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Säule 3a: nachträglich einkaufen

Haben Sie 2025 nicht den vollen Maximalbetrag in die Säule 3a einbezahlt? Ab 2026 können Sie diese Beitragslücke schliessen – mit einem nachträglichen Einkauf. Hier erfahren Sie, wie das geht.

So können Sie nachträglich in die Säule 3a einzahlen
Voraussetzungen

Darf ich nachzahlen?

  1. AHV-pflichtiges Einkommen in beiden Jahren erforderlich:
    Voraussetzung für einen Einkauf ist ein AHV-pflichtiges Einkommen, sowohl im Einzahlungsjahr als auch im Jahr, für das der Betrag nachträglich geleistet wird.
  2. Maximalbetrag im Einzahlungsjahr vollständig einbezahlt:
    Im laufenden Jahr muss der ordentliche Maximalbetrag vollständig einbezahlt sein.
    Für das laufende Jahr (2026) gelten folgende Maximalbeträge:
    7 258 CHF für Erwerbstätige mit Pensionskasse
    36 288 CHF für Erwerbstätige ohne Pensionskasse (20% des Nettoeinkommens)
  3. Kein Kapitalbezug aufgrund Altersleistung erfolgt:
    Sobald ein 3a-Kapitalbezug der Altersleistung (ab 60 Jahren) getätigt wurde, sind nachträgliche Einkäufe nicht mehr möglich.
  4. Gesuch für einen Einkauf einreichen:
    Um einen Einkauf in die Säule 3a zu tätigen, muss ein Gesuch (Antrag) mit dem gewünschten Betrag bei der Vorsorgeeinrichtung gestellt werden.
Bedingungen

Was muss ich beachten?

  1. Nachzahlung jährlich in einem einzigen Einkauf:
    Eine Beitragslücke kann nur durch eine einmalige jährliche Zahlung geschlossen werden. Sie können jedoch Beitragslücken für mehrere Jahre mit jeweils separaten Anträgen in einem Jahr schliessen. 
  2. Obergrenze für Nachzahlungen einhalten:
    Werden nachträgliche Einkäufe für mehrere Jahre gleichzeitig vorgenommen (z.B. im Jahr 2027 für 2025 und 2026), so darf der Gesamteinkauf den «kleinen» Maximalbetrag vom Jahr 2027 nicht übersteigen. Dieser beträgt im Jahr 2026 7 258 CHF.
  3. Lücke innerhalb von 10 Jahren schliessen:
    Ab 2025 entstandene Beitragslücken können bis zu zehn Jahre rückwirkend geschlossen werden. Das bedeutet, Sie können die Lücke von 2025 spätestens im Jahr 2035 mit einem Einkauf schliessen.

Nachzahlung beantragen (PDF)

Wichtig:

Um einen Einkauf in die Säule 3a zu tätigen, muss ein Antrag mit dem gewünschten Betrag bei der Vorsorgeeinrichtung gestellt sowie die Voraussetzungen bestätigt werden. Einzahlungen über den aktuellen Maximalbetrag hinaus gelten nicht automatisch als nachträgliche Einkäufe – jeder Einkauf muss separat beantragt und genehmigt werden.

Antragsformular (PDF) herunterladen

Rechenbeispiel

Eva K. zahlt bis Ende Jahr 2025 3 000 CHF auf ihr Vorsorgekonto ein, was nicht dem vollen Maximalbetrag von 7 258 CHF entspricht. Dadurch ist 2025 eine Vorsorgelücke von 4 258 CHF entstanden. Um diese Beitragslücke für 2025 zu schliessen, kann Eva 2026 den vollen Maximalbetrag für das laufende Jahr und zusätzlich die 4 258 CHF für das Jahr 2025 einzahlen – vorausgesetzt, sie verfügt in beiden Jahren über ein AHV-pflichtiges Einkommen.

