In der Schweizer Vorsorgelandschaft könnten sich zukünftig die Spielregeln ändern: Wer sein Vorsorgekapital als Einmalbetrag beziehen möchte, soll zukünftig mehr Steuern zahlen. Der Bundesrat plant eine Anpassung – das müssen Sie wissen.
Auf einen Blick
Wer für die Altersvorsorge spart, zahlt oft regelmässig die Maximalbeiträge in die Säule 3a ein oder stockt sein Pensionskassen-Guthaben mit freiwilligen Einkäufen auf. Dieses Kapital wird langfristig eingeplant – sei es für die Pensionierung, den Kauf von Wohneigentum oder eine Frühpensionierung.
Doch nun stehen mögliche Änderungen bevor: Der Bundesrat plant, Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule zukünftig stärker zu besteuern. Die Massnahme ist Teil des Entlastungspakets 2027, das am 29. Januar 2025 in die Vernehmlassung geschickt wurde. Wie bei allen Gesetzesvorhaben in der Schweiz kann es im weiteren politischen Prozess zu Änderungen oder Anpassungen kommen – oder die Reform könnte letztlich nicht umgesetzt werden.
Sollte die Reform wie geplant in Kraft treten (voraussichtlich 2028), würde sich der steuerliche Vorteil des Kapitalbezugs gegenüber der Rente verringern. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen den Bundeshaushalt entlasten. Dies betrifft ausschliesslich die vom Bund erhobenen Steuern auf Kapitalbezüge.
Wer in die Altersvorsorge einzahlt, profitiert von der nachgelagerten Besteuerung:
Allerdings gilt dies nur für Kapitalbezüge aus der Pensionskasse oder aus der Säule 3a. Wer sich aus der Pensionskasse für eine Rente statt einen (Teil-)Kapitalbezug entscheidet , zahlt darauf die reguläre Einkommenssteuer, was steuerlich in aller Regel weniger attraktiv ist.
Bei Bezug von Pensionskassengelder oder Vorsorgegelder aus der Säule 3a fällt die sogenannte Kapitalauszahlungssteuer an. Diese Steuer ist im Vergleich zur regulären Einkommenssteuer ermässigt und wird separat vom restlichen Einkommen und Vermögen berechnet. Beachten Sie, dass die Kapitalauszahlungssteuer je nach Kanton unterschiedlich hoch ausfallen kann. Zudem unterliegen die Auszahlungsbeträge in den meisten Kantonen der Progression. Das heisst, dass die Steuerlast mit der Höhe des Auszahlungsbetrages überproportional steigt.
Unser Tipp: Eine individuelle Finanzplanung kann helfen, die optimale Lösung zu finden.
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Der neue, progressive Steuertarif führt dazu, dass Kapitalbezüge insgesamt höher besteuert werden als bisher. Besonders grosse Kapitalbezüge, oftmals aus der Pensionskasse (2. Säule), sind stärker betroffen.
Gut zu wissen:
Kapitalbezüge bis 100 000 CHF werden weiterhin relativ mild besteuert, mit Steuersätzen zwischen 0,1% und 1,0%. Wer mehrere Säule-3a-Konten führt und die Bezüge auf verschiedene Jahre verteilt, kann die Steuerprogression mildern.
Die Reform verändert auch die Besteuerung von Kapitalbezügen bei verheirateten Paaren. Neu sollen die Bezüge jedes Ehepartners individuell besteuert werden, anstatt sie wie bisher gemeinsam.
Bisher führte die gemeinsame Besteuerung dazu, dass Kapitalbezüge durch den progressiven Steuertarif stärker belastet wurden. Dieser sogenannte Progressionseffekt entfällt mit der Reform, wodurch die direkte Bundessteuer für viele Ehepaare steuerlich vorteilhafter wird.
Ein Beispiel:
Beziehen heute beide Ehepartner je 50 000 CHF aus der Säule 3a, wird der Betrag gemeinsam mit einem Satz von 0,372% auf 100 000 CHF besteuert. Nach der Reform wird jeder Bezug separat betrachtet, sodass auf je 50 000 CHF nur noch 0,19% anstatt auf 100 000 CHF 0,595% Steuern anfallen.
Diese Änderung entspricht der Logik der Vorsorgeeinzahlungen, bei denen die Maximalbeträge ebenfalls pro Person und nicht pro Ehepaar gelten
Ihre Präferenzen in Bezug auf die steuerlichen Aspekte, finanzielle Flexibilität und Absicherung der Hinterbliebenen spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidung zwischen Kapital- oder Rentenbezug. Auch Faktoren wie beispielsweise Ihr Wohnort müssen bei der Entscheidung individuell geprüft werden. So bleibt die Besteuerung durch die Kantone unverändert, was bedeutet, dass sich je nach Wohnkanton weiterhin erhebliche Unterschiede in der effektiven Steuerlast ergeben können. Grundsätzlich lohnt es sich, bei mehreren Vorsorgekonten einen gestaffelten Bezug sinnvoll zu planen. Solche Überlegungen und wichtige Entscheide besprechen Sie im Idealfall in einer Pensionsplanung.
Mehr über die Pensionsplanung
«Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wie Sie Ihre Zukunftspläne verwirklichen können: dazu gehört auch, dass wir die zukünftigen Steuern simulieren und Ihnen Ihre optimale Altersvorsorge aufzeigen.»Evelyne Jungo, Finanzplanerin der Bank Cler
Der Gesetzesentwurf befindet sich in der Vernehmlassungsphase. Anpassungen oder eine Nicht-Umsetzung der Reform sind bis auf Weiteres möglich.
Bei Inkrafttreten der Reform würde sie die steuerliche Behandlung von Vorsorgekapital erheblich verändern. Alle Kapitalbezüge würden auf Bundesebene höher besteuert werden. Davon sind vor allem grosse Bezüge aus der 2. Säule betroffen. Wer frühzeitig plant, kann durch gestaffelte Bezüge oder eine individuelle Strategie die Kapitalauszahlungssteuer abfedern.
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