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Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Worum geht es beim AIA?

Der Automatische Informationsaustausch („AIA“) basiert auf einem internationalen Standard der OECD, zu welchem mehr als 100 Nationen ihre Zustimmung und Bereitschaft zur Teilnahme ausgedrückt haben. Der Zweck des AIA ist der Austausch von steuertechnischen Informationen zwischen Ländern, die den AIA untereinander vereinbart haben (sogenannte Partnerstaaten).

Informationen zum AIA

Jedes Finanzinstitut wird von seinen Kundinnen und Kunden Informationen über deren Steuerdomizile einholen.

Bei Gesellschaften wird nebst dem Steuerdomizil auch der AIA-Status in Erfahrung gebracht. Von Kunden mit einem Steuerdomizil in einem AIA-Partnerstaat meldet das Finanzinstitut bestimmte Personen- und Vermögensdaten an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Diese wiederum wird die Daten den ausländischen Steuerbehörden weiterleiten. Die Schweiz wird mit ihren Partnerstaaten erstmalig 2018 Daten austauschen.

Vom AIA sind sowohl natürliche als auch juristische Personen betroffen (bei juristischen Personen, abhängig vom AIA-Status der Gesellschaft, allenfalls auch die wirtschaftlich Berechtigten). Kunden, welche ihr Steuerdomizil in einem Staat haben, mit welchem die Schweiz den AIA vereinbart hat werden gemeldet.

Kunden, welche ausschliesslich in der Schweiz steuerpflichtig sind, werden im Rahmen des AIA nicht gemeldet. Bei steuertechnischen Fragen zum AIA, insb. wie und in welchem Umfang Ihre Kundenbeziehung bei der Bank Cler konkret betroffen ist, empfehlen wir Ihnen sich an Ihren Steuerberater zu wenden. Bei übrigen Fragen, steht Ihnen ihr Kundenberater gerne zur Verfügung.

Die Schweiz hat mit verschiedenen Ländern, unter anderem allen EU-Staaten, Vereinbarungen über den AIA abgeschlossen welche per 01.01.2017 in Kraft treten. Mit diesen Ländern wird die Schweiz im Jahr 2018 die erforderlichen Informationen zum Jahr 2017 austauschen. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren Abkommen mit weiteren Ländern abgeschlossen werden.

Die aktuelle Liste aller Schweizer Partnerstaaten ist auf der Internetseite des Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) zu finden.

Die Bank Cler ist ein meldendes Schweizer Finanzinstitut und wird damit erstmals per Juni 2018 Informationen für das Steuerjahr Jahr 2017 an die Eidgenössische Steuerverwaltung melden, welche die Daten an die Partnerstaaten der Schweiz weiterleitet. Eine Meldung erfolgt grundsätzlich dann, wenn es sich beim Kontoinhaber/Vertragspartner (oder abweichendem wirtschaftlich Berechtigten) um meldepflichtige Personen handelt, d.h. Personen, die in einem oder mehreren Partnerstaat(en) der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig sind. Im Fall von Gesellschaften können in bestimmten Fällen auch Informationen beherrschende Personen, die in einem oder mehreren Partnerstaat(en) der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig sind, gemeldet werden.

Die auszutauschenden Informationen enthalten grundsätzlich die folgenden Daten zu Kontoinhaber/Vertragspartner (und in bestimmten Fällen zu abweichenden wirtschaftlich Berechtigten und beherrschenden Personen):

  • Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum
  • Kontonummer
  • Gesamtsaldo
  • Gesamtbruttoertrag der Zinsen, Dividenden und übrigen Erträgen, sowie Gesamtbruttoerlös aus der Veräusserung oder dem Rückkauf von Vermögensgegenständen.

Daneben werden auch der Name und gegebenenfalls die Identifikationsnummer der Bank Cler gemeldet. Ein Partnerstaat darf die übermittelten Informationen grundsätzlich nur für Zwecke verwenden, die gemäss den Amtshilfebestimmungen des jeweiligen Abkommens zwischen der Schweiz und dem Partnerstaat vorgesehen sind. Zudem gelten die Geheimhaltungspflichten nach dem jeweiligen Abkommen.

Die Schweizerische Bankiervereinigung informiert auf ihrer Website ebenfalls zum AIA: Website Schweizerische Bankiervereinigung

Weiterführende Informationen zum Thema AIA finden Sie auch auf der OECD Website (Suchbegriff: AEOI).

Leitfaden zu den Voraussetzungen die ein Geschäftskunde erfüllen muss, um einen bestimmten AIA-Status geltend machen zu können: Leitfaden AIA Status

Bei steuertechnischen Fragen zum AIA, insb. wie und in welchem Umfang Ihre Kundenbeziehung bei der Bank Cler konkret betroffen ist oder was ihr AIA Status im Falle einer Kontenbeziehung für eine juristische Person ist, empfehlen wir Ihnen sich an Ihren Steuerberater zu wenden. Bei übrigen Fragen, steht Ihnen ihr Kundenberater gerne zur Verfügung.

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