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Richtlinien zu Umwelt- und Sozialthemen

Die Bank Cler bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Aus diesem Grund erlässt sie Richtlinien zu einer Reihe von kontroversen Umwelt- und Sozialthemen. Die Richtlinien gelten für die gesamte Geschäftstätigkeit der Bank.

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Einleitung

Die Bank Cler bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Als Anbieterin von Finanzdienstleistungen ist sich die Bank bewusst, dass ihre Geschäftstätigkeit Auswirkungen haben kann, die als gesellschaftlich kritisch erachtet werden oder einer nachhaltigen Entwicklung zuwiderlaufen. Aus diesem Grund erlässt die Bank Cler zu einer Reihe von kontroversen Umwelt- und Sozialthemen Richtlinien. Der Geltungsbereich der Richtlinien umfasst die Kreditvergabe an kommerzielle Kunden, die Vermögensverwaltung sowie die bankeigenen Investitionen/Handelsbücher. Die Identifikation kontroverser Umwelt- und Sozialthemen erfolgt kontinuierlich und wird durch einen systematischen Monitoringprozess gesteuert.

Die Einhaltung der Richtlinien führt zu einem Ausschluss von derzeit rund 420 börsenkotierten Unternehmen. Unternehmen, die keine bedeutenden Umsatz- oder Produktionsanteile in den entsprechenden Geschäftsfeldern erwirtschaften, können zugelassen werden. Die Schwellenwerte werden in den Richtlinien offengelegt. Vollständig ausgeschlossen werden Unternehmen, die geächtete Waffen herstellen oder mit diesen handeln.

Transaktionen, die in Konflikt mit den definierten Richtlinien stehen, werden von der Bank Cler nur dann durchgeführt, wenn sie auf expliziten Kundenwunsch erfolgen.

Für die Umsetzung der in den Richtlinien formulierten Massnahmen stützt sich die Bank Cler unter anderem auf Daten und Informationen von spezialisierten und am Markt anerkannten Datenanbietern. Die Bank Cler verlässt sich für den Ausschluss von Unternehmen respektive der Festlegung von Schwellenwerten auf die Qualität und Vollständigkeit dieser Daten.

Die Einhaltung der Richtlinien wird ab 1. Oktober 2017 sichergestellt. Sie finden rückwirkend für bestehende Geschäfte keine Anwendung.

Monitoringprozess

Die Identifikation von kontroversen Umwelt- und Sozialthemen erfolgt anhand eines systematischen Monitoringprozesses. Mithilfe von externer Datenanbieter werden die potenziell als kontrovers geltenden Umwelt- und Sozialthemen eruiert und gemäss ihrer Brisanz priorisiert. Ziel dieses Prozesses ist, jene Umwelt- und Sozialthemen zu bestimmen, die für die Bank Cler die höchste Relevanz aufweisen. Künftig können Richtlinien zu weiteren kontroversen Themen im Rahmen des kontinuierlichen Monitoringprozesses erlassen werden. Für den Monitoringprozess ist die Fachstelle Nachhaltigkeit der Bank Cler in Zusammenarbeit mit mehreren internen Stellen zuständig.

Grafik der Bank Cler zum Thema nachhaltig handeln und umweltbewusst handeln
Schematische Darstellung des Monitoring-Prozesses

Richtlinien

Hintergrund

Der Abbau von Stein- und Braunkohle ist mit einer Vielzahl von gravierenden Landschafts- und Umweltbelastungen verbunden. So führen sowohl der Tagebau wie auch der Tiefbau zu verheerenden Landschaftsveränderungen. Gängige Abbaumethoden wie das sogenannte Mountain Top Removal führen zu irreversiblen grossflächigen Landschaftsschäden. Im Weiteren sind Bergschäden, Grundwasserabsenkungen, Veränderungen des Wasserkreislaufes und zahlreiche weitere Umweltschäden mit dem Kohleabbau verbunden.

Kohle wird vornehmlich in Kraftwerken zur Energieerzeugung verwendet. Die Verfeuerung von Kohle in Kraftwerken führt zu bleibenden Schäden für die Umwelt und für die menschliche Gesundheit. Kohlekraftwerke tragen durch ihre hohen CO₂-Emissionen erheblich zur Verstärkung des Treibhausgaseffektes bei und sind daher mitverantwortlich für den Klimawandel. Zudem entstehen beim Verfeuern von Kohle grosse Mengen an Schadstoffen wie Schwefeldioxid, Stickoxiden, Quecksilber und Feinstaubpartikel.

