Am 26. September 2021 wurde in der Schweiz darüber abgestimmt, ob die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden soll. Die Schweiz hat JA entschieden. Viele sahen in der «Ehe für alle» einen längst fälligen letzten Schritt der Gleichbehandlung. Sie ist eine logische Fortsetzung der seit 2007 möglichen eingetragenen Partnerschaft. Doch was ändert sich durch die Annahme der «Ehe für alle», insbesondere in finanzieller Hinsicht?
Das ändert sich mit der «Ehe für alle»
Mit der «Heiratsstrafe» ist der Umstand gemeint, dass verheiratete Zweiverdiener-Ehepaare in der Schweiz in vielen Fällen steuerlich stärker belastet werden als Konkubinatspaare, die beide arbeiten. Grund dafür ist die Steuerprogression, die zunimmt, je höher das Gesamteinkommen ausfällt. Diese Ungleichbehandlung besteht sowohl bei den Bundessteuern wie auch auf kantonaler Ebene seit Jahrzehnten. In den 1990er Jahren beschied das Bundesgericht, dass ab einer Differenz von 10% oder mehr von einer Diskriminierung ausgegangen werden kann. Einige Kantone haben ihre Steuergesetze seither angepasst, andere hingegen nicht. In einzelnen Fällen kann die Heiratsstrafe bei gutverdienenden Paaren 50% oder mehr betragen im Vergleich zu Konkubinatspaaren mit gleichem Einkommen. Auch bei den Bundessteuern wirkt sich die Heiratsstrafe stark aus.
Lösungsansätze für die Heiratsstrafe gibt es zahlreiche, etwa Zweitverdienerabzüge oder Splitting-Modelle. Was jedoch fehlt, ist eine national gültige, einheitliche und auch für die Kantone geltende Regelung, welche diese Ungerechtigkeit beseitigt. Anfang 2021 wurde deshalb eine neue Initiative zur Individualbesteuerung lanciert. Nach der «Ehe für alle» werden wir möglicherweise bald schon über eine weitere Reform abstimmen, die es gleichgeschlechtlichen Paaren – und auch allen andern Paaren – ermöglicht, ohne finanzielle Nachteile zu heiraten.
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