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Beruflich neue Wege gehen

Du bildest dich weiter, reduzierst das Pensum oder machst den nächsten Karriereschritt: Was bedeutet eine Veränderung deines Einkommens für deine Vorsorge?

  • AHV-Beitragslücke

    Vorsorgelücken im Fall eines Erwerbsunterbruchs vermeiden

    Bei einem Erwerbsunterbruch, sei es durch ein Vollzeitstudium, eine Weltreise oder Babypause ohne Erwerb, solltest du darauf achten, bei der AHV versichert zu bleiben, um Vorsorgelücken zu vermeiden. Allgemein gilt:

    «Egal, wie viel du bis zur Rente durchschnittlich verdient hast, hast du eine Beitragslücke, wird deine Rente um ¹/₄₄ gekürzt.»
    Evelyne Jungo, Vorsorgeexpertin der Bank Cler

    Melde dich daher bei einem Erwerbsunterbruch bei der Ausgleichskasse in deinem Wohnkanton, diese erstellt dann eine Beitragsrechnung für Nichterwerbstätige.

    Wichtig: Wenn der Erwerbsunterbruch in der Vergangenheit liegt und du vergessen hast, den Beitrag zu zahlen, dann kannst du es bis zu fünf Jahre rückwirkend nachholen. Wenn du unsicher bist, kannst du den individuellen AHV-Kontoauszug bestellen – dort siehst du genau, in welchen Jahren ein entsprechendes Einkommen versichert war.

  • Vorsorgeoptimierung

    Was du nach einer Lohnerhöhung prüfen solltest

    Durch ein höheres Einkommen ergeben sich in der Regel Chancen, deine Vorsorgesituation zu prüfen und Optimierungen vorzunehmen:

    • Säule 3a: Zahle so viel ein, wie du kannst, am besten den Maximalbetrag von 7 258 CHF für Angestellte mit PK-Anschluss (Stand 2026). Hast du im Jahr 2025 nicht den vollen Maximalbetrag einbezahlt, kannst du das neu auch nachträglich einkaufen.
    • Pensionskasse (2. Säule): Kannst du freiwillig deinen monatlichen Sparbeitrag erhöhen (Wahlplan) und hast du grundsätzlich Einkaufspotenzial, das du später nutzen kannst? Wirf einen Blick auf deinen Pensionskassenausweis oder frage bei der Pensionskasse nach.
    • AHV (1. Säule): Bestelle einen AHV-Kontoauszug und prüfe, wann du das erste Mal einbezahlt hast und ob es noch etwas zum Nachzahlen gibt. 

    Unsere Vorsorgeprofis prüfen deine Situation ganzheitlich und berücksichtigen vor allem Optimierungsmöglichkeiten, die deine Vorsorge am meisten stärken und wenn möglich auch steuerlich von Vorteil sind.

  • Vorsorgelücken

    Wie sich Teilzeitarbeit auf deine Vorsorge auswirkt

    Teilzeitarbeit kann deine Altersvorsorge verringern. Vor allem Frauen arbeiten oft Teilzeit – beispielsweise um Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Was viele dabei unterschätzen: Das tiefere Pensum hat direkte Folgen auf die Altersvorsorge. Beiträge an die Pensionskasse und die AHV fallen tiefer aus, und schnell entsteht eine Vorsorgelücke.

    Warum das so ist: Die AHV-Maximalrente ist abhängig von einem durchschnittlichen Einkommen von mindestens 90 720 CHF (Stand 2026). Dieses Einkommen musst du lückenlos für 44 Beitragsjahre erzielen. Zudem wird beim obligatorischen Teil der Pensionskasse von deinen ausbezahlten Pensionskassenleistungen ein Koordinationsabzug vorgenommen, der unabhängig vom Guthaben und von deinem Einkommen ist. Im Teilzeitpensum bleibt dir daher noch weniger übrig, als wenn du Vollzeit gearbeitet hättest.

    Darum lohnt es sich, die eigene Situation regelmässig zu prüfen und frühzeitig vorzusorgen. In unserem Blog findest du eine Checkliste mit diversen Optimierungsmöglichkeiten.

Vertiefe dein Wissen

Wann lohnt sich das Nachzahlen in die Säule 3a besonders?
Auch Nachzahlungen dürfen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Deshalb lohnen sich diese besonders in den Jahren, in denen du ein höheres Einkommen erzielst als im Jahr der Lücke. Zum Beispiel nach einer Beförderung oder wenn du das Arbeitspensum erhöhst.

Vorsorgelücke
Eine Vorsorgelücke entsteht, wenn deine voraussichtlichen Leistungen aus AHV, Pensionskasse und privater Vorsorge im Alter nicht ausreichen, um deinen gewünschten Lebensstandard zu finanzieren. Wie hoch ein Vorsorgepolster sein sollte und wie sich dieses berechnen lässt, siehst du am Rechenbeispiel in diesem Blog.

Teilzeitarbeit

Als Teilzeitbeschäftigung gilt grundsätzlich jede Anstellung mit einem Pensum von weniger als 90%.

Koordinationsabzug
Bei der obligatorischen Pensionskasse ist der gemeldete Lohn minus Koordinationsabzug von 26 460 Franken (Stand 2026) versichert. Bei Teilzeitarbeit oder mehreren kleinen Pensen wird der volle Koordinationsabzug oft pro Arbeitgeber abgezogen. Das führt dazu, dass der versicherte Lohn massiv sinkt.

AHV-Maximalrente
Die AHV-Maximalrente (volle AHV-Rente) erreichst du mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von mindestens 90 720 CHF (Stand 2026). Dieses Einkommen musst du lückenlos für 44 Beitragsjahre erzielen. Allfällige Beitragslücken siehst du auf deinem AHV-Kontoauszug.

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