Richtlinie Bank Cler

Die Bank Cler sieht von aktiven Kaufempfehlungen für Wertschriften jener Unternehmen ab, die Anlagen zum Kohleabbau besitzen oder betreiben.

Der Erwerb von entsprechenden Wertschriften wird – ohne explizite anders lautende Vorgabe der Kunden – im Rahmen von Mandatslösungen sowie selbstverwalteten Kollektivanlagen ausgeschlossen. Im Weiteren werden an entsprechende Unternehmen keine Kredite gewährt.

Schwellenwert

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die gemäss MSCI ESG mehr als 20% ihres Umsatzes mit dem Abbau von Kohle erzielen.

Hintergrund

Deregulierungen haben um die Jahrtausendwende den Rohstoffhandel für institutionelle Anleger wie Indexinvestoren attraktiv gemacht. Diese haben kein Interesse an Preisstabilität für den physischen Rohstoffhandel, sondern nur an langfristiger Rendite. Gleichzeitig wurden, so der Vorwurf der Nichtregierungsorganisationen (NGO), dadurch die Rohstoffbörsen an die Entwicklung der Finanzmärkte gekoppelt. Der Vorwurf besteht weiter darin, dass Faktoren wie Zinshöhe und Risikobereitschaft die Preise für Rohstoffe treiben, unabhängig von Angebot und Nachfrage der physischen Ware. Damit würden Derivate auf Agrarrohstoffe die Ernährungssicherheit in den armen Ländern des Südens gefährden und zum Hunger in der Welt beitragen. Die zentrale Frage ist jedoch letztlich, inwieweit reine Finanztransaktionen (Financial Futures) Auswirkungen auf die physischen Rohstoffmärkte haben.

Die Wissenschaft und die Politik sind sich uneinig, ob ein Zusammenhang zwischen den Finanzinvestitionen und der Preisentwicklung auf den Agrarrohstoffmärkten besteht. Die Mehrheit der Finanzspezialisten sind jedoch der Meinung, dass dieser Zusammenhang nicht besteht und andere Faktoren für die Volatilität der Preise auf den Agrarrohstoffmärkten verantwortlich sind. Als Ursachen werden insbesondere folgende Faktoren angeführt:

  • Ungünstige Wetterereignisse wie Dürren, Frost etc.
  • Ausfuhrbeschränkungen von Exportländern
  • Aufkaufversuche von Importländern
  • Verwendung von Agrarrohstoffen als Treibstoff

Dennoch bleiben gewisse Zweifel bestehen, ob Finanzinvestoren nicht doch einen Einfluss auf die Preisgestaltung haben könnten.

Richtlinie Bank Cler

Im Sinne einer vorsorglichen, verantwortungsvollen Geschäftspraxis betreibt die Bank Cler keinen Eigenhandel mit Agrarrohstoffen und emittiert keine strukturierten Produkte auf Agrarrohstoffe. Die Bank Cler nimmt keine Rohstoff-Fonds in ihre Fondsempfehlungslisten sowie in ihre diskretionären Mandate auf, die strategische Quoten in Agrarrohstoffen aufweisen.

Der Erwerb von entsprechenden Derivaten auf Agrarrohstoffe wird - ohne explizite anders lautende Vorgabe der Kunden - im Rahmen von Mandatslösungen sowie selbstverwalteten Kollektivanlagen ausgeschlossen. Im Weiteren wird bei der Finanzierung von Unternehmen, deren Geschäftsmodell primär auf den Handel mit Agrarrohstoffen fokussiert ist, detailliert geprüft, ob der entsprechende Kredit mit der Nachhaltigkeitsstrategie in Einklang steht. 

Schwellenwert

Kein Schwellenwert.

Hintergrund

Die vom Volk 2017 verabschiedete Energiestrategie 2050 verbietet den Bau neuer Atomkraftwerke in der Schweiz. Die bestehenden Anlagen dürfen nur so lange betrieben werden, wie sie sicher sind. Der Betrieb der Atomkraftwerke ist für die Betreiber mit hohen wirtschaftlichen Verlusten verbunden. Zudem ist davon auszugehen, dass wegen der zunehmenden Alterung der bestehenden Anlagen grosse Investitionen in die Aufrechterhaltung der Sicherheit und letztlich für den Rückbau und die Entsorgung der Anlagen erforderlich sein werden. Dementsprechend sind Betreiber von Atomkraftwerken hohen wirtschaftlichen und ökologischen Risiken ausgesetzt.

