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Strukturierte Adresse

Die «strukturierte Adresse» kommt - für QR-Rechnungen, Zahlungs- und Daueraufträge. Müssen Sie aktiv werden?

Um Geldwäscherei zukünftig noch effizienter zu verhindern, führt der Schweizer Finanzmarkt die «strukturierte Adresse» ein. Das bedeutet, dass im Zahlungsverkehr die einzelnen Adressinformationen in eigens dafür vorgesehenen Feldern zu erfassen sind. Wir zeigen Ihnen, ob Sie davon betroffen sind und was Sie wann tun müssen.

Auf einen Blick

  • Im Zahlungsverkehr wird schrittweise ein neues Adressformat eingeführt.
  • Davon betroffen sind QR-Rechnungen, Zahlungs- und Daueraufträge.
  • Sowohl Rechnungsstellende als auch Zahlungspflichtige müssen Ihre Aufträge anpassen.
  • Hier erfahren Sie, wer was wann tun muss.

Was ändert sich?

Zukünftig muss eine Adresse im Swiss QR-Code in einzelne Elemente (z.B. je eines für Strasse und Hausnummer) aufgeteilt werden und sie kann Umlaute und mehr Sonderzeichen enthalten. Mehr zur strukturierten Adresse.

Wann treten die Änderungen in Kraft?

  • Für QR-Rechnungen
    Am 21. November 2025 treten diese neuen Vorgaben für Erstellung von QR-Rechnungen in Kraft.
  • Für Zahlungs- und Daueraufträge
    Ab 13. November 2026 gelten die neuen Richtlinien auch für die Erfassung von Zahlungsaufträgen und Daueraufträgen.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen das Beratungscenter unter 0800 88 99 66 oder Ihre persönliche Kundenberaterin bzw. Ihr persönlicher Kundenberater gerne zur Verfügung.

WICHTIG:

Ab dem 13. November 2026 können Zahlungseingänge und Zahlungsaufträge mit unstrukturierten Adressinformationen nicht mehr verarbeitet werden.

Wer muss aktiv werden?

  • Rechnungstellende
    Sie müssen aktiv werden, wenn Sie QR-Rechnungen erstellen, z.B. für Mietzinsen, Honorare, Mitgliederbeiträge oder sonstige Leistungen.
  • Zahlungspflichtige
    Sie müssen aktiv werden, wenn Sie Ihre Zahlungsaufträge mittels eigener Buchhaltungssoftware in Dateiform (pain.001, pain.008 SDD und MT101) erstellen und an uns übermitteln.

Was ist bei QR-Rechnungen vor dem 21. November 2025 zu tun?

Am 21. November 2025 treten die neuen Vorgaben für die QR-Rechnung in Kraft. Ab diesem Datum dürfen in der QR-Rechnung nur noch strukturierte Adressinformationen verwendet werden.

Das müssen Sie abklären:

Wenn Sie QR-Rechnungen mit einer eigenen Buchhaltungssoftware erstellen, klären Sie frühzeitig ab, ob sie den neuen Vorgaben entspricht. Grundsätzlich sollten Name, Vorname, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort in eigens dafür vorgesehenen Feldern erfasst werden. Beachten Sie bitte die unten unter "Was sind strukturierte Adressen?" aufgeführten Varianten I, II und III, die von der Bank Cler unterstützt werden. Unterstützung bei der Aktualisierung Ihrer Buchhaltungssoftware und der Strukturierung Ihrer Adressdaten erhalten Sie von Ihrem Softwarepartner oder IT-Spezialisten.
Dann müssen Sie nichts unternehmen. QR-Rechnungen, die Sie im Digital Banking (E-Banking) der Bank Cler erstellen, erfüllen bereits heute alle Vorgaben und enthalten strukturierte Adressen.
Prüfen Sie, ob QR-Rechnungen, die Sie auf andere Weise erstellen oder beziehen, den neuen Anforderungen entsprechen.

