Mit der Altersvorsorge sollte man frühzeitig beginnen. Aber zu spät ist es dennoch nie. Rolf Blumer, Leiter Finanzplanung der Bank Cler, erklärt im Interview mit der Coopzeitung warum.
Nein. Die 13. AHV-Rente löst das Problem der seit Jahren sinkenden Renten aus der Pensionskasse nicht. Man darf sich von dieser zusätzlichen Rente auch nicht blenden lassen: Zum einen wird die Rente vollumfänglich als Einkommen besteuert, zum anderen denkt der Bundesrat bei der Finanzierungsfrage laut über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach. Dann kommt noch die Inflation hinzu. Das alles schmälert die Rente. Hochgerechnet bleibt am Ende vielleicht die Hälfte des Geldes übrig. Es empfiehlt sich deshalb, frühzeitig die Vorsorge zu planen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Kapital anzusparen. Neben der Sicherheit ist auch der Aspekt der Steuern ein wichtiges Element. Die beliebteste Form der steuerprivilegierten Vorsorge für den Vermögensaufbau im Alter ist sicherlich die Säule 3a. Rund 60 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer nutzen diese Möglichkeit, um beim Sparen fürs Alter zusätzlich von einem Steuervorteil zu profitieren. Neben dem klassischen 3a-Vorsorgekonto bietet hier das Wertschriftensparen im aktuellen Umfeld eine attraktive Anlageform.
Das 3a-Konto ist die klassische Form und funktioniert wie ein Sparkonto – ausser, dass man das Geld nur in bestimmten Fällen beziehen kann: beispielsweise zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum oder zur Rückzahlung einer Hypothek, bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder bei einem Wegzug ins Ausland. Sonst darf man das Kapital erst ab 60 beziehen. Die Zinsen sind leicht höher als bei klassischen Sparkonti. Dennoch frisst die Inflation im Zeitverlauf einen Teil des angesparten Vermögens wieder weg. Für Sparerinnen und Sparer mit einem langfristigen Anlagehorizont bietet daher das Wertschriftensparen, also ein Vermögensaufbau mit Aktien und Obligationen, die attraktivere Form für einen gezielten Vermögensaufbau. So kann man bestmöglich sicherstellen, dass man die Inflation ausgleichen kann und die Kaufkraft beim Kapitalbezug erhalten bleibt. Die Differenz zu einer Kontolösung kann sich so über einen längeren Zeitraum gerne auf mehrere 10 000 Franken summieren.
Natürlich durchlebt man an den Börsen Kursschwankungen. Diese kann man sich bei regelmässigem und konsequentem Sparen jedoch zunutze machen. Langfristig versprechen Anlagen mit Wertschriften in aller Regel eine höhere Rendite. Nimmt man beispielsweise den Schweizer Aktienmarkt als Referenz, so gab es in den letzten 100 Zehnjahresperioden, also 1924–1934, 1925–1935 und so weiter, lediglich drei negative Phasen, dass also nach zehn Jahren weniger Geld vorhanden war als zu Beginn der Phase. Das war letztmals zwischen 1929 und 1941 der Fall. Seither war die Wertentwicklung, beobachtet über einen Zehnjahreshorizont, trotz aller erlebten Krisen stets positiv.
Wichtig ist insbesondere eine breite Diversifikation. Das heisst, dass man auf eine breite Streuung achten sollte, um das Anlagerisiko systematisch zu verringern. Der Anlagezeithorizont spielt zudem eine wichtige Rolle: Je länger ich ansparen kann, desto höher darf der Aktienanteil sein. Hat man nur noch wenige Jahre Zeit für die Ansparphase, drängt sich in aller Regel eine Kontolösung auf.
Ja, eine Lebensversicherung beinhaltet insbesondere einen Todesfall- und Invaliditätsschutz. Diesen Schutz abzudecken, kostet jedoch einen Teil der einbezahlten Prämie – und das über die gesamte Laufzeit. Da das Leben jedoch nicht statisch ist und sich Risiken und Lebensumstände im Zeitverlauf verändern, ist es grundsätzlich empfehlenswert, «Sparen» und «Risiko» zu trennen. Allenfalls bestehende Todesfall oder Invaliditätsrisiken kann man bei einer Versicherung stets separat abdecken. Sollte man diese im Zeitverlauf nicht mehr benötigen, lassen sich Versicherungen kündigen und die Kosten für diese Prämien gezielt einsparen. Gleichzeitig wird die finanzielle Flexibilität dadurch erhöht – ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Geldanlage.
Die Frage ist, wie Sicherheit definiert wird. Wenn man sich für eine Kontolösung entscheidet und inflationären Tendenzen unterworfen ist, bietet eine 3a-Kontolösung wenig Sicherheit. Eine Chance, die Inflation auszugleichen, hat man lediglich mit Wertschriftenlösungen. Grundsätzlich hat man mit 50 bis zum Referenzalter 65, also dem spätesten Bezugszeitpunkt ohne weiterführende Beschäftigung, noch einen Anlagehorizont von 15 Jahren. Das ist eine lange Zeit, weshalb sich in einem solchen Fall in aller Regel eine Wertschriftenlösung mit einer höheren Aktienquote aufdrängt. Wenn man früher mit Sparen beginnt, ist es sinnvoll, mehrere 3a-Gefässe zu führen, also in mehrere 3a-Konti oder 3a-Wertschriftenlösungen einzuzahlen. So kann man den Bezug der Konti gezielt staffeln und muss nicht alles auf einmal beziehen. Das reduziert die Steuerlast beim Bezug der Vorsorgegelder. Das gilt auch für Kantone, die eine «Flat Tax» beim Bezug der Vorsorgegelder aus der Säule 3a kennen und bei der kantonalen Besteuerung anwenden. Das heisst, man zahlt prozentual immer gleich viel Steuern, unabhängig von der Höhe des ausbezahlten Betrages. Bei der Bundessteuer ist der steuerliche Unterschied jedoch nach wie vor gross. Es ist also grundsätzlich besser, zwei Töpfe à 50 000 Franken in unterschiedlichen Jahren zu beziehen als einen Topf à 100 000 Franken in einem einzigen Jahr.
Wertschriftenlösungen bieten auch hier viel Flexibilität. Bei der Bank Cler zum Beispiel kann man 3a-Wertschriftenlösungen ins freie Vermögen überführen und weiterführen, ohne zu Unzeit verkaufen zu müssen. Ratsam ist es zudem, 3a-Gelder Möglichst spät zu beziehen. Solange sich das Kapital im Vorsorgekreislauf befindet, bezahlt man darauf keine Vermögenssteuer.
Solange man erwerbstätig ist und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt – spätestens jedoch bis 70. Damit die Einzahlung im Jahr der Pensionierung steuerlich zum Abzug zugelassen wird, muss sie vor der effektiven Erwerbsaufgabe erfolgen. Auch wenn man nicht mehr das ganze Jahr erwerbstätig ist, darf man das steuerlich abzugsfähige Maximum einbringen. Für das Jahr 2025 beträgt dieses übrigens neu 7258 Franken für Personen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind. Personen, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen ebenfalls in die Säule 3a einzahlen – und zwar 20 Prozent des Nettoeinkommens. Der maximale Betrag ist jedoch auf 36 288 Franken begrenzt.
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