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Strukturierte Adresse

Die «strukturierte Adresse» kommt - für QR-Rechnungen, Zahlungs- und Daueraufträge. Müssen Sie aktiv werden?

Um Geldwäscherei zukünftig noch effizienter zu verhindern, führt der Schweizer Finanzmarkt die «strukturierte Adresse» gemäss ISO 20022, Version 2019, ein. Das bedeutet, dass im Zahlungsverkehr die einzelnen Adressinformationen in eigens dafür vorgesehenen Feldern zu erfassen sind. Wir zeigen Ihnen, ob Sie davon betroffen sind und was Sie wann tun müssen.

Auf einen Blick

  • Im Zahlungsverkehr wird schrittweise ein neues Adressformat eingeführt.
  • Davon betroffen sind QR-Rechnungen, Zahlungs- und Daueraufträge
  • Sowohl Rechnungsstellende als auch Zahlungspflichtige müssen Ihre Aufträge anpassen.
  • Hier erfahren Sie, wer was wann tun muss.

Was ändert sich?

Zukünftig muss eine Adresse im Swiss QR-Code in einzelne Elemente (z.B. je eines für Strasse und Hausnummer) aufgeteilt werden und sie kann Umlaute und mehr Sonderzeichen enthalten. Mehr zur strukturierten Adresse

Wann treten die Änderungen in Kraft?

  • Für QR-Rechnungen
    Am 21. November 2025 treten diese neuen Vorgaben für die Erstellung der QR-Rechnungen in Kraft.

  • Für Zahlungs- und Daueraufträge
    Ab 13. November 2026 gelten die neuen Richtlinien auch für die Erfassung von Zahlungsaufträgen und Daueraufträgen.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen das E-Servicecenter unter +41 848 845 245 gerne zur Verfügung.

WICHTIG:

Ab dem 13. November 2026 können Zahlungseingänge und Zahlungsaufträge mit unstrukturierten Adressinformationen nicht mehr verarbeitet werden.

Wer muss aktiv werden?

  • Rechnungsstellende
    Sie müssen aktiv werden, wenn Sie Zahlungen für erbrachte Leistungen bei Ihren Kunden mittels QR-Rechnung einfordern.

  • Zahlungspflichtige
    Sie müssen aktiv werden, wenn Sie Ihre Zahlungsaufträge mittels eigener Buchhaltungssoftware in Dateiform (pain.001, pain.008 SDD und/oder MT101) erstellen und an uns übermitteln.

Was ist bei QR-Rechnungen vor dem 21. November 2025 zu tun?

Am 21. November 2025 treten die neuen Vorgaben für die Erstellung von QR-Rechnungen in Kraft. Ab diesem Datum dürfen in der QR-Rechnung nur noch strukturierte Adressinformationen (Adress-Typ «S») verwendet werden. Dies betrifft sowohl Ihre eigene Adresse als Rechnungssteller, als auch die Adresse des Zahlungspflichtigen.

Das müssen Sie abklären:

Wenn Sie Zahlungsaufträge mit Ihrer eigenen Buchhaltungssoftware erstellen, klären Sie bitte frühzeitig ab, ob sie den neuen Vorgaben entspricht. Sie bzw. Ihr Software-Provider müssen sicherstellen, dass die Software die neuen Anforderungen erfüllt.
Ja, situativ kann es nötig sein, Debitoren-Stammdaten für die Erstellung von QR-Rechnungen den Vorgaben für die strukturierte Adresse anzupassen.
Wenn Sie möchten, können Sie in den Debitorenstammdaten nun auch Sonderzeichen und Umlaute verwenden.
Haben Sie Ihren Kunden mehrere QR-Rechnungen für Zahlungen über einen längeren Zeitraum (z.B. Leasingraten, Mieten, Prämien, etc.) mit unstrukturierten Adressinformationen zur Verfügung gestellt? Wenn ja, müssen Sie Ihren Kunden rechtzeitig neue QR-Rechnungen mit strukturiert erfasster Adresse zustellen. QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen (Adress-Typ "K") werden nach dem 21. November 2025 nur noch während einer kurzen Übergangsfrist verarbeitet.
Neu ist ein erweiterter Zeichensatz mit Sonderzeichen und Umlauten zugelassen. Dieser Zeichensatz enthält alle von der Bundesverwaltung im Personenregister zugelassenen Zeichen. Stellen Sie sicher, dass allfällige Einlesehilfen (z.B. Handscanner, pdf-Auslesesoftware, etc., auch QR-Rechnungen mit erweitertem Zeichensatz verarbeiten können.

