Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit einmal aufgeben, unterbrechen oder arbeitslos werden, muss der berufliche Vorsorgeschutz der 2. Säule erhalten bleiben. Das Freizügigkeitskonto bietet diese Möglichkeit, etwa bei einer nicht berufsbegleitenden Ausbildung, bei einem Jobwechsel, während einer Babypause, wenn Sie länger ins Ausland gehen oder sich selbständig machen. Lassen Sie sich von Finanzexperten über alle Möglichkeiten der Vorsorge aufklären zu lassen.
Bei einer Berufspause muss der berufliche Vorsorgeschutz gewährleistet bleiben. In folgenden Lebenssituationen könnte dieser Fall eintreten:
Kontoeröffnung |
Kostenlos |
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Kontoführung |
Kontoführung bei Erfüllung eines der folgenden Kriterien: CHF 1 pro Kalendermonat |
Kontoauszüge |
Ein kostenloser Kontoauszug per 31.12. |
Kontoabschluss |
Ein kostenloser Kontoabschluss per 31.12. |
Verrechnungssteuer |
Keine |
Kontosaldierung |
Kostenlose Kontosaldierung; 20 CHF, wenn keine weiteren Geschäftsbeziehungen mit der Bank Cler bestehen |
Porti |
Kostenloser Versand sämtlicher Auszüge |