Der Uranabbau ist mit grossen Umweltbelastungen und der langfristigen Gefährdung der lokalen Bevölkerung des Abbaugebiets durch die im Uranerz vorkommenden Radionuklide verbunden. Zudem hinterlässt der Abbau von Uran in Form von Landschaftsveränderungen, Abraumhalden und Absetzseen grosse Schäden an der Umwelt. Im Weiteren werden teilweise die Interessen und Rechte der indigenen Bevölkerung, unter deren Land sich die meisten Uranlagerstätten befinden, verletzt.

Richtlinie Bank Cler

Die Bank Cler sieht von aktiven Kaufempfehlungen für Wertschriften jener Unternehmen ab, die Atomkraftwerke oder Anlagen zum Uranabbau besitzen oder betreiben bzw. Uran herstellen oder damit handeln. Im Weiteren betrifft dieser Ausschluss Unternehmen, die wesentliche Komponenten für den Bau von Kernreaktoren herstellen.

Der Erwerb von entsprechenden Wertschriften wird – ohne explizite anders lautende Vorgabe der Kunden – im Rahmen von Mandatslösungen sowie selbstverwalteten Kollektivanlagen ausgeschlossen. Im Weiteren werden an entsprechende Unternehmen keine Kredite gewährt.

Schwellenwert

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die gemäss MSCI ESG mehr als 20% des Umsatzes mit der Herstellung von Atomenergie sowie wesentlichen Komponenten für den Bau von Kernreaktoren oder dem Abbau von Uran erzielen. Unternehmen, die eine öffentlich zugängliche und verbindlich terminierte Ausstiegsstrategie aus der Erzeugung von Atomenergie publiziert haben, fallen nicht unter diese Richtlinie.

Hintergrund

Die Energieerzeugung anhand von Kohle und/oder Öl trägt aufgrund der hohen CO₂-Emissionen erheblich zur Verstärkung des Treibhausgaseffektes bei und ist daher mitverantwortlich für den Klimawandel. Die Reduktion von Treibhausgasen bei Investments und Finanzierungen steht vor dem Hintergrund der Klimadebatte und des Pariser Klimaabkommens zunehmend im Fokus verschiedener Anspruchsgruppen wie z.B. NGOs und vermehrt auch Investoren. Zudem entstehen insbesondere durch Kohlekraftwerke grosse Mengen an Schadstoffen wie Schwefeldioxid, Stickoxiden, Quecksilber und Feinstaubpartikel. Diese Schadstoffe führen zu schweren gesundheitlichen Schäden.

Richtlinie Bank Cler

Die Bank Cler sieht von aktiven Kaufempfehlungen für Wertschriften jener Unternehmen ab, die Anlagen zur Energieerzeugung aus Kohle oder Öl besitzen oder betreiben.

Der Erwerb von entsprechenden Wertschriften wird – ohne explizite anders lautende Vorgabe der Kunden – im Rahmen von Mandatslösungen sowie selbstverwalteten Kollektivanlagen ausgeschlossen. Im Weiteren werden an entsprechende Unternehmen keine Kredite gewährt.

Schwellenwert

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die gemäss MSCI ESG mehr als 20% ihres Umsatzes mit der Erzeugung von Energie aus Kohle und/oder Öl erzielen.

Hintergrund

Die Vereinten Nationen sehen die Wirkungsweise verschiedener Waffensysteme als dermassen menschenverachtend an, dass in der Vergangenheit diverse Konventionen zur Ächtung dieser Waffen formuliert wurden.

Massgebend sind insbesondere folgende Konventionen:

  • Antipersonenminen: Konvention über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, die Produktion und den Handel mit Antipersonenminen und über die Vernichtung solcher Waffen (Ottawa-Konvention), 1997
  • Chemische Waffen: Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes von chemischen Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen, 1997
  • Biologische Waffen: Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen sowie über die Vernichtung dieser Waffen, 1975
  • Streumunition: Konvention über Streumunition (Oslo-Konvention), 2008
  • Nuklearwaffen: Atomwaffensperrvertrag, 1970

Die Schweiz gehört zu den Signatarstaaten dieser Konventionen.

Das Bundesgesetz über das Kriegsmaterial (KMG) verbietet die direkte Finanzierung der Entwicklung, der Herstellung oder des Erwerbs von geächteten Waffen. Die indirekte Finanzierung durch den Erwerb von Obligationen oder anderen Anlageprodukten ist dann verboten, wenn damit das Verbot der direkten Finanzierung umgangen werden soll. Als geächtete Waffen gelten Kernwaffen, biologische oder chemische Waffen (ABC-Waffen), Antipersonenminen und Streumunition.

