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Freizügigkeitskonto

Während einer Berufspause ist Ihr angespartes Kapital sicher aufgehoben und Ihr Vorsorgeschutz bleibt erhalten.

Was ist ein Freizügigkeitskonto?

Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit einmal aufgeben, unterbrechen oder arbeitslos werden, muss der berufliche Vorsorgeschutz der 2. Säule erhalten bleiben. Das Freizügigkeitskonto bietet diese Möglichkeit, etwa bei einer nicht berufsbegleitenden Ausbildung, bei einem Jobwechsel, während einer Babypause, wenn Sie länger ins Ausland gehen oder sich selbständig machen. Lassen Sie sich von Finanzexperten über alle Möglichkeiten der Vorsorge aufklären zu lassen.

Ihre Vorteile

  • Sie zahlen keine Einkommenssteuer auf die Zinserträge Ihres Freizügigkeitskontos.
  • Sie bezahlen keine Vermögenssteuer.
  • Sie profitieren von einem Vorzugszins auf dem .Freizügigkeitskonto
  • Sie haben die Möglichkeit, Ihre Renditechancen mit Wertschriftensparen zu verbessern.
  • Sie können sich das Freizügigkeitskonto auszahlen lassen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.  (siehe Verfügbarkeit).

Konditionen

Bei einer Berufspause muss der berufliche Vorsorgeschutz gewährleistet bleiben. In folgenden Lebenssituationen könnte dieser Fall eintreten:

  • Bei einem Stellenwechsel, bei dem nicht das gesamte Freizügigkeitsguthaben in die neue Pensionskasse eingebracht werden kann
  • Wenn Sie sich selbstständig machen
  • Wenn Sie arbeitslos werden
  • Während einer nicht berufsbegleitenden Aus- oder Weiterbildung
  • Nach einer Scheidung
  • Während einer Babypause
  • Bei längerem Auslandsaufenthalt
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Wann können Sie sich Ihr Freizügigkeitskonto auszahlen lassen?

  • Bei Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters
  • Vorbezug frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter möglich
  • Aufschub bis spätestens fünf Jahre nach dem ordentlichen AHV-Rentenalter möglich

Ein vorzeitiger Bezug des Freizügigkeitskontos ist ausserdem möglich:

  • wenn Sie Wohneigentum für den Eigenbedarf erwerben
  • eine Hypothek bei selbst genutztem Wohneigentum amortisieren
  • eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen
  • eine ganze Invalidenrente beziehen
  • die Schweiz endgültig verlassen
Kontoeröffnung  
Kostenlos 
Kontoführung

Kontoführung bei Erfüllung eines der folgenden Kriterien: CHF 1 pro Kalendermonat
- Konto- und Depotvermögen pro Kundenstamm jederzeit mehr als 25 000 CHF
- Mit einer Hypothek oder einem Baukredit der Bank Cler
- Gilt auch für zusätzliche Konti ausserhalb des Bankpakets für Privatkunden
Kontoführung mit E-Set: CHF 2 pro Kalendermonat
Kontoführung regulär: CHF 3 pro Kalendermonat

Kontoauszüge 
Ein kostenloser Kontoauszug per 31.12. 
Kontoabschluss 
Ein kostenloser Kontoabschluss per 31.12. 
Verrechnungssteuer  
Keine 
Kontosaldierung 
Kostenlose Kontosaldierung; 20 CHF, wenn keine
weiteren Geschäftsbeziehungen mit der Bank Cler bestehen
Porti 
Kostenloser Versand sämtlicher Auszüge 
  • Eigene, zusätzliche Einzahlungen sind nicht möglich
  • Bei Auszahlung des Freizügigkeitskontos fällt eine einmalige Steuer an, die sich von Kanton zu Kanton unterscheidet
  • Im Erlebensfall wird das angesparte Kapital samt Zins und Zinseszins ausbezahlt
  • Im Todesfall erhalten die Begünstigten das bis zu diesem Zeitpunkt angesparte Guthaben samt Zins und Zinseszins
  • Für die Auflösung im Rahmen der Wohneigentumsförderung werden folgende Bearbeitungsgebühren belastet (zuzüglich MWST):
    200 CHF bei Finanzierung durch Bank Cler AG,
    300 CHF bei Finanzierung durch Drittpartei,
    500 CHF bei Objekten im Ausland.