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Vorsorgen

Vorsorgegeld auszahlen lassen: Der Bund plant, den Kapitalbezug anders zu besteuern

In der Schweizer Vorsorgelandschaft könnten sich zukünftig die Spielregeln ändern: Wer sein Vorsorgekapital als Einmalbetrag beziehen möchte, soll zukünftig mehr Steuern zahlen. Der Bundesrat plant eine Anpassung – das müssen Sie wissen.

Ein Ehepaar überlegt sich frühzeitig, ob sie ihre Vorsorge als Kapital oder als Rente beziehen sollen.

Auf einen Blick

  • Kapitalbezüge aus der 2. Säule (Pensionskasse) und der Säule 3a werden aktuell zu einem reduzierten Satz besteuert.
  • Der Bundesrat plant, diese Steuervorteile einzuschränken – insbesondere bei höherem Vorsorgekapital.
  • Wer Vorsorgekapital beziehen möchte, dies auch unabhängig des Inkrafttretens der Reform, sollte die Steuerfolgen frühzeitig prüfen.

Erhöhung der Besteuerung von Vorsorgekapital

Wer für die Altersvorsorge spart, zahlt oft regelmässig die Maximalbeiträge in die Säule 3a ein oder stockt sein Pensionskassen-Guthaben mit freiwilligen Einkäufen auf. Dieses Kapital wird langfristig eingeplant – sei es für die Pensionierung, den Kauf von Wohneigentum oder eine Frühpensionierung.

Doch nun stehen mögliche Änderungen bevor: Der Bundesrat plant, Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule zukünftig stärker zu besteuern. Die Massnahme ist Teil des Entlastungspakets 2027, das am 29. Januar 2025 in die Vernehmlassung geschickt wurde. Wie bei allen Gesetzesvorhaben in der Schweiz kann es im weiteren politischen Prozess zu Änderungen oder Anpassungen kommen – oder die Reform könnte letztlich nicht umgesetzt werden.

Sollte die Reform wie geplant in Kraft treten (voraussichtlich 2028), würde sich der steuerliche Vorteil des Kapitalbezugs gegenüber der Rente verringern. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen den Bundeshaushalt entlasten. Dies betrifft ausschliesslich die vom Bund erhobenen Steuern auf Kapitalbezüge.

Wie wird Vorsorgekapital heute besteuert?

Wer in die Altersvorsorge einzahlt, profitiert von der nachgelagerten Besteuerung:

  • Einzahlungen in die Säule 3a oder freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse reduzieren das steuerbare Einkommen, was die jährliche Steuerlast senkt.
  • Beim Bezug muss das angesparte Kapital versteuert werden, aber zu einem reduzierten Satz.

Allerdings gilt dies nur für Kapitalbezüge aus der Pensionskasse oder aus der Säule 3a. Wer sich aus der Pensionskasse für eine Rente statt einen (Teil-)Kapitalbezug entscheidet , zahlt darauf die reguläre Einkommenssteuer, was steuerlich in aller Regel weniger attraktiv ist.

Welche Steuern fallen bei einem Kapitalbezug an?

Bei Bezug von Pensionskassengelder oder Vorsorgegelder aus der Säule 3a fällt die sogenannte Kapitalauszahlungssteuer an. Diese Steuer ist im Vergleich zur regulären Einkommenssteuer ermässigt und wird separat vom restlichen Einkommen und Vermögen berechnet. Beachten Sie, dass die Kapitalauszahlungssteuer je nach Kanton unterschiedlich hoch ausfallen kann. Zudem unterliegen die Auszahlungsbeträge in den meisten Kantonen der Progression. Das heisst, dass die Steuerlast mit der Höhe des Auszahlungsbetrages überproportional steigt.

 

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Wer zahlt nach der Reform mehr Steuern auf Kapitalbezüge?

Der neue, progressive Steuertarif führt dazu, dass Kapitalbezüge insgesamt höher besteuert werden als bisher. Besonders grosse Kapitalbezüge, oftmals aus der Pensionskasse (2. Säule), sind stärker betroffen.

