Per 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in der Schweiz in Kraft.
Das geltende Erbrecht ist über 100 Jahre alt und wurde jeweils nur punktuell überarbeitet. Es ist auf ein traditionelles Familienmodell ausgerichtet – auf verheiratete Paare mit Kindern. Und das ist längst nicht mehr zeitgemäss. Das neue Erbrecht wird den vielfältigen Formen des Zusammenlebens gerecht – zum Beispiel unverheirateten Lebenspartnern mit oder ohne Kinder sowie Patchwork-Familien.
Mit dem revidierten Erbrecht hat die Erblasserin oder der Erblasser mehr Freiheit, wie sie oder er über das Erbe verfügen will. Beispielsweise fallen die Pflichtteile der Eltern komplett weg und diejenigen der Nachkommen wurden reduziert.
In diesem Fall gilt die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzlichen Erben erhalten somit den gesamten Nachlass. Will man nicht pflichtteilsgeschützte, gesetzliche Erben von der Erbfolge ausschliessen, ist es unerlässlich, ein Testament zu verfassen.
Beim Verfassen eines Testaments muss man sowohl formelle als auch inhaltliche Voraussetzungen erfüllen und beachten. Ich rate grundsätzlich dazu, dass man sich diesbezüglich von einer Fachperson beraten und unterstützen lässt, vielleicht sogar zusammen mit den zukünftigen Erben, um gemeinsame Schritte zu planen und Fragen aus dem Weg zu räumen.