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Umwelt- und Klimapolitik

1 Einleitung

Die Umweltpolitik in der Schweiz fokussierte lange Zeit auf nationale Themen wie den Schutz von Wasser, Luft, Boden usw. Zunehmend rücken jedoch internationale Themen und Risiken stärker ins Zentrum. Besonders prominent stehen dafür der Klimawandel und das Paris Abkommen von 2015. Im Paris Abkommen wird die Rolle von Banken und anderen Finanzinstituten in den Bereichen Handel, Finanzierung und Anlagen direkt angesprochen.

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris am 6. Oktober 2017 hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Den verbindlichen Rahmen für die notwendigen Massnahmen schafft das CO2-Gesetz, das in revidierter Form die heutige Regelung per Anfang 2021 ablösen soll.1 

Die Konzernstrategie 2018-2021 beinhaltet fünf strategische Stossrichtungen. Eine der fünf strategischen Stossrichtungen der Bank Cler ist es, die Nachhaltigkeit zu fördern. Diese Stossrichtung wird unter anderem mit der hier vorliegenden Umwelt- und Klimapolitik konkretisiert.

Die Bank Cler ist bestrebt, Umwelt- und Klimaaspekte in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit zu berücksichtigen, d.h. von der Beschaffung von Dienstleistungen und Waren über den täglichen Betrieb bis hin zur Erstellung von Dienstleistungen und Produkten für die Kundinnen und Kunden.

Die Bank Cler orientiert sich bei ihrem Handeln am neuesten Wissens- und Erfahrungsstand, agiert vorausschauend, identifiziert Chancen und Risiken, definiert Grundsätze, Ziele und Massnahmen. Sie ist bestrebt, Instrumente zur Messbarkeit relevanter Kennzahlen für die Zielsetzungen sowie einen Kontrollprozess rund um die Zielerreichung zu implementieren.

Die Bank Cler überprüft ihre Umwelt- und Klimapolitik periodisch. Die nächste Überprüfung ist 2021 bzw. zusammen mit der nächsten Überprüfung der Konzernstrategie vorgesehen.

2 Grundsätze der Umwelt- und Klimapolitik

2.1 Grundsätze im Kerngeschäft

Die Bank Cler ist bestrebt, in ihrem Kerngeschäft die Chancen und Risiken zu berücksichtigen, die sich durch Umweltthemen im Allgemeinen und den Klimawandel im Speziellen für die Kundinnen und Kunden wie auch die Bank selbst ergeben.

2.1.1 Im Kreditgeschäft

Als Kreditgeber gilt es, erstens dazu beizutragen, die finanziellen Mittel zu mobilisieren, die es für eine ökologisch effiziente sowie kohlenstoffarme Wirtschaft und Gesellschaft braucht, und zweitens Umwelt- und Klimarisiken im Kreditportfolio des Konzerns zu adressieren.

2.1.2 In der Anlageberatung

Als Anlageberater gilt es, als verlässlicher Partner die Kundinnen und Kunden transparent und umfassend über Chancen und Risiken in Verbindung mit Umweltthemen – und so auch dem Klimawandel – zu informieren und sie im Umgang mit den Chancen und Risiken bestmöglich zu beraten.

2.1.3 In der Vermögensverwaltung

Als Vermögensverwalter gilt es, im Sinne der treuhändischen Pflicht, bestmöglich die Chancen aus Umwelt- und Klimathemen zu nutzen bzw. die Risiken zu vermeiden.

2.1.4 Im Risikomanagement

Das Eingehen von Risiken gehört zur Geschäftstätigkeit als Bank. Ein aktives Management der Risiken ist für die Bank Cler zentral, dazu gehören auch allfällige Risiken im Umwelt- und Klimabereich.2

2.2 Grundsätze in der operativen Geschäftsführung

Die Bank Cler ist bestrebt, in der operativen Geschäftsführung sorgsam mit Ressourcen umzugehen und bei allen Entscheidungen, die den Bankbetrieb betreffen, ihre Wirkung auf die Umwelt und das Klima zu berücksichtigen.