Was ist bei Zahlungs- und Daueraufträgen vor dem 13. November 2026 zu tun?

Am 13. November 2026 treten weitere Vorgaben für die Erfassung von Zahlungs- und Daueraufträgen in Kraft. Zahlungsaufträge (inklusive Lohnzahlungen) und Daueraufträge müssen nach diesem Termin ausschliesslich strukturierte Adressen (Adress-Typ "S") enthalten. Dies betrifft sowohl Ihre eigene Adresse als Auftraggeber als auch die Adresse des Zahlungsempfängers.

Wenn Sie Zahlungsauftrags-Dateien mittels eigener Buchhaltungssoftware erstellen (Meldungsformate pain.001, pain.008 SDD und/oder MT101) und an uns übermitteln, stellen Sie, bzw. Ihr Software-Provider bitte sicher, dass die Software die neuen Anforderungen für die strukturierte Adresse erfüllt
Ja, situativ kann es nötig sein, Kreditoren- und Mitarbeiter-Stammdaten, die für Zahlungsaufträge relevant sind, den Vorgaben für die strukturierte Adresse anzupassen.

Was sind strukturierte Adressen?

Eine strukturierte Adresse enthält einzelne Adresselemente, die in eigens dafür vorgesehenen Feldern erfasst und abgespeichert werden. Die Bank Cler unterstützt die folgenden Varianten:

Um eine problemlose Verarbeitung Ihrer Zahlungsaufträge zu garantieren, müssen "Name", "Stadt" und "Land" in separaten Feldern übermittelt werden. Diese Struktur besteht bereits. Das heisst, Sie können Ihre Aufträge bei der Bank Cler bereits jetzt schon so einliefern.

Name Petra Muster Nm>Petra Muster</Nm>
<PstlAdr>
   <TwnNm>Beispielstadt</TwnNm>
   <Ctry>CH</Ctry>
</PstlAdr>
Stadt Beispielstadt
Land CH

Wir empfehlen Ihnen, direkt auf diese Variante zu wechseln.

Damit werden auch Zahlungen ins Ausland weitgehend problemlos abgewickelt. Die vollständig strukturierte Adresse enthält Strassenname, Hausnummer und Postleitzahl in eigens dafür vorgesehenen Feldern.

Name Petra Muster <Nm>Petra Muster</Nm>
<PstlAdr>
   <StrtNm>Petragasse</StrtNm>
   <BldgNb>17</BldgNb>
   <PstCd>9999</PstCd>
   <TwnNm>Beispielstadt</TwnNm>
   <Ctry>CH</Ctry>
</PstlAdr>
Strasse
Petragasse
Nummer
17
PLZ
9999
Stadt Beispielstadt
Land CH

In dieser Variante können Sie strukturierte Adressdaten mit zwei unstrukturierten Adressfeldern kombinieren. So können Sie Adressen mit zusätzlichen Angaben erfassen. Diese Variante steht Ihnen bei der Bank Cler ab November 2025 zur Verfügung.

Name Petra Muster <Nm>Petra Muster</Nm>
<PstlAdr>
   <TwnNm>Beispielstadt</TwnNm>
   <Ctry>CH</Ctry>
   <AdrLine>Petragasse 17</AdrLine>
   <AdrLine>9999</AdrLine>
</PstlAdr>
Adr. Feld 1
Petragasse 17
Adr. Feld 2
9999 (z.B. Postleitzahl)
Stadt Beispielstadt
Land CH

Weitere Informationen – Factsheets von SIX

  • Handlungsbedarf für natürliche Personen und Einzelunternehmen (PDF)
  • Handlungsbedarf für KMU (mit Standard-Software) (PDF)
  • Handlungsbedarf für Firmenkunden und öffentliche Verwaltungen (mit individuellen Lösungen) (PDF)
  • Handlungsbedarf für natürliche Personen (PDF)
  • Handlungsbedarf für KMU mit Standard-Software (PDF)
  • Handlungsbedarf für grosse Firmenkunden und öffentliche Verwaltungen (PDF)

Q&A zur Umstellung auf strukturierte Adressen in Zahlungsaufträgen

Ja, falls Sie QR-Rechnungen ausstellen, müssen Sie Ihren Mietern rechtzeitig QR-Rechnungen mit strukturierten Adressen zustellen. Dies bedeutet, dass Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land in eigens dafür vorgesehenen Feldern stehen.

