Die Schweiz stimmt Anfang März ab: über die Renteninitiative, die eine Erhöhung des Rentenalters fordert, sowie über die Initiative für eine 13. AHV-Rente. Was beinhalten die Vorstösse und was bedeuten sie für Ihre Vorsorgesituation?
Auf einen Blick
Volk und Stände entscheiden am 3. März 2024 über die Renteninitiative und die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)». Was beinhalten die beiden Initiativen? Wir fassen die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.
Die AHV-Renten in der Schweiz sind bis 2030 finanziert. Dies vor allem dank der kürzlichen Anhebung der Mehrwertsteuer und der schrittweisen Vereinheitlichung des Frauen- und Männerrentenalters auf 65 Jahre aufgrund der AHV-Reform 21. Da die Lebenserwartung jedoch kontinuierlich ansteigt und Renten immer länger bezogen werden, steht die 1. Säule mittelfristig trotz allem vor finanziellen Herausforderungen. Unter anderem, da die Anzahl pensionierter Menschen in der Schweiz schneller ansteigt, als die Zahl der Erwerbstätigen.
Die Renteninitiative zielt auf eine nachhaltige Sicherung der AHV ab und will die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre bei beiden Geschlechtern bis ins Jahr 2033. Danach soll das Rentenalter erhöht werden, wenn die Lebenserwartung weiter ansteigt. Dies soll jedoch nicht eins zu eins erfolgen, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr.
Befürworterinnen und Befürworter argumentieren, die AHV-Kasse könnte so bereits 2030 um rund 2 Milliarden CHF entlastet werden. Zusätzliche Kosten kämen dabei keine auf. Die AHV könnte den Initiantinnen und Initianten zufolge so über ein höheres Rentenalter und nicht über zusätzliche Einnahmen gesichert werden.
Parlament und Bundesrat empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Dies, weil eine Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung die sozialpolitische Situation sowie die Situation auf dem Arbeitsmarkt zu wenig berücksichtigen würden. Auch würde eine Erhöhung des Rentenalters allein aus heutiger Sicht nicht genügend Mittel zur langfristigen AHV-Sicherung generieren. Da ein allenfalls späterer AHV-Bezug zudem einen längeren IV-Bezug für IV-Rentnerinnen und-Rentner zur Folge hätte, wäre die IV mit zusätzlichen Kosten konfrontiert.
In der Schweiz steht die Sicherung der Altersrente der Bürgerinnen und Bürger auf drei sogenannten «Säulen»: Die AHV (1. Säule), die berufliche Vorsorge (2. Säule) und die gebundene und freie private Vorsorge (3. Säule). Die AHV-Rente wird an Bezügerinnen und Bezüger zwölf Mal jährlich entrichtet (mind. 1 225 CHF, max. 2 450 CHF für Unverheiratete / max. 3 675 CHF für Ehepaare). Bei der Berechnung der AHV-Rente spielt die Anzahl der Beitragsjahre der jeweiligen Person eine wichtige Rolle. Auch die Höhe des Einkommens vor der Pensionierung und allfällige Gutschriften für Erziehung und Betreuung haben einen Einfluss auf die Höhe der ausbezahlten AHV-Renten.
Die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» verlangt einen Anstieg der AHV-Rente für Seniorinnen und Senioren spätestens ab dem Jahr 2026. Dies sei nötig, um die gestiegenen Mieten, Krankenkassenprämien, Strompreise sowie die allgemeine Teuerung ausgleichen zu können. Zu den 12 Monatsrenten käme jährlich eine 13. Monatsrente hinzu. Das bedeutet konkret, dass beispielsweise bei Unverheirateten, die bisher eine maximale einfache AHV-Rente erhalten, 2 450 CHF hinzukommen und die jährliche Rente somit von 29 400 CHF auf 31 850 CHF ansteigt. Dabei sollen Ergänzungsleistungen laut Initiantinnen und Initianten nicht gekürzt werden dürfen.
Die Initiative wurde vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund im Mai 2021 lanciert. Der Initiativtext sagt nichts über die Finanzierung der jährlichen Zusatzkosten. Die Initiantinnen und Initianten sehen höhere Lohnabzüge oder eine Erhöhung der Steuern als mögliche Finanzierungsquellen. Die Initiantinnen und Initianten schlagen vor, mit Lohnbeiträgen seitens Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Höhe von 0,8 % (0,4% finanziert durch Arbeitnehmer, 0,4 % durch Arbeitgeber) zu arbeiten, um die 13. AHV-Rente sicherzustellen. Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten seien diese Massnahmen tragbar.
Parlament und Bundesrat empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Die Mehrausgaben für die 13. AHV-Rente würden im ersten Jahr bereits 4,1 Milliarden CHF betragen. Bis ins Jahr 2030 erhöhen sich diese Kosten auf jährlich rund 5 Milliarden CHF, dies wegen der geburtenstarken Jahrgänge, die in Pension gehen werden. Rund ein Fünftel der jährlichen Kosten sollen vom Bund getragen werden. Dies könnte laut Landesregierung nur durch eine Mehrwertsteuererhöhung oder höhere Lohnbeiträge gestemmt werden. Bereits unter den aktuellen Bedingungen ohne Annahme dieser Initiative würde die AHV laut Hochrechnungen ab dem Jahr 2031 in die roten Zahlen rutschen.
Zu den Abstimmungen rund um die AHV gesellt sich in der Schweiz dieses Jahr auch eine Volksabstimmung bezüglich der Finanzierung der 2. Säule (BVG-Reform). Dabei wird der Fokus insbesondere auf die Reduktion des Umwandlungssatzes und eine bessere Absicherung von Teilzeitbeschäftigten gelegt. Die verschiedenen Vorlagen, die in diesem Jahr zur Abstimmung stehen, beinhalten viele unterschiedliche Facetten. Klar ist jedoch: der Zankapfel Vorsorge verlangt jeder und jedem Einzelnen ein hohes Mass an Eigeninitiative und Verantwortung ab.
Unabhängig davon, welche Entscheidungen an der Urne getroffen werden: Nehmen Sie Ihre Vorsorge selbst in die Hand: Lassen Sie von unseren Vorsorgeexpertinnen und -experten prüfen, wie sich Ihre individuelle Vorsorgesituation optimieren lässt. Dabei stehen für uns Ihre persönlichen finanziellen Ziele und Wünsche stets im Vordergrund.