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Hypotheken

Eigenmittel und Hypotheken für die Eigenheimfinanzierung

Um ein Eigenheim zu finanzieren, benötigen Sie ausreichend Eigenmittel und meistens eine Hypothek. Je mehr Geld Sie selbst einbringen, desto tiefer wird Ihre Hypothek und umso günstiger wird die Finanzierung Ihrer Immobilie. Doch was zählt für eine Eigenheimfinanzierung mit Hypothek als Eigenmittel und wie viel Eigenkapital ist notwendig? Wir erklären es Ihnen.

Ein Mann schaut am Laptop nach, ob er genug Eigenmittel für eine Finanzierung mit Hypothek hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Eigenmittel bzw. Eigenkapital sind finanzielle Mittel, die Sie selbst zur Finanzierung einer Immobilie beisteuern.
  • Wie viel? Banken verlangen mindestens 20% des Kaufpreises der Immobilie als Eigenmittel. Je nach Nutzung der Immobilie können sie einen höheren Eigenmittelanteil verlangen.
  • Arten: Eigenmittel werden in harte und weiche Eigenmittel unterteilt. Zu den harten zählen u.a. Wertschriften und Erspartes, während weiche Eigenmittel z.B. Verpfändungen von Vorsorgegeldern sind.

Was sind Eigenmittel bei einer Finanzierung mit Hypothek?

Eigenmittel oder Eigenkapital bezeichnen das Geld, das Sie selbst zur Finanzierung einer Immobilie beisteuern. Je mehr Eigenmittel Sie für eine Finanzierung mit Hypothek einbringen, desto weniger Geld müssen Sie sich von der Bank leihen. Durch die niedrigere Kreditsumme können Sie die monatlichen Raten sowie die finanzielle Belastung senken. Bringen Sie viel Eigenkapital in die Finanzierung ein, verfügen Sie in der Regel über eine stabilere finanzielle Basis und sind weniger anfällig für Zahlungsschwierigkeiten. Somit ist die Bank eher gewillt, Ihnen eine Finanzierung zu genehmigen und bessere Hypothekarzinsen anzubieten.

Wie viel Eigenkapital braucht man für eine Hypothek?

Wenn Sie eine Hypothek aufnehmen, verlangen Banken mindestens 20% des Kaufpreises der Immobilie als Eigenmittel. Wie viel Eigenkapital genau benötigt wird, hängt u.a. von der Nutzung der Immobilie ab.
Finanzieren Sie selbstgenutztes Wohneigentum, benötigen Sie mindestens 20% des Kaufpreises als Eigenkapital. Bei Hypotheken für Ferienwohnungen verlangen die meisten Banken einen höheren Anteil an Eigenmitteln, meistens zwischen 30% und 40%. Finanzieren Sie eine Immobilie als Renditeobjekt und vermieten sie, brauchen Sie in der Regel mindestens 25% Eigenkapital. Bei Hypotheken für gewerblich genutzte Immobilien erwarten Banken noch höhere Eigenmittel. Der Anteil kann bis 50% steigen.

Finanzierungsbeispiel

Nehmen Sie eine Finanzierung für eine selbstbewohnte Immobilie auf und bringen die mindestens verlangten 20% als Eigenmittel ein, könnte die Hypothek wie folgt aussehen:

Kaufpreis Wohneigentum   750 000 CHF
Eigenmittel (20%)
  150 000 CHF
Benötigte Finanzierung
- 1. Hypothek (67%)
- 2. Hypothek (13%)
  600 000 CHF
- 502 500 CHF
  - 97 500 CHF

Beachten Sie, dass zur Finanzierung von 80% des Kaufpreises eine erste und zweite Hypothek notwendig sind. Die erste Hypothek deckt 67% des der Finanzierung ab, während die zweite Hypothek die restlichen 13% abdeckt.

Was gilt als Eigenkapital bei einer Finanzierung mit Hypothek?