Wie können Sie das herausfinden? Wenn Sie bei der Erstellung der QR-Rechnungen die Adresse in separate Felder (Name, Strasse, Nr., PLZ, Ort, Land) eingeben, erstellen Sie eine strukturierte Adresse. Alternativ können Sie die erstellen QR-Rechnungen mit Ihrem eigenen Mobile Banking einscannen (wichtig: nur einscannen, ohne Zahlungsausführung!). Erscheinen nach dem Scannen die Zahlungsinformationen in den erwähnten separaten Adressfeldern, handelt es sich um strukturierte Adressen. Falls die Adresse im "Freitextformat" angezeigt wird, entspricht die QR-Rechnung nicht den neuen Anforderungen. In diesem Fall müssen Sie dafür sorgen, dass diese den neuen Vorgaben bis zum 21.11.2025 entsprechen.
Das können beispielsweise monatliche Mieten oder jährliche Mitgliederbeiträge sein. Falls die Zahlungspflichtigen diese wiederkehrenden Zahlungen auf Basis einer QR-Rechnung per Dauerauftrag oder mit Hilfe von Zahlungsvorlagen begleichen, müssen Sie ihnen dafür rechtzeitig neue QR-Rechnungen mit strukturierten Adressinformationen zustellen.

Was ist bei Zahlungs- und Daueraufträgen vor dem 13. November 2026 zu tun?

Am 13. November 2026 treten weitere Vorgaben für Zahlungs- und Daueraufträgen in Kraft. Ab diesem Datum dürfen darin nur noch strukturierte Adressen verwendet werden. Dies bedeutet, dass bei Einzelzahlungen, bei der Erstellung von Zahlungsvorlagen und bei Daueraufträgen die Adresse des Zahlungsempfängers in einzelne Elemente gegliedert sein muss.

Wenn Sie Zahlungsauftrags-Dateien mittels eigener Buchhaltungssoftware erstellen (Meldungsformate pain.001, pain.008 SDD und/oder MT101) und an uns übermitteln, stellen Sie, bzw. Ihr Software-Provider, bitte sicher, dass die Software die neuen Anforderungen für die strukturierte Adresse erfüllt.

Was sind strukturierte Adressen?

Eine strukturierte Adresse enthält einzelne Adresselemente, die in eigens dafür vorgesehenen Feldern erfasst und abgespeichert werden. Die Bank Cler unterstützt die folgenden Varianten:

Um eine problemlose Verarbeitung Ihrer Zahlungsaufträge zu garantieren, müssen "Name", "Stadt" und "Land" in separaten Feldern übermittelt werden. Diese Struktur besteht bereits. Das heisst, Sie können Ihre Aufträge bei der Bank Cler bereits jetzt schon so einliefern.

Name Petra Muster Nm>Petra Muster</Nm>
<PstlAdr>
   <TwnNm>Beispielstadt</TwnNm>
   <Ctry>CH</Ctry>
</PstlAdr>
Stadt Beispielstadt
Land CH

Wir empfehlen Ihnen, direkt auf diese Variante zu wechseln.

Damit werden auch Zahlungen ins Ausland weitgehend problemlos abgewickelt. Die vollständig strukturierte Adresse enthält Strassenname, Hausnummer und Postleitzahl in eigens dafür vorgesehenen Feldern.

Name Petra Muster <Nm>Petra Muster</Nm>
<PstlAdr>
   <StrtNm>Petragasse</StrtNm>
   <BldgNb>17</BldgNb>
   <PstCd>9999</PstCd>
   <TwnNm>Beispielstadt</TwnNm>
   <Ctry>CH</Ctry>
</PstlAdr>
Strasse
Petragasse
Nummer
17
PLZ
9999
Stadt Beispielstadt
Land CH

In dieser Variante können Sie strukturierte Adressdaten mit zwei unstrukturierten Adressfeldern kombinieren. So können Sie Adressen mit zusätzlichen Angaben erfassen. Diese Variante steht Ihnen bei der Bank Cler ab November 2025 zur Verfügung.

Name Petra Muster <Nm>Petra Muster</Nm>
<PstlAdr>
   <TwnNm>Beispielstadt</TwnNm>
   <Ctry>CH</Ctry>
   <AdrLine>Petragasse 17</AdrLine>
   <AdrLine>9999</AdrLine>
</PstlAdr>
Adr. Feld 1
Petragasse 17
Adr. Feld 2
9999 (z.B. Postleitzahl)
Stadt Beispielstadt
Land CH

Weitere Informationen – Factsheets von SIX

  • Handlungsbedarf für natürliche Personen und Einzelunternehmen (PDF)
  • Handlungsbedarf für KMU (mit Standard-Software) (PDF)
  • Handlungsbedarf für natürliche Personen und Einzelunternehmen (PDF)
  • Handlungsbedarf für KMU (mit Standard-Software) (PDF)

Q&A zur Umstellung auf strukturierte Adressen in Zahlungsaufträgen

Ja, falls Sie QR-Rechnungen ausstellen, müssen Sie Ihren Mietern rechtzeitig QR-Rechnungen mit strukturierten Adressen zustellen. Dies bedeutet, dass Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land in eigens dafür vorgesehenen Feldern stehen.

