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Beistandschaft

Die Bank Cler unterstützt Berufsbeistandschaften sowie private Beistandspersonen bzw. Vorsorgebeauftragte.

Erwachsenenschutz

Wir sind Ihre kompetente Ansprechpartnerin für sämtliche administrativen Anliegen im Zusammenhang mit betreuten Personen.

Wir koordinieren Ihre Anliegen effizient und zielgerichtet. Je nach Bedarf werden Anfragen direkt bearbeitet oder an die zuständigen Kundenberaterinnen und Kundenberater sowie an spezialisierte Fachpersonen innerhalb der Bank Cler weitergeleitet. Die bestehende persönliche Betreuung Ihrer Bankbeziehungen bleibt dabei selbstverständlich erhalten.

Durch unsere langjährige Erfahrung sorgen wir dafür, dass die Zusammenarbeit mit Berufsbeistandschaften, Behörden und sozialen Institutionen einfach, effizient und zuverlässig gestaltet wird.

Neueröffnungen

Für die Eröffnung neuer Kontobeziehungen für verbeiständete Personen stellt Ihnen die Bank Cler die erforderlichen Eröffnungsunterlagen zur Verfügung.

Hierzu benötigen wir eine Kopie der Ernennungsurkunde bzw. ein von der KESB validierten Vorsorgeauftrag sowie eine original beglaubigte, gültige Ausweiskopie des Vertragspartners und der Beistandsperson bzw. des Vorsorgebeauftragten.

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Kontoeröffnung zeitnah vorgenommen werden. Die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente sind im Original der Bank einzureichen.

Beistandschaftswechsel

Änderungen wie ein Beistandswechsel, personelle Anpassungen oder Änderungen des Verfügungsrechts können jederzeit der Bank gemeldet werden.

Grundlage für Änderungen ist in der Regel die aktuelle Ernennungsurkunde sowie eine gültige Ausweiskopie der neu eingesetzten Beistandsperson.

Verfügungsrechte

Als Beiständin oder Beistand können Sie über ein Verfügungsrecht im Namen der betroffenen Person handeln. Diese Arten sind bei uns üblich:

  • Verfügungsrechte bei Beistandschaften

    Massgebend für die Erfassung und Umsetzung des Verfügungsrechts ist die rechtsgültige Ernennungsurkunde. Sofern darin keine ausdrücklichen Einschränkungen der Handlungsfähigkeit oder des Verfügungsrechts festgehalten sind, bleibt die betreute Person grundsätzlich berechtigt, über ihre Konten zu verfügen. Sämtliche bestehende Vollmachten werden nur auf Wunsch der Beistandsperson gelöscht.

    Einschränkungen werden ausschliesslich umgesetzt, wenn diese auf einer klaren gesetzlichen Grundlage beruhen und in der Ernennungsurkunde ausdrücklich festgehalten sind.
  • Verfügungsrechte beim Vorsorgeauftrag

    Massgebend für die Erfassung und Umsetzung des Verfügungsrechts ist der validierte Vorsorgeauftrag. Das Verfügungsrecht des Vertragspartners entfällt von gesetzten Wegen. Sämtliche bestehende Vollmachten werden gelöscht, wenn nichts anderes explizit aus dem Entscheid hervorgeht.

    Was in einem Vorsorgeauftrag geregelt wird, erfahren Sie hier in unserem Blogartikel.
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Erbschaftsberatung

Sie möchten Ihren Nachlass rechtzeitig planen oder für den Fall einer Urteilsunfähigkeit vorsorgen? Wir beraten Sie umfassend zu Erbrecht, Güterrecht und Erwachsenenschutz und unterstützen Sie bei der Erstellung aller relevanten Dokumente.

Mehr erfahren

Kontaktieren Sie uns

Rufen Sie uns unter 0800 88 99 66 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr an.

Wir sind gerne für Sie da.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Erwachsenenschutz

Sie erlangen als Beiständin/Beistand ein Auskunftsrecht, sobald Sie der Bank folgende Unterlagen übergeben:

  • Dispositiv oder Ernennungsurkunde der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
  • Die Kopie eines gültigen, amtlichen Ausweises

Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) entscheidet über die Verfügung der Vermögenswerte per Gesetzesartikel. Es ist üblich ein Eigenverwaltungskonto für die verbeiständete Person zu errichten und ein weiteres Bankkonto für die laufenden Lebenskosten, welches die Beistandsperson selbst verwaltet.

Diese Möglichkeit besteht. Als Beistandsperson dürfen Sie jederzeit einen Digital Banking Zugriff beantragen. Sie erhalten im Anschluss darauf einen entsprechenden Digital Banking-Vertrag zur Unterschrift sowie Ihre Zugangsdaten.

Beistandschaft

Die Bank Cler unterstützt Berufsbeistandschaften sowie private Beistandspersonen bzw. Vorsorgebeauftragte.

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