Eigenmittel für die Finanzierung mit Hypotheken werden unterteilt in harte und weiche Eigenmittel. Harte Eigenmittel können Wertschriften, Kontoguthaben, Wertgegenstände, Erbvorzüge oder Schenkungen sein. Sie können auch Guthaben der Säule 3a beziehen und als hartes Eigenkapital für die Eigenheimfinanzierung mit Hypotheken nutzen. Zu den weichen Eigenmitteln zählen z.B. Verpfändungen aus der Altersvorsorge.

  • Spar- und Kontoguthaben

    Ersparnisse auf Bankkonten sind für viele Menschen die erste Assoziation, wenn man von Eigenkapital spricht. Ein Vorteil dieser Eigenmittel ist, dass sie in der Regel kurzfristig verfügbar sind. Allerdings ist es empfehlenswert, Rücklagen zu behalten oder zu bilden, um unerwartete Kosten abzudecken.
  • Wertschriften und Wertgegenstände

    Der Erlös aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Fonds, etc.) oder Wertgegenständen (Gemälde, Schmuck, Sammlungen), kann ebenfalls als Eigenkapital genutzt werden. Dabei kann es zu Verlusten kommen, wenn Sie Ihr Eigenheim genau dann kaufen möchten, wenn die Kurse tief sind. Alternativ können die Wertpapiere auch verpfändet werdet.
  • Rückkauf von Lebensversicherungen

    Auch Lebensversicherungen können verpfändet und als Eigenmittel eingesetzt werden. In der Regel wird der Rückkaufswert zu 60 bis 90% angerechnet.
  • Erbvorbezüge und Schenkungen

    Zuwendungen oder Erbvorbezüge können ebenfalls als Eigenmittel genutzt werden. Erbvorzüge dürfen die Pflichtanteile anderer Erben nicht verletzen. Ausserdem sind Schenkungen und Erbvorzüge in einigen Kantonen steuerpflichtig, deshalb sollten Sie sich vorab informieren und eventuelle Steuern einkalkulieren.
  • Vorbezug aus der Säule 3a

    Gelder aus der gebundenen Altersvorsorge können vorbezogen oder verpfändet und als Eigenmittel für die Finanzierung mit Hypotheken eingebracht werden. Wenn Sie Ihre 3. Säule beziehen, müssen Sie diese versteuern. Oft ist es darum sinnvoll, die 3. Säule zu verpfänden.
  • Vorsorgegelder der 2. Säule (Pensionskasse)

    Vorsorgegelder aus der 2. Säule können Sie ebenso vorbeziehen oder verpfänden. Bei einem Vorbezug dieser Gelder, kürzen die Pensionskassen jedoch die Altersleistungen. Um in diesem Fall eine Vorsorgelücke zu verhindern, können Sie die vorbezogenen Beträge zu einem späteren Zeitpunkt wieder einzahlen. Einfacher ist die Verpfändung der Vorsorgegelder, da sie so weiter für Ihre Altersvorsorge verfügbar bleiben. Bis zur Pensionierung müssen Sie die verpfändeten Beträge zurückzahlen.

Welche Eigenmittel können für die Finanzierung mit Hypothek genutzt werden?

Welche Eigenmittel Sie für eine Finanzierung mit Hypothek verwenden können, hängt von der Nutzung der Immobilie ab. Bei Eigennutzung können Sie harte und weiche Eigenmittel einbringen. In der Regel akzeptieren Banken jeweils 10% harte und 10% weiche Eigenmittel. Für Ferienwohnungen und Renditeobjekte können Sie keine Vorsorgegelder aus der 2. und 3. Säule als Eigenmittel einbringen, sondern nur Kontoguthaben und Wertschriften.

Ausnahme: Renditeobjekt mit Eigennutzung

Wenn Sie nicht die gesamte Immobilie vermieten, sondern einen Teil selbst bewohnen, können Sie auch Vorsorgegelder der 2. und 3. Säule als Eigenmittel für die Eigenheimfinanzierung mit Hypothek nutzen.

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