Ab dem 21.11.2025 gelten die neuen Vorgaben für die QR-Rechnung. Anschliessend werden unstrukturierte QR-Rechnungen nur noch während einer Übergangsfrist verarbeitet.
Bei jedem Zahlungsauftrag werden die Adressen des Senders sowie des Empfängers mitgeliefert. Die "strukturierte Adresse" gliedert diese Informationen in eigens dafür vorgesehene Felder: Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land. Bei einer unstrukturierten Adresse steht alles in einem einzigen Textfeld ("Freitextformat").

Strukturierte Adressen können durch Banken und Zahlungssoftwares automatisch erkannt, geprüft und verarbeitet werden. Ab dem 21.11.2026 müssen bei allen Zahlungen strukturierte Adressen verwendet werden. Bei QR-Rechnungen gilt dies bereits ab dem 21.11.2025.
Ja, wenn Sie mit einer Immobiliensoftware Rechnungen erstellen (z.B. Mieten, Nebenkosten). Dann müssen Sie sicherstellen, dass die Adressen im QR-Code strukturiert sind – also in getrennten Feldern für Strasse, Hausnummer, Ort, Land. Ab dem 21.11.2025 gelten diese Vorgaben für die QR-Rechnungen. Sprechen Sie mit Ihrem Softwarepartner, ob ein Update notwendig ist. Die Software-Provider sind ebenfalls über diese Umstellung informiert.

Dasselbe gilt, wenn Sie mit Ihrer Immobiliensoftware Zahlungsauftrags-Dateien erstellen. Stellen Sie sicher, dass die verwendeten Adressen gemäss den Vorgaben strukturiert sind.

Ihr Softwarepartner kann Sie dabei unterstützen.
Die neuen Vorgaben für QR-Rechnungen gelten ab dem 21.11.2025, danach werden unstrukturierte QR-Rechnungen noch während einer Übergangsfrist verarbeitet. Als Rechnungssteller dürfen Sie nur noch QR-Rechnungen abgeben, die strukturierte Adressdaten enthalten.
  • Prüfen Sie, welche Zahlungen Sie heute mittels QR-Rechnung tätigen und ob diese den neuen Standards entsprechen.
  • Falls Sie als Zahlungspflichtiger neue QR-Rechnungen erhalten, nutzen Sie ausschliesslich diese neu ausgestellten QR-Rechnungen.
  • Falls Sie QR-Rechnungen ausstellen, prüfen Sie, ob die ausgestellten QR-Rechnungen bereits den neuen Vorgaben entsprechen. Ggf. müssen Sie den Rechnungsempfängern für bereits ausgestellte Rechnungen (Zahlungen über einen längeren Zeitraum) neue, strukturierte QR-Rechnungen zustellen.
  • Falls Sie eine Software für Ihre Buchhaltung / Rechnungsstellung nutzen, prüfen Sie mit dem Software-Provider, ob diese den neuen Vorgaben entspricht.
Die QR-Rechnung ist seit 2020 das offizielle Standardformat für elektronische sowie papierbasierte Rechnungen in der Schweiz. Die QR-Rechnung enthält jeweils einen QR-Code mit allen nötigen und relevanten Zahlungsinformationen – Betrag, Empfängeradresse, Senderadresse und Referenznummer. Der QR-Code kann mit einer Banking-App oder am Postschalter gescannt werden, wodurch die manuelle Eingabe dieser Zahlungsinformationen entfällt.
Die Maske zur Erfassung und Änderung von Zahlungen im Digital Banking unterstützt bereits heute die Anforderungen an die strukturierten Adressdaten.
Zahlungen ohne strukturierte Adressen werden noch bis zum 13.11.2026 verarbeitet. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie baldmöglichst nur noch Zahlungen mit strukturierter Adresse verwenden.