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Vorsorgekonto 3

Das Konto für Ihre private Vorsorge: Profitieren Sie von einem Vorzugszins auf dem Vorsorgekonto und reduzieren Sie Ihre Steuern.

Optimal privat vorsorgen und Steuern sparen

Entscheiden Sie sich für ein Vorsorgekonto 3, wenn Sie steuerbegünstigt für Ihre private Altersvorsorge oder für Ihr Eigenheim sparen möchten.
Sie bestimmen selbst, wie viel Sie auf das Vorsorgekonto 3 einzahlen. Erwerbstätige mit Pensionskasse können im Jahr 2023 maximal 7'056 CHF und Erwerbstätige ohne Pensionskasse 20% des Erwerbseinkommens, jedoch maximal 35'280 CHF, einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Ihre Vorteile

  • Sie erhalten einen attraktiven Zinssatz für Ihre private Vorsorge.
  • Sie können die Beiträge in Ihre gebundene Vorsorge 3a bis zum gesetzlichen Maximum vom steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Sie bestimmen die Höhe und den Zeitpunkt Ihrer Einzahlungen in Ihre private Vorsorge selber.
  • Sie dürfen die angesparten Mittel für den Eigenheimerwerb oder für die Amortisation der Hypothek verwenden.
  • Sie bezahlen keine Vermögenssteuer auf das Vorsorgeguthaben in der gebundenen Vorsorge 3a.
  • Sie bezahlen keine Einkommenssteuer auf die Zinserträge Ihres Vorsorgekontos.
  • Keine feste Laufzeit, Sie bestimmen selbst, ob und wann Sie einzahlen.

Mit Superpunkten sparen – mit Wertschriftensparen Rendite verbessern

Sparen Sie mit Superpunkten: Für 10 000 Superpunkte schreiben wir Ihnen 100 CHF Vorsorgegeld gut. Sie haben zudem die Möglichkeit, Ihre Renditechancen mit Wertschriftensparen zu verbessern.

Eigenheim finanzieren oder indirekt amortisieren

Sie können die angesparten Mittel für die Finanzierung von Wohneigentum oder für die Amortisation Ihrer Hypothek nutzen. Beim Bezug des angesparten Guthabens fällt eine einmalige und kantonal unterschiedliche Steuer an.

Konditionen und Leistungen

Für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen
  • Als Einzelkonto 1,000%
  • Als Bankpaket für Privatkunden 1,050%
  • Bei Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters
  • Vorbezug frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter möglich
  • Aufschub bis spätestens fünf Jahre nach dem ordentlichen AHV-Rentenalter möglich, sofern Sie weiterhin ein Erwerbseinkommen erzielen

Ein vorzeitiger Bezug ist ausserdem möglich, wenn Sie

  • Wohneigentum für den Eigenbedarf erwerben,
  • eine Hypothek bei selbst genutztem Wohneigentum amortisieren,
  • eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen,
  • innerhalb Ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit die Branche wechseln,
  • sich in eine Pensionskasse einkaufen,
  • eine ganze Invalidenrente beziehen,
  • die Schweiz endgültig verlassen

Kostenlos

  • E-Banking

Kostenloses Konto

Kontoeröffnung  Kostenlos 
Kontoführung  Kostenlos 
Kontoauszüge  Ein kostenloser Kontoauszug per 31.12. 
Kontoabschluss  Ein kostenloser Kontoabschluss per 31.12. 
Verrechnungssteuer  Keine 
Kontosaldierung  CHF 3
Porti  Kostenloser Versand von jährlichen Anzeigen 
  • Sie können Ihre Renditechancen mit Wertschriftensparen verbessern
  • Bei Auszahlung fällt eine Steuer an, die sich von Kanton zu Kanton unterscheidet
  • Für 10 000 Superpunkte schreiben wir Ihnen 100 CHF Vorsorgegeld gut
  • Für die Auflösung im Rahmen der Wohneigentumsförderung werden folgende Bearbeitungsgebühren belastet (zuzüglich MWST):
    keine, bei Finanzierung durch Bank Cler AG,
    200 CHF bei Finanzierung durch Drittpartei,
    500 CHF bei Objekten im Ausland.
  • Wertschriftensparen