2.2.1 In der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen

Bei der Beschaffung von Gütern und der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen an Dritte will die Bank Cler durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ihren Ressourcenverbrauch optimieren bzw. verringern.

2.2.2 Im betrieblichen Umweltmanagement

Die wesentlichen, betrieblichen Umweltwirkungen im täglichen Betrieb der Bank Cler werden identifiziert, gemessen und sollen durch effiziente Massnahmen laufend reduziert werden.

2.2.3 Für Sponsoring und Events

Die Bank Cler ist bestrebt, als Sponsorin nur Personen(gruppen), Organisationen oder Veranstaltungen zu unterstützen, die im Einklang mit der Strategie stehen, also u.a. die Nachhaltigkeit fördern bzw. den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen. Analog gilt für die Auswahl von Partnern und Themen für Events, dass Umwelt- und Klimaaspekte bei Entscheidungen berücksichtigt werden.

3 Ziele

3.1 Ziele im Kerngeschäft

3.1.1 Im Kreditgeschäft

  • Verbesserung des Risikoprofils im Kreditgeschäft in Bezug auf Umwelt- und Klimarisiken (bis 2025)
  • In-Einklang-Bringen der Kreditvergabe und damit der Finanzmittelflüsse mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung (bis 2025)
  • Erhöhen der Transparenz über Emissionen aus dem Kreditgeschäft (bis 2025)
  • Prüfen der Möglichkeit, die Kreditvergabe auf ein Zwei-Grad-Ziel auszurichten bzw. die Emissionen aus der Kreditvergabe zu senken (bis 2030)

3.1.2 In der Anlageberatung

  • Erhöhen der Transparenz über Emissionen der Kundenanlagen (bis 2021)
  • Prüfen der Möglichkeit, das Zwei-Grad-Ziel in der Anlageberatung mit zu berücksichtigen bzw. den Kundinnen und Kunden die Möglichkeiten aufzuzeigen, die Emissionen aus ihren Anlagen zu senken (bis 2025)

3.1.3 In der Vermögensverwaltung

  • Erhöhen der Transparenz über Emissionen aus der Vermögensverwaltung (bis 2021)
  • Prüfen der Möglichkeit, die Anlagetätigkeit auf ein Zwei-Grad-Ziel auszurichten bzw. die Emissionen aus der Vermögensverwaltung zu senken (bis 2025)
  • Adressieren der Umwelt- und Klimarisiken in der Vermögensverwaltung (inkl. Drittprodukten) (bis 2025)
  • In-Einklang-Bringen der Finanzmittelflüsse mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung (bis 2030)

3.1.4 Im Risikomanagement

  • Herstellen der Transparenz über Risiken aus dem Umwelt- und Klimabereich (bis 2025)
  • Prüfen, inwiefern Risiken aus dem Umwelt- und Klimabereich in das Pricing einbezogen werden können (bis 2030)

3.2 Ziele in der operativen Geschäftsführung

3.2.1 In der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen

  • Minimieren der schädlichen Auswirkungen des operativen Betriebs auf Umwelt und Klima (bis 2025)

3.2.2 Im betrieblichen Umweltmanagement

  • Senken der absoluten Emissionen um 20% im Vergleich zum Basisjahr 2010/2011 (bis 2030)
  • Klimaneutralität im Betrieb (unverändert aufrechterhalten)

3.2.3 Für Sponsoring und Events

  • Minimieren der schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Klima (bis 2021)



1 Quelle: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/publikationen-studien/publikationen/klimapolitik-der-schweiz.html
2 Das gruppenweite Risikomanagement, insbesondere die Risikoorganisation sowie die Methoden und Prozesse, die der Festlegung von Risikosteuerungsmassnahmen und der Identifikation, Messung, Bewirtschaftung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken dienen, ist im «Reglement zum Risikomanagement (Konzern und Konzernbanken)» geregelt. Weitere Informationen: Geschäftsbericht 2018 der Bank Cler, S. 20 ff.