nachkommen, die Eltern und zuletzt die Geschwister für die Vertretung vorgesehen. Allen gemein ist, dass sie der hilfsbedürftigen Person persönlich und regelmässig Beistand leisten müssen.

Sie sehen nun, wie stark der Gesetzgeber das Selbstbestimmungsrecht gewichtet hat. Sowohl bei der Vertretung im Alltag als auch bei der medizinischen Versorgung steht an erster Stelle diejenige Person, die durch Sie in einem Vorsorgeauftrag oder in einer Patientenverfügung bestimmt wurde.
Sie müssen einfach nur tätig werden!

Warum braucht es eine Nachlassregelung?

Mirjam Keller, Bank Cler: Das Gesetz sieht grundsätzlich vor, wer erbt und wie viel, wenn eine Person stirbt. Nun stimmt diese Regelung selten mit den Wünschen des Erblassers überein, sei es, weil er beispielsweise keine Nachkommen hat, jemand vorverstorben ist oder einfach nur, weil er möchte, dass eine bestimmte Person mehr erhält, als es das Gesetz per se vorsieht.
Ein weiterer Grund ist die finanzielle Absicherung des überlebenden Partners, die unter Umständen ohne Regelung nicht optimal gewährleistet ist. Das vor allem dann, wenn ein Eigenheim im Spiel ist. Es kommt auch vor, dass jemand vor Jahren eine Nachlassregelung getroffen hat. Wenn sich die Familienumstände im Laufe der Jahre verändern, sind bestehende Regelungen manchmal veraltet und sollten angepasst werden.
Sie sehen, es lohnt sich in jedem Fall, sich mit dem Thema auseinander zusetzen und sich im Falle einer Erbschaft beraten zu lassen.

Hat die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung nicht bereits eine Nachlassregelung getroffen?

Mirjam Keller, Bank Cler: Das Gegenteil ist der Fall. Meiner Erfahrung nach haben etwa ¾ aller Kunden nichts geregelt, weder in Bezug auf den Tod noch auf die Urteilsunfähigkeit.

Warum die Beratung über Bank Cler und nicht via Notar/Rechtsanwalt?

Mirjam Keller, Bank Cler: Die Spezialisten der Bank Cler haben nicht nur eine juristische Ausbildung, sondern auch ein grosses Wissen in verwandten Gebieten, insbesondere im Sozialversicherungswesen, im Versicherungsbegünstigungsrecht und im Steuerrecht. Sie sind in der Lage, Zusammenhänge aufzuzeigen und ganzheitliche Lösungen zu erarbeiten.

Die Bank Cler verfolgt in ihren Beratungen eine ganzheitliche Betrachtungsweise. Und dies ist besonders im komplexen Gebiet der Vorsorge absolut zentral!

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