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Vorsorgen

Vorsorge: Das ändert sich 2026

Das Schweizer Vorsorgesystem ist im Umbruch. Das Jahr 2026 bringt Neuerungen in allen drei Säulen – von der 13. AHV-Rente bis zu neuen Möglichkeiten in der Säule 3a. Dazu kommen politische Entscheide, die Ihre langfristige Finanzplanung beeinflussen können.

Junges Paar informiert sich über die Änderungen in der Vorsorge 2026
Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst – klar, verständlich und auf den Punkt gebracht.
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Das Wichtigste auf einen Blick

  • 13. AHV-Rente: Rentnerinnen und Rentner erhalten 2026 automatisch eine zusätzliche Monatsrente.
  • Neue Chancen in der Säule 3a: Verpasste Einzahlungen aus dem Vorjahr können nachgeholt werden – sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Mehr dazu
  • Teuerungsausgleich in der 2. Säule: IV- und Hinterlassenenrenten erhalten erstmals einen Teuerungsausgleich.
  • Vorsorgen auf der politischen Bühne: 2026 stehen wichtige Entscheide an, die sich auf Ihre persönliche Vorsorge auswirken können.

Die 13. AHV-Rente: Mehr Geld für Pensionierte – ganz automatisch

Die grösste Änderung betrifft die 1. Säule: Neu gibt es eine 13. AHV-Rente. Diese wird automatisch im Dezember ausbezahlt und entspricht genau einer normalen Monatsrente.

Das Wichtigste: Sie müssen nichts beantragen. Wer Anspruch auf eine AHV-Rente hat, erhält die zusätzliche Zahlung automatisch.

Und heisst das auch, dass man weniger privat vorsorgen muss?
Auf keinen Fall! Die 13. AHV-Rente entspricht einem zusätzlichen Einkommen von rund 8%, das ist ein sehr willkommener Zustupf. Trotzdem bleibt die private Vorsorge wichtig, denn:

  • das Leben wird laufend teurer,
  • Pensionskassenrenten sinken teilweise (z. B. wegen tieferen Umwandlungssätzen),
  • die Lebenserwartung steigt.

Verlassen Sie sich deshalb nicht ausschliesslich auf die staatliche Vorsorge. Es lohnt sich, die eigene Vorsorge früh in Angriff zu nehmen.

Mehr zur Vorsorge

Säule 3a: Verpasste Einzahlungen nachholen

Eine besonders spannende Neuerung gibt es in der 3. Säule: Sie können nachträglich in die Säule 3a einzahlen.

Konkret heisst das: Wenn Sie im Jahr 2025 nicht den maximalen Betrag von 7 258 Franken einbezahlt haben, können Sie diese Lücke ab 2026 nachträglich schliessen.

Das gilt aber nur, wenn …

  • Sie im betreffenden Jahr ein AHV-pflichtiges Einkommen hatten,
  • Sie den ordentlichen Säule-3a-Beitrag im aktuellen Jahr bereits einbezahlt haben.

Das neue System schafft mehr Flexibilität – besonders für alle, die im Vorjahr nicht alles ausschöpfen konnten.

Hier erfahren Sie mehr dazu

2. Säule: Teuerungsausgleich für IV- und Hinterlassenenrenten

Auch in der 2. Säule gibt es eine Änderung: IV- und Hinterlassenenrenten, die seit 2022 laufen, steigen um 2,7%.

Für Renten, die vor 2022 entstanden sind, gilt diese Erhöhung nicht automatisch. Hier muss man voraussichtlich die nächste Anpassung der AHV-Renten abwarten – frühestens ab Januar 2027.

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Was 2026 politisch sonst noch auf uns zukommt

Neben den gesetzlichen Anpassungen laufen auch Diskussionen und Abstimmungen, die Ihre Vorsorge beeinflussen können. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Reform AHV 2030: Im Raum steht, dass Leistungen aus der 2. Säule und der Säule 3a frühestens ab 63 Jahren bezogen werden könnten.
  • Entlastungspaket 2027: Es wird erneut über eine höhere Besteuerung von Vorsorgegeldern diskutiert.
  • Individualbesteuerung (Abstimmung am 8. März): Diese Änderung kann sich auf langfristige Vorsorge- und Finanzentscheidungen auswirken. Hier erfahren Sie mehr.

Vorsorge wird komplexer – und genau deshalb lohnt sich ein Plan

Die Regeln in der Vorsorgelandschaft ändern sich – da ist es wichtig, den Überblick zu behalten und seine eigene Vorsorge den aktuellen Vorgaben anzupassen, damit Sie nicht plötzlich eine böse Überraschung erleben. Das ist anspruchsvoll und braucht Zeit.

Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht allein machen. Eine gute Beratung hilft Ihnen, Klarheit zu gewinnen – und konkrete nächste Schritte zu planen.
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