Ab dem 21.11.2025 gelten die neuen Vorgaben für die QR-Rechnung. Anschliessend werden unstrukturierte QR-Rechnungen nur noch während einer Übergangsfrist verarbeitet.
Bei jedem Zahlungsauftrag werden die Adressen des Senders sowie des Empfängers mitgeliefert. Die "strukturierte Adresse" gliedert diese Informationen in eigens dafür vorgesehene Felder: Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land. Bei einer unstrukturierten Adresse steht alles in einem einzigen Textfeld ("Freitextformat").

Strukturierte Adressen können durch Banken und Zahlungssoftwares automatisch erkannt, geprüft und verarbeitet werden. Ab dem 21.11.2026 müssen bei allen Zahlungen strukturierte Adressen verwendet werden. Bei QR-Rechnungen gilt dies bereits ab dem 21.11.2025.
Ja, wenn Sie mit einer Immobiliensoftware Rechnungen erstellen (z.B. Mieten, Nebenkosten). Dann müssen Sie sicherstellen, dass die Adressen im QR-Code strukturiert sind – also in getrennten Feldern für Strasse, Hausnummer, Ort, Land. Ab dem 21.11.2025 gelten diese Vorgaben für die QR-Rechnungen. Sprechen Sie mit Ihrem Softwarepartner, ob ein Update notwendig ist. Die Software-Provider sind ebenfalls über diese Umstellung informiert.

Dasselbe gilt, wenn Sie mit Ihrer Immobiliensoftware Zahlungsauftrags-Dateien erstellen. Stellen Sie sicher, dass die verwendeten Adressen gemäss den Vorgaben strukturiert sind.

Ihr Softwarepartner kann Sie dabei unterstützen.
Die neuen Vorgaben für QR-Rechnungen gelten ab dem 21.11.2025, danach werden unstrukturierte QR-Rechnungen noch während einer Übergangsfrist verarbeitet. Als Rechnungssteller dürfen Sie nur noch QR-Rechnungen abgeben, die strukturierte Adressdaten enthalten.
  • Prüfen Sie, welche Zahlungen Sie heute mittels QR-Rechnung tätigen und ob diese den neuen Standards entsprechen.
  • Falls Sie als Zahlungspflichtiger neue QR-Rechnungen erhalten, nutzen Sie ausschliesslich diese neu ausgestellten QR-Rechnungen.
  • Falls Sie QR-Rechnungen ausstellen, prüfen Sie, ob die ausgestellten QR-Rechnungen bereits den neuen Vorgaben entsprechen. Ggf. müssen Sie den Rechnungsempfängern für bereits ausgestellte Rechnungen (Zahlungen über einen längeren Zeitraum) neue, strukturierte QR-Rechnungen zustellen.
  • Falls Sie eine Software für Ihre Buchhaltung / Rechnungsstellung nutzen, prüfen Sie mit dem Software-Provider, ob diese den neuen Vorgaben entspricht.
Die QR-Rechnung ist seit 2020 das offizielle Standardformat für elektronische sowie papierbasierte Rechnungen in der Schweiz. Die QR-Rechnung enthält jeweils einen QR-Code mit allen nötigen und relevanten Zahlungsinformationen – Betrag, Empfängeradresse, Senderadresse und Referenznummer. Der QR-Code kann mit einer Banking-App oder am Postschalter gescannt werden, wodurch die manuelle Eingabe dieser Zahlungsinformationen entfällt.
Die Maske zur Erfassung und Änderung von Zahlungen im Digital Banking unterstützt bereits heute die Anforderungen an die strukturierten Adressdaten.
Zahlungen ohne strukturierte Adressen werden noch bis zum 13.11.2026 verarbeitet. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie baldmöglichst nur noch Zahlungen mit strukturierter Adresse verwenden.