  • Für alleinstehende Vorsorgenehmer steigt die Steuerlast insbesondere bei hohen Kapitalbezügen.
  • Für verheiratete Personen gibt es eine Doppelwirkung der Reform:
    • Steuerlast steigt: Der bisher mildere Steuertarif für Ehepaare entfällt, sodass die Steuerbelastung für Verheiratete grundsätzlich zunimmt.
    • Steuerprogression wird gemildert: Kapitalbezüge von Ehepartnern werden zukünftig einzeln besteuert, anstatt wie bisher zusammengerechnet zu werden. Dadurch könnte die Steuerlast in bestimmten Fällen geringer ausfallen als nach bisherigem Recht – insbesondere, wenn die Bezüge gestaffelt erfolgen.

Steuerbelastung vor und nach der Reform

Grafik zu den Steuersätzen und der Steuerlast für Kapitalleistungen unterschiedlicher Höhe nach geltendem Recht und im Reformszenario.
Abbildung: Bank Cler, Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement

Gut zu wissen:
Kapitalbezüge bis 100 000 CHF werden weiterhin relativ mild besteuert, mit Steuersätzen zwischen 0,1% und 1,0%. Wer mehrere Säule-3a-Konten führt und die Bezüge auf verschiedene Jahre verteilt, kann die Steuerprogression mildern.

Kapitalbezüge bei Ehepaaren: Was ändert sich?

Die Reform verändert auch die Besteuerung von Kapitalbezügen bei verheirateten Paaren. Neu sollen die Bezüge jedes Ehepartners individuell besteuert werden, anstatt sie wie bisher gemeinsam.
Bisher führte die gemeinsame Besteuerung dazu, dass Kapitalbezüge durch den progressiven Steuertarif stärker belastet wurden. Dieser sogenannte Progressionseffekt entfällt mit der Reform, wodurch die direkte Bundessteuer für viele Ehepaare steuerlich vorteilhafter wird.

Ein Beispiel:
Beziehen heute beide Ehepartner je 50 000 CHF aus der Säule 3a, wird der Betrag gemeinsam mit einem Satz von 0,372% auf 100 000 CHF besteuert. Nach der Reform wird jeder Bezug separat betrachtet, sodass auf je 50 000 CHF nur noch 0,19% anstatt auf 100 000 CHF 0,595% Steuern anfallen.
Diese Änderung entspricht der Logik der Vorsorgeeinzahlungen, bei denen die Maximalbeträge ebenfalls pro Person und nicht pro Ehepaar gelten

Auf was muss ich achten, wenn ich jetzt meine Vorsorgesituation überprüfe?

Ihre Präferenzen in Bezug auf die steuerlichen Aspekte, finanzielle Flexibilität und Absicherung der Hinterbliebenen spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidung zwischen Kapital- oder Rentenbezug. Auch Faktoren wie beispielsweise Ihr Wohnort müssen bei der Entscheidung individuell geprüft werden. So bleibt die Besteuerung durch die Kantone unverändert, was bedeutet, dass sich je nach Wohnkanton weiterhin erhebliche Unterschiede in der effektiven Steuerlast ergeben können. Grundsätzlich lohnt es sich, bei mehreren Vorsorgekonten einen gestaffelten Bezug sinnvoll zu planen. Solche Überlegungen und wichtige Entscheide besprechen Sie im Idealfall in einer Pensionsplanung.

Mehr über die Pensionsplanung

«Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wie Sie Ihre Zukunftspläne verwirklichen können: dazu gehört auch, dass wir die zukünftigen Steuern simulieren und Ihnen Ihre optimale Altersvorsorge aufzeigen.»
Evelyne Jungo, Finanzplanerin der Bank Cler

Fazit

Der Gesetzesentwurf befindet sich in der Vernehmlassungsphase. Anpassungen oder eine Nicht-Umsetzung der Reform sind bis auf Weiteres möglich.
Bei Inkrafttreten der Reform würde sie die steuerliche Behandlung von Vorsorgekapital erheblich verändern. Alle Kapitalbezüge würden auf Bundesebene höher besteuert werden. Davon sind vor allem grosse Bezüge aus der 2. Säule betroffen. Wer frühzeitig plant, kann durch gestaffelte Bezüge oder eine individuelle Strategie die Kapitalauszahlungssteuer abfedern.
Wie wirkt sich die Reform auf Ihre Vorsorgeplanung aus? Lassen Sie sich beraten.
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