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Vorsorgen

Selbstbestimmt entscheiden. In jedem Fall.

Am ersten Anlass der Vortragsreihe «Selbstbestimmt entscheiden. In jedem Fall.» haben die Experten der Bank Cler zusammen mit der Krebsliga über die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nachlassplanung informiert.

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Sollten Sie wegen Unfall oder Krankheit nicht mehr urteilsfähig sein, gibt der Gesetzgeber vor, wer für Sie entscheidet. Ebenso, wer wie viel erbt, wenn Sie einmal sterben. Wenn Sie sicher sind, dass diese Regelungen Ihren Vorstellungen entsprechen, müssen Sie nichts unternehmen. Oft ist dies jedoch nicht der Fall. Dann können Sie Ihre Wünsche in einem Testament, einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung festhalten. Fachleute der Krebsliga Schweiz und der Bank Cler informieren Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten und stehen Ihnen für individuelle Fragen zur Verfügung. Anmeldung und weitere Informationen finden Sie hier.

Ebenso finden Sie weitere Artikel zu diesem Thema auf unserem Blog!

 


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