Accesskeys

Vollständige und korrekte Adressen im Zahlungsverkehr

Die «strukturierte Adresse» kommt - für QR-Rechnungen, Zahlungs- und Daueraufträge. Müssen Sie aktiv werden?

Um Geldwäscherei zukünftig noch effizienter zu verhindern, führt der Schweizer Finanzmarkt die «strukturierte Adresse» ein. Das bedeutet, dass im Zahlungsverkehr die einzelnen Adressinformationen in eigens dafür vorgesehenen Feldern zu erfassen sind. Wir zeigen Ihnen, ob Sie davon betroffen sind und was Sie wann tun müssen.

Wichtig: Ab dem 14. November 2026 können Zahlungseingänge und Zahlungsaufträge mit unstrukturierten Adressinformationen nicht mehr verarbeitet werden.

Auf einen Blick

  • Im Zahlungsverkehr wird schrittweise ein neues Adressformat eingeführt.
  • Davon betroffen sind QR-Rechnungen, Zahlungs- und Daueraufträge.
  • Sowohl Rechnungsstellende als auch Zahlungspflichtige müssen Ihre Aufträge anpassen.
  • Hier erfahren Sie, wer was wann tun muss.

Was ändert sich?

Zukünftig muss eine Adresse in einzelne Elemente (z.B. je eines für Strasse und Hausnummer) aufgeteilt werden und sie kann Umlaute und mehr Sonderzeichen enthalten.

Zahlungen und Daueraufträge lassen sich nur noch mit vollständigen Adressangaben erfassen. Die Mindestanforderungen sind Name, Ort und Land.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen das Beratungscenter oder Ihre persönliche Kundenberaterin bzw. Ihr persönlicher Kundenberater gerne zur Verfügung.

Für Zahlungspflichtige

Sie möchten neue Rechnungen erfassen?

  • Bei der Neuerfassung von Zahlungs- und Daueraufträgen im E-Banking und Mobile Banking werden die Adressvorgaben bereits geprüft (mindestens: Name, Ort und Land). Stellen Sie sicher, dass die Adressen korrekt und vollständig sind. Um Verzögerungen oder gar Ablehnungen Ihrer Zahlungsaufträge zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, immer auch Strasse, Hausnummer und Postleitzahl zu erfassen.
  • Falls Ihnen notwendige Adressangaben fehlen, fordern Sie bitte die vollständigen Adressdaten beim Zahlungsempfänger/Begünstigten an.

Sie möchten bestehende Daueraufträge prüfen?

  • Wir werden Ihre bestehenden Daueraufträge prüfen. Falls Sie etwas unternehmen müssen, werden wir Sie via Digital Banking oder Brief informieren.
  • Kundinnen und Kunden ohne E-Banking oder Mobile Banking müssen die Anpassungen mittels Formular in Auftrag geben.

Für Personen mit Buchhaltungssoftware

Erfüllt Ihre Buchhaltungssoftware die neuen Anforderungen?

Wenn Sie QR-Rechnungen mit einer eigenen Buchhaltungssoftware erstellen, klären Sie frühzeitig ab, ob sie den neuen Vorgaben entspricht. Grundsätzlich sollten Name, Vorname, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort in eigens dafür vorgesehenen Feldern erfasst werden.

Für Rechnungsstellende

Erstellen Sie QR-Rechnungen im Digital Banking der Bank Cler?

Dann müssen Sie nichts unternehmen. QR-Rechnungen, die Sie im Digital Banking (E-Banking) der Bank Cler erstellen, erfüllen bereits heute alle Vorgaben und enthalten strukturierte Adressen.

Erstellen Sie QR-Rechnungen NICHT im Digital Banking der Bank Cler?

Prüfen Sie, ob QR-Rechnungen, die Sie auf andere Weise erstellen oder beziehen, den neuen Anforderungen entsprechen.

Wie können Sie das herausfinden?

Wenn Sie bei der Erstellung der QR-Rechnungen die Adresse in separate Felder (Name, Strasse, Nr., PLZ, Ort, Land) eingeben, erstellen Sie eine strukturierte Adresse. Alternativ können Sie die erstellen QR-Rechnungen mit Ihrem eigenen Mobile Banking einscannen (wichtig: nur einscannen, ohne Zahlungsausführung!). Erscheinen nach dem Scannen die Zahlungsinformationen in den erwähnten separaten Adressfeldern, handelt es sich um strukturierte Adressen. Falls die Adresse im «Freitextformat» angezeigt wird, entspricht die QR-Rechnung nicht den neuen Anforderungen. In diesem Fall müssen Sie dafür sorgen, dass diese den neuen Vorgaben entsprechen.

Gibt es Rechnungsempfänger, die regelmässig Zahlungen an Sie leisten?

Das können beispielsweise monatliche Mieten oder jährliche Mitgliederbeiträge sein. Falls die Zahlungspflichtigen diese wiederkehrenden Zahlungen auf Basis einer QR-Rechnung per Dauerauftrag oder mit Hilfe von Zahlungsvorlagen begleichen, müssen Sie ihnen dafür rechtzeitig neue QR-Rechnungen mit strukturierten Adressinformationen zustellen.

Muss ich als privater Vermieter meine QR-Rechnungen anpassen?

Ja, falls Sie QR-Rechnungen ausstellen, müssen Sie Ihren Mietern rechtzeitig QR-Rechnungen mit strukturierten Adressen zustellen. Dies bedeutet, dass Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land in eigens dafür vorgesehenen Feldern stehen. Seit dem 21.11.2025 gelten die neuen Vorgaben für die QR-Rechnung. Unstrukturierte QR-Rechnungen werden nur noch während einer Übergangsfrist bis zum 30. September 2026 verarbeitet.

Muss ich meine Immobiliensoftware aktualisieren?

Ja, wenn Sie mit einer Immobiliensoftware Rechnungen erstellen (z.B. Mieten, Nebenkosten). Dann müssen Sie sicherstellen, dass die Adressen im QR-Code strukturiert sind – also in getrennten Feldern für Strasse, Hausnummer, Ort, Land. Seit dem 21.11.2025 gelten diese Vorgaben für die QR-Rechnungen. Sprechen Sie mit Ihrem Softwarepartner, ob ein Update notwendig ist. Die Software-Provider sind ebenfalls über diese Umstellung informiert. Dasselbe gilt, wenn Sie mit Ihrer Immobiliensoftware Zahlungsauftrags-Dateien erstellen. Stellen Sie sicher, dass die verwendeten Adressen gemäss den Vorgaben strukturiert sind. Ihr Softwarepartner kann Sie dabei unterstützen.

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Die neuen Vorgaben für QR-Rechnungen gelten seit dem 21.11.2025, unstrukturierte QR-Rechnungen noch während einer Übergangsfrist bis zum 30. September 2026 verarbeitet. Als Rechnungssteller dürfen Sie nur noch QR-Rechnungen abgeben, die strukturierte Adressdaten enthalten.

Weitere Informationen – Factsheets von SIX

Möchten Sie wirklich abbrechen?

Nur noch wenige Schritte.

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