Seit 2026 kannst du verpasste Einzahlungen in die Säule 3a unter bestimmten Voraussetzungen nachholen. Im Jahr 2026 kannst du erstmals eine Beitragslücke aus dem Jahr 2025 nachzahlen.
Prüfe vor einem Säule-3a-Einkauf, ob du 2025 eine Beitragslücke hattest und die Voraussetzungen für eine Nachzahlung erfüllst. Beispiel: Bevor du eine Lücke nachzahlen kannst, musst du u.a. über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Lückenjahr und im laufenden Jahr verfügen sowie den ordentlichen Säule-3a-Maximalbetrag für das laufende Jahr vollständig einzahlen.
Mit unseren Vorsorgeexperten kannst du prüfen, ob ein Säule-3a-Einkauf in deiner Situation möglich und sinnvoll ist. Unter anderem wird auch berücksichtigt, wie hoch der mögliche Steuervorteil durch die zusätzliche Einzahlung ist und wie der Einkauf zu deiner gesamten Vorsorge- und Finanzplanung passt.