CIO Kommentar, Montag, 23. Februar 2026
Am Freitagnachmittag des 20. Februars verbreitete sich die Nachricht, dass das Oberste US-Gericht geurteilt hat, dass jene Zölle, welche sich auf das Notstandgesetz «International Emergency Economic Powers Act, IEEPA», berufen nicht verfassungskonform sind. Vereinfacht zusammengefasst, befindet das Gericht, dass die Erhebung von Zöllen einer Besteuerung gleichkommt und dass gemäss US-Verfassung, ausschliesslich die Legislative, also der US-Kongress, diese Kompetenz habe.
Der US-Präsident hatte kurz nach seinem Amtsantritt den nationalen Notstand bei den Themen «Drogenschmuggel» und «Handelsdefizit» ausgerufen, um sich für die Einführung von «reziproken» Zöllen auf das IEEPA beziehen zu können. Eine Vereinigung von US-KMUs und Bundesstaaten hatten gegen die Zölle geklagt. Sie waren nun in höchster Instanz erfolgreich.
Die Umsetzung des Urteils bei den Zollbehörden und die von den Klägern angestrebte Rückerstattung der bereits erhobenen Zölle dürfte in der Praxis umständlich und von langwierigen Rechtsverfahren begleitet sein.
Diese Niederlage hindert Trump aber nicht daran, sein Glück mit einem neuen Schachzug zu versuchen. Das «Trade Act» Gesetz enthält Bestimmungen, die Trump nutzen kann, um erneut Zölle von maximal 15% für einen begrenzten Zeitraum von 150 Tagen einzuführen. Aufgrund einer weiteren gesetzlichen Bestimmung könnte Trump versuchen, mit einem Nachweis unfairer Handelspraktiken, die Zölle dennoch zeitlich unbegrenzt aufzuerlegen. Allerdings schafft das aktuelle Urteil des Obersten Gerichtes einen Präzedenzfall und damit erhebliche Bedenken über die Chancen auf eine nachhaltige Verfassungsmässigkeit von Trumps «Plan B». Neue Klagen seitens der Gegner von Trumps «Plan B» Zöllen werden erwartet. Sie könnten Trump in letzter Instanz eine noch schmerzhaftere Niederlage bescheren.
Die Verhandlungen der Handelspartner mit der Trump-Administration werden durch die Unsicherheit, welche das Urteil schafft, überschattet. Die Daumenschraube, welche Trump mit den Zöllen angesetzt hat, ist weniger angsteinflössend geworden und die gemachten Konzessionen der EU, Südkorea oder von China in Form von Investitionsprogrammen in die USA sind in Frage gestellt. Sollte sich mit weiteren Urteilen bestätigen, dass Zölle verfassungsrechtlich in der Kompetenz des US-Kongresses liegen, dann geht Trump das Risiko einer peinlichen politischen Schlappe ein.
Das Urteil erhellt nun auch den Umstand, dass die Zölle nichts anderes als eine Steuer sind, die auf US-Konsumenten erhoben wurde. Tatsächlich zeigt eine Studie des «Kiel Institut für Weltwirtschaft», dass die Exporteure in die USA ihre Preise nicht gesenkt haben, um die Zollbelastung für US-Käufer zu mildern. Laut der umfangreichen Datenerhebung der Studie (Frachtbriefe) wurden die seit April 2025 zusätzlich erhobenen Zölle von über 150 Milliarden zu gut 95% von den US-Importeuren an die Kunden weiterbelastet.
In Anbetracht der kommenden US-Kongresswahlen im November ist die Situation für republikanische Parlamentarier unbequem geworden. Abgeordnete der Republikaner werden sich gut überlegen müssen, ob sie an Bord des langsam sinkenden Zollschiffes gehen wollen. Die Demokraten können jetzt gestützt auf das Urteil des obersten Gerichtes deklarieren, dass Trump über 150 Milliarden an neuen Steuern illegal erhoben hat und sich sogar weigert diese zu erstatten.
Trumps Lieblingsinstrument zur Ausübung wirtschaftlicher Macht dürfte weiterhin zu Rechtstreitigkeiten bis ins oberste Gericht führen. China aber auch traditionelle Partner der USA könnten diese Situation ausnutzen, indem sie bis zu den US-Kongresswahlen keine Konzessionen gegenüber den USA mehr machen. Diese partielle Umkehr der Stärkeverhältnisse könnte das nun wahrscheinlicher gewordene Scheitern von Trumps Handelspolitik betonen.
Im Übrigen konnte China für 2025 seinen weltweiten Handelsüberschuss um 5,6% auf rund 1 200 Milliarden USD steigern. Nicht Zölle sichern den Erfolg im Welthandel, sondern die Fähigkeit technologisch führende Produkte zu entwickeln und diese wettbewerbsfähig anzubieten.
Die Finanzmärkte haben bisher nicht stark auf das Urteil des Obersten Gerichtes reagiert. Die Zollbelastung für die Schweiz und die EU dürfte sich vorerst unter Plan B nur wenig ändern. Profitieren könnten beispielsweise Indien und Brasilien, die bisher unter hohen und politisch motivierten Strafzöllen von bis zu 50% litten.
Der Schweizer Aktienmarkt (SMI-Index) startet kaum verändert in die neue Woche. Der deutsche Aktienindex (DAX) fällt rund 0,5%. Der US-Aktienmarkt wird an den Terminbörsen rund 0,25% tiefer erwartet (Stand ca. 11:30 Uhr, 23. Februar 2026, Basel Zeit).