Richtlinie Bank Cler

Die Bank Cler schliesst die direkte und die indirekte Finanzierung von geächteten Waffen grundsätzlich aus. Sie sieht von aktiven Kaufempfehlungen für Wertschriften jener Unternehmen ab, die gemäss MSCI ESG Research geächtete Waffen herstellen oder mit solchen handeln.

Der Erwerb von entsprechenden Wertschriften wird – ohne explizite anders lautende Vorgabe der Kunden – im Rahmen von Mandatslösungen sowie selbstverwalteten Kollektivanlagen ausgeschlossen. Im Weiteren werden an entsprechende Unternehmen keine Kredite gewährt.

Schwellenwert

Kein Schwellenwert. Ausgeschlossen werden alle Unternehmen, die gemäss MSCI ESG geächtete Waffen herstellen oder mit solchen handeln.

Hintergrund

Die Herstellung von und der Handel mit Kriegsmaterial können gegen die internationalen Verpflichtungen und gegen die aussenpolitischen Grundsätze der Schweiz verstossen. Als Kriegsmaterial gelten gemäss Bundesgesetz über das Kriegsmaterial (KMG): Waffen, Waffensysteme, Munition sowie militärische Sprengmittel; Ausrüstungsgegenstände, die spezifisch für den Kampfeinsatz oder für die Gefechtsführung konzipiert oder abgeändert worden sind und die in der Regel für zivile Zwecke nicht verwendet werden. Als Kriegsmaterial gelten zudem Einzelteile und Baugruppen, auch teilweise bearbeitete, sofern erkennbar ist, dass diese Teile in derselben Ausführung nicht auch für zivile Zwecke verwendbar sind.

Richtlinie Bank Cler

Die Bank Cler sieht von aktiven Kaufempfehlungen für Wertschriften jener Unternehmen ab, die Kriegsmaterial herstellen oder damit handeln. Ausgeschlossen sind zudem auf Kriegsmaterial spezialisierte Zulieferer.

Der Erwerb von entsprechenden Wertschriften wird – ohne explizite anders lautende Vorgabe der Kunden – im Rahmen von Mandatslösungen sowie selbstverwalteten Kollektivanlagen ausgeschlossen. Im Weiteren werden an entsprechende Unternehmen keine Kredite gewährt.

Die Richtlinie umfasst Waffen, Waffensysteme, Munition sowie militärische Sprengmittel und Ausrüstungsgegenstände, die spezifisch für den Kampfeinsatz oder für die Gefechtsführung konzipiert oder abgeändert worden sind.

Nicht unter die Richtlinie fallen Hersteller und Händler von Waffen, die für den zivilen Einsatz (z.B. Polizei, Sport, Jagd) hergestellt und vertrieben werden, sowie Dual-Use-Gütern, d.h. Güter, die militärisch und zivil verwendet werden können (z.B. Werkzeugmaschinen).

Schwellenwert

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die gemäss MSCI ESG mehr als 10% ihres Umsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial, dem Handel mit Kriegsmaterial oder als Zulieferer für Kriegsmaterial erzielen.

Hintergrund

Malaysia ist neben Indonesien der grösste Palmölproduzent weltweit. Für die jährliche Produktion von 20 Millionen Tonnen Palmöl werden allein in Malaysia Waldflächen zerstört, welche die Fläche der Schweiz übersteigen. Neue Plantagen entstehen nicht nur in den grössten Anbauländern Indonesien und Malaysia, sondern inzwischen auch in anderen Tropenländern wie Papua-Neuguinea, Kolumbien, Nigeria und Elfenbeinküste. Die Ölpalmplantagen zerstören nicht nur Regenwälder, gefährden bedrohte Arten wie den Orang-Utan, sondern sie entziehen auch der lokalen Bevölkerung in vielen Fällen ihre Lebensgrundlage und ihre Rechte auf ihr Land. Durch die Brandrodung und die Trockenlegung von Sumpfwäldern werden zusätzlich grosse Mengen an Treibhausgasen wie Kohlendioxid freigesetzt und versprühte Chemikalien verseuchen den Boden.

Palmöl steckt in unzähligen Produkten. Global spielt die Verwendung von Palmöl in Nahrungsmitteln mit 68% die grösste Rolle, gefolgt von der industriellen Verwendungen für z.B. Kosmetik, Wasch- und Reinigungsmittel (27%) und der energetischen Nutzung (5%).