Häufige Fragen zum Säule-3a-Einkauf

Die neue Gesetzgebung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Eine Nachzahlung ist frühestens ab 2026 möglich, indem die Beitragslücke für das Jahr 2025 (bis max. 7 258 CHF für alle) geschlossen wird, sofern der ordentliche Maximalbetrag für 2026 bereits einbezahlt wurde. Für das laufende Jahr (2026) gelten folgende Maximalbeträge:

  • 7 258 CHF für Erwerbstätige mit Pensionskasse
  • 20% des Nettoeinkommens, max. 36 288 CHF für Erwerbstätige ohne Pensionskasse
Nein, Sie können erst im Jahr 2026 für das Beitragsjahr 2025 nachzahlen. Frühere Beitragslücken können nicht geschlossen werden.
Ja, im laufenden Jahr muss der ordentliche Maximalbetrag vollständig einbezahlt werden, bevor ein Einkauf möglich ist.
Ja, Sie können in einem Jahr für mehrere Beitragsjahre nachzahlen – z.B. im Jahr 2027 für die Beitragsjahre 2025 und 2026. Wichtig: Pro Beitragsjahr ist nur ein nachträglicher Einkauf möglich, und für jedes Beitragsjahr muss ein separater Antrag eingereicht werden. Der Gesamtbetrag für die Beitragsjahre 2025/2026 darf nicht höher sein als der jeweilige gültige «kleine» Maximalbetrag des laufenden Jahres.
Erwerbstätige Personen sind ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag beitragspflichtig.
Ob Sie AHV-Beiträge leisten, erkennen Sie z. B. auf Ihrer Lohnabrechnung oder durch eine Nachfrage bei Ihrer Ausgleichskasse. Die genauen Bestimmungen finden Sie auf ahv-iv.ch im Merkblatt «Beiträge AHV/IV/EO/ALV».

Leitfaden

Im Formular bestätigen Sie uns, dass Sie die Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen, und teilen uns die Details des rückwirkenden Einkaufs mit.

Hier ein paar Hinweise zur Orientierung:

Kontonummer:

Ihre Kontonummer oder auch IBAN des Vorsorgekontos finden Sie auf dem Kontoauszug, in der Steuerbescheinigung oder im Digital Banking.

Anschluss an Pensionskasse:
Sie sind an eine Pensionskasse angeschlossen, wenn:
• Sie angestellt sind und einen Jahreslohn von mehr als 22 680 CHF erhalten.
• auf Ihrer Lohnabrechnung Abzüge «BVG-Beitrag» oder «Pensionskasse» aufgeführt sind.
• Sie jährlich einen Pensionskassenausweis erhalten.

Sie sind nicht an eine Pensionskasse angeschlossen, wenn:
• Sie selbstständig erwerbend sind (ohne freiwilligen PK-Anschluss).
• Sie einen Lohn unter der BVG-Einstiegsgrenze von 22 680 CHF erhalten.
• Sie aktuell nicht erwerbstätig sind.

Voraussetzungen erfüllen:
Um nachzuzahlen, müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen. Diese finden Sie zu Beginn dieser Seite beschrieben.

Steuerjahr:

Für welches Jahr soll ein Einkauf stattfinden? Beachten Sie, dass Sie pro Steuerjahr, für welches Sie einen Einkauf vornehmen möchten, einen separaten Antrag stellen müssen.

Geleisteter ordentlicher Beitrag:
Wie hoch war Ihre Einzahlung im Jahr, für welches ein Einkauf stattfinden soll?

Betrag rückwirkender Einkauf:
Wie viel wollen Sie nachträglich einzahlen? Es kann nur die jeweilige Beitragslücke geschlossen werden. Bei der Schliessung mehrerer Beitragslücken gleichzeitig darf der Gesamtbetrag nicht höher sein als der jeweils gültige «kleine» Maximalbetrag des laufenden Jahres.

Unterschrift:
Das ausgefüllte Formular senden Sie uns unterzeichnet zurück an:
Vorsorgestiftung 3. Säule
Bank Cler AG
Postfach
4002 Basel

In einem Beratungsgespräch mit unseren Vorsorgeexpertinnen und -experten simulieren wir u.a. Szenarien wie PK-Einkauf oder Säule-3a-Einkauf, um Ihnen die bestmöglichen nächsten Schritte aufzuzeigen.

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