Wichtig:
Um einen Einkauf in die Säule 3a zu tätigen, muss ein Antrag mit dem gewünschten Betrag bei der Vorsorgeeinrichtung gestellt sowie die Voraussetzungen bestätigt werden. Einzahlungen über den aktuellen Maximalbetrag hinaus gelten nicht automatisch als nachträgliche Einkäufe – jeder Einkauf muss separat beantragt und genehmigt werden.
Häufige Fragen zum Säule-3a-Einkauf
Ab wann kann ich zum ersten Mal in die Säule 3a nachzahlen?
Die neue Gesetzgebung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Eine Nachzahlung ist frühestens ab 2026 möglich, indem die Beitragslücke für das Jahr 2025 (bis max. 7 258 CHF für alle) geschlossen wird, sofern der ordentliche Maximalbetrag für 2026 bereits einbezahlt wurde. Für das laufende Jahr (2026) gelten folgende Maximalbeträge:
- 7 258 CHF für Erwerbstätige mit Pensionskasse
- 20% des Nettoeinkommens, max. 36 288 CHF für Erwerbstätige ohne Pensionskasse
Kann ich auch für Jahre vor 2025 nachzahlen?
Muss ich den Maximalbetrag im laufenden Jahr einzahlen, bevor ich einen Einkauf vornehmen kann?
Kann ich mehrere Lücken auf einmal schliessen?
Wie weiss ich, ob ich über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfüge?
Ob Sie AHV-Beiträge leisten, erkennen Sie z. B. auf Ihrer Lohnabrechnung oder durch eine Nachfrage bei Ihrer Ausgleichskasse. Die genauen Bestimmungen finden Sie auf ahv-iv.ch im Merkblatt «Beiträge AHV/IV/EO/ALV».
Wie fülle ich das Antragsformular korrekt aus?
Leitfaden
Im Formular bestätigen Sie uns, dass Sie die Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen, und teilen uns die Details des rückwirkenden Einkaufs mit.
Hier ein paar Hinweise zur Orientierung:
Kontonummer:
Ihre Kontonummer oder auch IBAN des Vorsorgekontos finden Sie auf dem Kontoauszug, in der Steuerbescheinigung oder im Digital Banking.
Anschluss an Pensionskasse:
Sie sind an eine Pensionskasse angeschlossen, wenn:
• Sie angestellt sind und einen Jahreslohn von mehr als 22 680 CHF erhalten.
• auf Ihrer Lohnabrechnung Abzüge «BVG-Beitrag» oder «Pensionskasse» aufgeführt sind.
• Sie jährlich einen Pensionskassenausweis erhalten.
Sie sind nicht an eine Pensionskasse angeschlossen, wenn:
• Sie selbstständig erwerbend sind (ohne freiwilligen PK-Anschluss).
• Sie einen Lohn unter der BVG-Einstiegsgrenze von 22 680 CHF erhalten.
• Sie aktuell nicht erwerbstätig sind.
Voraussetzungen erfüllen:
Um nachzuzahlen, müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen. Diese finden Sie zu Beginn dieser Seite beschrieben.
Steuerjahr:
Für welches Jahr soll ein Einkauf stattfinden? Beachten Sie, dass Sie pro Steuerjahr, für welches Sie einen Einkauf vornehmen möchten, einen separaten Antrag stellen müssen.
Geleisteter ordentlicher Beitrag:
Wie hoch war Ihre Einzahlung im Jahr, für welches ein Einkauf stattfinden soll?
Betrag rückwirkender Einkauf:
Wie viel wollen Sie nachträglich einzahlen? Es kann nur die jeweilige Beitragslücke geschlossen werden. Bei der Schliessung mehrerer Beitragslücken gleichzeitig darf der Gesamtbetrag nicht höher sein als der jeweils gültige «kleine» Maximalbetrag des laufenden Jahres.
Unterschrift:
Das ausgefüllte Formular senden Sie uns unterzeichnet zurück an:
Vorsorgestiftung 3. Säule
Bank Cler AG
Postfach
4002 Basel
Ich bin unsicher, ob und wann sich ein Säule-3a-Einkauf lohnt. Was kann ich tun?
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