Weltweit engagieren sich Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen seit Jahren für einen Palmölanbau, der Rücksicht auf die Umwelt und die Bevölkerung in den Anbaugebieten nimmt. Grosse Plantagenbesitzer, Industriekonzerne sowie Nichtregierungsorganisationen wie der WWF haben den Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO) ins Leben gerufen und Kriterien für die Kultivierung von nachhaltigem Palmöl ausgearbeitet. Anbauer, die diese erfüllen, können sich dies vom RSPO zertifizieren lassen. Eine verantwortungsvolle Geschäftspraxis verlangt, jene Unternehmen zu bevorzugen, die bei der Palmöl-Produktion Minimalstandards einhalten.

Richtlinie Bank Cler

Die Bank Cler sieht von aktiven Kaufempfehlungen von Wertschriften jener Unternehmen ab, die Palmöl produzieren. 

Der Erwerb von entsprechenden Wertschriften wird – ohne explizite anders lautende Vorgabe der Kunden – im Rahmen von Mandatslösungen sowie selbstverwalteten Kollektivanlagen ausgeschlossen. Im Weiteren werden an entsprechende Unternehmen keine Kredite gewährt.

Schwellenwert

Kein Schwellenwert.
Unternehmen, die gemäss MSCI ESG als Produzenten von Palmöl klassifiziert sind. 

Hintergrund

Die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen ist ein wesentlicher Indikator für den Grad an sozialer und ökonomischer Gerechtigkeit in einer Gesellschaft. Zwar haben Globalisierung und Wirtschaftswachstum teilweise zu einer deutlichen Verbesserung des Lebensstandards geführt (insbesondere im asiatischen Raum), doch menschenunwürdige Arbeitsbedingungen sind nach wie vor global weit verbreitet. Die internationale Arbeitsorganisation ILO setzt sich seit ihrer Gründung 1919 dafür ein, die Arbeits- und Lebensbedingungen weltweit zu verbessern und gilt in diesem Bereich als die führende Institution. Sie stellt fest, dass seit 2012 bei der Reduktion von prekärer Arbeit keine Fortschritte mehr realisiert werden konnten. So befanden sich 2017 geschätzte 1.4 Milliarden Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen und in Entwicklungsländern sind drei von vier Arbeitnehmenden davon betroffen (siehe: https://www.ilo.org/berlin/presseinformationen/WCMS_615879/lang--de/index.htm). Um diesen Missständen zu begegnen, hat die ILO vier arbeitsrechtliche Grundprinzipien erlassen:

  1. Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
  2. Beseitigung der Zwangsarbeit
  3. Abschaffung der Kinderarbeit
  4. Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
Darüber hinaus setzt sich die ILO auch für die Einhaltung von weiteren grundlegenden Arbeitsrechten wie menschenwürdige Arbeitsbedingungen, Begrenzung der Arbeitszeiten, faire Entlöhnung sowie Sicherheit am Arbeitsplatz ein.

Auch Finanzinstitute können direkt oder indirekt (bspw. im Rahmen ihrer Kreditvergabe oder über die Investitionen in Wertschriften) gegenüber Verstössen von ILO Grundprinzipien exponiert sein. Daher gibt es innerhalb der Finanzbranche Initiativen, um das Risiko einer solchen Exponierung einzudämmen. Auch die Bank Cler bekennt sich zu den Grundprinzipien der ILO und ergreift daher Massnahmen, um eine potentielle direkte oder indirekte Exponierung im Rahmen ihrer Geschäftsaktivitäten zu vermeiden.

 

Richtlinie der Bank Cler

Die Bank Cler sieht von aktiven Kaufempfehlungen von Wertschriften jener Unternehmen ab, die in gravierende Kontroversen im Zusammenhang mit der Einhaltung der vier ILO Grundprinzipien sowie den grundlegenden Arbeitsrechten verwickelt sind.

Der Erwerb von entsprechenden Wertschriften wird – ohne explizit anders lautende Vorgabe der Kunden – im Rahmen von Mandatslösungen sowie selbstverwalteten Kollektivanlagen ausgeschlossen. Im Weiteren werden an entsprechende Unternehmen keine Kredite gewährt.

Schwellenwert

Ausgeschlossen werden Unternehmen, die gemäss der Kontroversenliste von MSCI ESG in gravierende Kontroversen bezüglich der Einhaltung der Grundprinzipien sowie weiteren grundlegenden Arbeitsrechten gemäss ILO verwickelt sind.