Auf einen Blick
- Im Zahlungsverkehr wird schrittweise ein neues Adressformat eingeführt.
- Davon betroffen sind QR-Rechnungen, Zahlungs- und Daueraufträge
- Sowohl Rechnungsstellende als auch Zahlungspflichtige müssen Ihre Aufträge anpassen.
- Hier erfahren Sie, wer was wann tun muss.
Was ändert sich?
Zukünftig muss eine Adresse im Swiss QR-Code in einzelne Elemente (z.B. je eines für Strasse und Hausnummer) aufgeteilt werden und sie kann Umlaute und mehr Sonderzeichen enthalten. Mehr zur strukturierten Adresse
Wann treten die Änderungen in Kraft?
- Für QR-Rechnungen
Am 21. November 2025 treten diese neuen Vorgaben für die Erstellung der QR-Rechnungen in Kraft.
- Für Zahlungs- und Daueraufträge
Ab 13. November 2026 gelten die neuen Richtlinien auch für die Erfassung von Zahlungsaufträgen und Daueraufträgen.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen das E-Servicecenter unter +41 848 845 245 gerne zur Verfügung.
WICHTIG:
Wer muss aktiv werden?
- Rechnungsstellende
Sie müssen aktiv werden, wenn Sie Zahlungen für erbrachte Leistungen bei Ihren Kunden mittels QR-Rechnung einfordern.
- Zahlungspflichtige
Sie müssen aktiv werden, wenn Sie Ihre Zahlungsaufträge mittels eigener Buchhaltungssoftware in Dateiform (pain.001, pain.008 SDD und/oder MT101) erstellen und an uns übermitteln.
Was ist bei QR-Rechnungen vor dem 21. November 2025 zu tun?
Am 21. November 2025 treten die neuen Vorgaben für die Erstellung von QR-Rechnungen in Kraft. Ab diesem Datum dürfen in der QR-Rechnung nur noch strukturierte Adressinformationen (Adress-Typ «S») verwendet werden. Dies betrifft sowohl Ihre eigene Adresse als Rechnungssteller, als auch die Adresse des Zahlungspflichtigen.
Das müssen Sie abklären:
Erfüllt Ihre Buchhaltungssoftware die neuen Anforderungen?
Müssen Sie Debitoren-Stammdaten anpassen?
Wenn Sie möchten, können Sie in den Debitorenstammdaten nun auch Sonderzeichen und Umlaute verwenden.
Haben Sie Ihren Kunden QR-Rechnungen für einen längeren Zeitraum zugestellt?
Sind Ihre Einlesehilfen auf dem neuesten Stand?
Was ist bei Zahlungs- und Daueraufträgen vor dem 13. November 2026 zu tun?
Am 13. November 2026 treten weitere Vorgaben für die Erfassung von Zahlungs- und Daueraufträgen in Kraft. Zahlungsaufträge (inklusive Lohnzahlungen) und Daueraufträge müssen nach diesem Termin ausschliesslich strukturierte Adressen (Adress-Typ "S") enthalten. Dies betrifft sowohl Ihre eigene Adresse als Auftraggeber als auch die Adresse des Zahlungsempfängers.
Erfüllt Ihre Buchhaltungssoftware die neuen Anforderungen?
Müssen Sie Kreditoren- und Mitarbeiter-Stammdaten anpassen?
Was sind strukturierte Adressen?
Eine strukturierte Adresse enthält einzelne Adresselemente, die in eigens dafür vorgesehenen Feldern erfasst und abgespeichert werden. Die Bank Cler unterstützt die folgenden Varianten:
Variante I: Mindestanforderung an eine strukturierte Adresse
| Name | Petra Muster | Nm>Petra Muster</Nm> <PstlAdr> <TwnNm>Beispielstadt</TwnNm> <Ctry>CH</Ctry> </PstlAdr> |
| Stadt | Beispielstadt | |
| Land | CH |
Variante II: Vollständig strukturierte Adresse
Damit werden auch Zahlungen ins Ausland weitgehend problemlos abgewickelt. Die vollständig strukturierte Adresse enthält Strassenname, Hausnummer und Postleitzahl in eigens dafür vorgesehenen Feldern.
| Name | Petra Muster | <Nm>Petra Muster</Nm> <PstlAdr> <StrtNm>Petragasse</StrtNm> <BldgNb>17</BldgNb> <PstCd>9999</PstCd> <TwnNm>Beispielstadt</TwnNm> <Ctry>CH</Ctry> </PstlAdr> |
| Strasse |
Petragasse |
|
| Nummer |
17 |
|
| PLZ |
9999 |
|
| Stadt | Beispielstadt | |
| Land | CH |
Variante III: Hybride Datenstruktur
| Name | Petra Muster | <Nm>Petra Muster</Nm> <PstlAdr> <TwnNm>Beispielstadt</TwnNm> <Ctry>CH</Ctry> <AdrLine>Petragasse 17</AdrLine> <AdrLine>9999</AdrLine> </PstlAdr> |
| Adr. Feld 1 |
Petragasse 17 |
|
| Adr. Feld 2 |
9999 (z.B. Postleitzahl) |
|
| Stadt | Beispielstadt | |
| Land | CH |
Weitere Informationen – Factsheets von SIX
Neue Vorgaben für die QR-Rechnung
Neue Vorgaben für Zahlungsaufträge und Daueraufträge
Weitere Informationen von SIX zur Harmonisierung des Zahlungsverkehrs
Q&A zur Umstellung auf strukturierte Adressen in Zahlungsaufträgen
Muss ich als privater Vermieter meine QR-Rechnungen anpassen?
Ab dem 21.11.2025 gelten die neuen Vorgaben für die QR-Rechnung. Anschliessend werden unstrukturierte QR-Rechnungen nur noch während einer Übergangsfrist verarbeitet.
Was bedeutet «strukturierte Adresse»?
Strukturierte Adressen können durch Banken und Zahlungssoftwares automatisch erkannt, geprüft und verarbeitet werden. Ab dem 21.11.2026 müssen bei allen Zahlungen strukturierte Adressen verwendet werden. Bei QR-Rechnungen gilt dies bereits ab dem 21.11.2025.
Muss ich meine Immobiliensoftware aktualisieren?
Dasselbe gilt, wenn Sie mit Ihrer Immobiliensoftware Zahlungsauftrags-Dateien erstellen. Stellen Sie sicher, dass die verwendeten Adressen gemäss den Vorgaben strukturiert sind.
Ihr Softwarepartner kann Sie dabei unterstützen.
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Was kann ich jetzt tun?
- Prüfen Sie, welche Zahlungen Sie heute mittels QR-Rechnung tätigen und ob diese den neuen Standards entsprechen.
- Falls Sie als Zahlungspflichtiger neue QR-Rechnungen erhalten, nutzen Sie ausschliesslich diese neu ausgestellten QR-Rechnungen.
- Falls Sie QR-Rechnungen ausstellen, prüfen Sie, ob die ausgestellten QR-Rechnungen bereits den neuen Vorgaben entsprechen. Ggf. müssen Sie den Rechnungsempfängern für bereits ausgestellte Rechnungen (Zahlungen über einen längeren Zeitraum) neue, strukturierte QR-Rechnungen zustellen.
- Falls Sie eine Software für Ihre Buchhaltung / Rechnungsstellung nutzen, prüfen Sie mit dem Software-Provider, ob diese den neuen Vorgaben entspricht.