Erwachsenenschutz
Wir sind Ihre kompetente Ansprechpartnerin für sämtliche administrativen Anliegen im Zusammenhang mit betreuten Personen.
Wir koordinieren Ihre Anliegen effizient und zielgerichtet. Je nach Bedarf werden Anfragen direkt bearbeitet oder an die zuständigen Kundenberaterinnen und Kundenberater sowie an spezialisierte Fachpersonen innerhalb der Bank Cler weitergeleitet. Die bestehende persönliche Betreuung Ihrer Bankbeziehungen bleibt dabei selbstverständlich erhalten.
Durch unsere langjährige Erfahrung sorgen wir dafür, dass die Zusammenarbeit mit Berufsbeistandschaften, Behörden und sozialen Institutionen einfach, effizient und zuverlässig gestaltet wird.
Neueröffnungen
Für die Eröffnung neuer Kontobeziehungen für verbeiständete Personen stellt Ihnen die Bank Cler die erforderlichen Eröffnungsunterlagen zur Verfügung.
Hierzu benötigen wir eine Kopie der Ernennungsurkunde bzw. ein von der KESB validierten Vorsorgeauftrag sowie eine original beglaubigte, gültige Ausweiskopie des Vertragspartners und der Beistandsperson bzw. des Vorsorgebeauftragten.
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Kontoeröffnung zeitnah vorgenommen werden. Die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente sind im Original der Bank einzureichen.
Beistandschaftswechsel
Änderungen wie ein Beistandswechsel, personelle Anpassungen oder Änderungen des Verfügungsrechts können jederzeit der Bank gemeldet werden.
Grundlage für Änderungen ist in der Regel die aktuelle Ernennungsurkunde sowie eine gültige Ausweiskopie der neu eingesetzten Beistandsperson.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Erwachsenenschutz
Ab wann erhalte ich als Beiständin / Beistand Auskunft über die Vermögensdaten meines Mandanten?
Sie erlangen als Beiständin/Beistand ein Auskunftsrecht, sobald Sie der Bank folgende Unterlagen übergeben:
- Dispositiv oder Ernennungsurkunde der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- Die Kopie eines gültigen, amtlichen Ausweises
Über welche Bankkonten kann ich als Beiständin / Beistand verfügen?
Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) entscheidet über die Verfügung der Vermögenswerte per Gesetzesartikel. Es ist üblich ein Eigenverwaltungskonto für die verbeiständete Person zu errichten und ein weiteres Bankkonto für die laufenden Lebenskosten, welches die Beistandsperson selbst verwaltet.
Ist es möglich als Beiständin / Beistand einen Digital Banking Zugriff auf die Geschäftsbeziehung meines Mandanten zu erhalten?
Diese Möglichkeit besteht. Als Beistandsperson dürfen Sie jederzeit einen Digital Banking Zugriff beantragen. Sie erhalten im Anschluss darauf einen entsprechenden Digital Banking-Vertrag zur Unterschrift sowie Ihre Zugangsdaten.