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Was sich mit der «Ehe für alle» ändert – und was nicht

Mit der «Ehe für alle» können gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten und werden heterosexuellen Eheleuten gleichgestellt. Einige Probleme sind damit aber immer noch nicht gelöst – etwa die «Heiratsstrafe», die allen verheirateten Doppelverdienerpaaren droht.

Am 26. September 2021 wurde in der Schweiz darüber abgestimmt, ob die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden soll. Die Schweiz hat JA entschieden. Viele sahen in der «Ehe für alle» einen längst fälligen letzten Schritt der Gleichbehandlung. Sie ist eine logische Fortsetzung der seit 2007 möglichen eingetragenen Partnerschaft. Doch was ändert sich durch die Annahme der «Ehe für alle», insbesondere in finanzieller Hinsicht?

Das ändert sich mit der «Ehe für alle»

  • Die eingetragene Partnerschaft wird abgeschafft. Gleichgeschlechtliche Paare mit diesem Status können ihn beibehalten oder in eine Ehe umwandeln.
  • Die Einbürgerung des Partners oder der Partnerin wird einfacher.
  • Verheiratete Männer- und Frauenpaare können gemeinsam ein Kind adoptieren.
  • Verheiratete Frauenpaare erhalten Zugang zur Fortpflanzungsmedizin (Samenspende) und beide Partnerinnen gelten von Beginn weg als Eltern.
  • Als ordentlicher Güterstand gilt neu die Errungenschaftsbeteiligung (in der eingetragenen Partnerschaft galt Gütertrennung). Dadurch wird die Nachlassplanung verbessert, denn eingetragene Partnerinnen oder Partner mussten dafür bis anhin einen Vermögensvertrag abschliessen.
  • Im Todesfall besteht für Frauen beim Tod der Ehepartnerin Anspruch auf eine AHV-Witwenrente, falls die Ehe fünf Jahre gedauert und die überlebende Partnerin mindestens 45-jährig ist oder wenn sie eines oder mehrere Kinder haben.
  • Hinterbliebenen Eheleuten kann bei gemeinsamen Kindern neu ein Nutzniessungsrecht für eine Immobilie vermacht werden, genau wie bei verschiedengeschlechtlichen Paaren.

Das ändert sich nicht mit der «Ehe für alle»

  • Die eingetragene Partnerschaft hat bereits viele entscheidende Nachteile im Steuer-, Unterhalts-, Erb-, Sozialversicherungs- und Ausländerrecht behoben; hier besitzen gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz seit 2007 dieselben Rechte.
  • Ebenso war es eingetragenen Partnerinnen und Partnern bereits bisher möglich, sich im Falle einer Urteilsunfähigkeit gegenseitig zu vertreten und medizinischen Entscheiden zuzustimmen oder diese zu verweigern.
  • Allgemeine Ungleichheiten im Vorsorgesystem kann die «Ehe für alle» jedoch nicht beseitigen.
  • Dazu zählen zum Beispiel die durchschnittlich 30% tieferen Renten von Frauen im Vergleich zu den Männern.
  • Gar nichts verändert sich auch bei der sogenannten Heiratsstrafe, da diese bereits für eingetragene Partnerschaften wirkte.

Heiratsstrafe – was soll das sein?

Mit der «Heiratsstrafe» ist der Umstand gemeint, dass verheiratete Zweiverdiener-Ehepaare in der Schweiz in vielen Fällen steuerlich stärker belastet werden als Konkubinatspaare, die beide arbeiten. Grund dafür ist die Steuerprogression, die zunimmt, je höher das Gesamteinkommen ausfällt. Diese Ungleichbehandlung besteht sowohl bei den Bundessteuern wie auch auf kantonaler Ebene seit Jahrzehnten. In den 1990er Jahren beschied das Bundesgericht, dass ab einer Differenz von 10% oder mehr von einer Diskriminierung ausgegangen werden kann. Einige Kantone haben ihre Steuergesetze seither angepasst, andere hingegen nicht. In einzelnen Fällen kann die Heiratsstrafe bei gutverdienenden Paaren 50% oder mehr betragen im Vergleich zu Konkubinatspaaren mit gleichem Einkommen. Auch bei den Bundessteuern wirkt sich die Heiratsstrafe stark aus.

Die nächste Volksabstimmung ist in Sichtweite

Lösungsansätze für die Heiratsstrafe gibt es zahlreiche, etwa Zweitverdienerabzüge oder Splitting-Modelle. Was jedoch fehlt, ist eine national gültige, einheitliche und auch für die Kantone geltende Regelung, welche diese Ungerechtigkeit beseitigt. Anfang 2021 wurde deshalb eine neue Initiative zur Individualbesteuerung lanciert. Nach der «Ehe für alle» werden wir möglicherweise bald schon über eine weitere Reform abstimmen, die es gleichgeschlechtlichen Paaren – und auch allen andern Paaren – ermöglicht, ohne finanzielle Nachteile zu heiraten.

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