Um Geldwäscherei zukünftig noch effizienter zu verhindern, wird im internationalen Zahlungsverkehr die «strukturierte Adresse». eingeführt. Im Zahlungsverkehr müssen die einzelnen Adressbestandteile wie Strasse, Postleitzahl und Ort in eigens dafür vorgesehenen Feldern erfasst werden. Wir zeigen Ihnen, ob Sie betroffen sind und was Sie jetzt tun müssen.
Handeln Sie jetzt: Wir empfehlen Ihnen, bis 13. November 2026 umzustellen.
Viele Schweizer Unternehmen haben ihre Zahlungsprozesse bereits auf die strukturierte Adresse umgestellt. Zahlreiche internationale Märkte haben sie eingeführt oder treiben die Einführung voran. Zahlungen mit unstrukturierten Adressen können deshalb schon heute zurückgewiesen oder verzögert werden, insbesondere bei Zahlungen ins Ausland. Überprüfen Sie Ihre Rechnungen, Daueraufträge, Zahlungsvorlagen und gespeicherte Empfänger.
Wichtig: Ab dem 31. Mai 2027 können Zahlungseingänge und Zahlungsaufträge mit unstrukturierten Adressinformationen bei der Bank Cler nicht mehr verarbeitet werden.
Auf einen Blick
- Im Zahlungsverkehr gilt ein neues Adressformat: Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land stehen in eigenen Feldern.
- Betroffen sind QR-Rechnungen, Zahlungsaufträge und Daueraufträge, und zwar für Rechnungsstellende als auch für Zahlungspflichtige.
- Zahlungen mit unstrukturierten Adressen können abgelehnt oder verzögert werden.
- Hier erfahren Sie, wer was wann tun muss.
Was ändert sich?
Zukünftig muss eine Adresse in einzelne Elemente (z.B. je eines für Strasse und Hausnummer) aufgeteilt werden und sie kann Umlaute und mehr Sonderzeichen enthalten.
Zahlungen und Daueraufträge lassen sich nur noch mit vollständigen Adressangaben erfassen. Die Mindestanforderungen sind Name, Ort und Land.
Für Zahlungspflichtige
Sie möchten neue Rechnungen erfassen?
- Bei der Neuerfassung von Zahlungs- und Daueraufträgen im E-Banking und Mobile Banking werden die Adressvorgaben bereits geprüft (mindestens: Name, Ort und Land). Stellen Sie sicher, dass die Adressen korrekt und vollständig sind. Um Verzögerungen oder gar Ablehnungen Ihrer Zahlungsaufträge zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, immer auch Strasse, Hausnummer und Postleitzahl zu erfassen.
- Falls Ihnen notwendige Adressangaben fehlen, fordern Sie bitte die vollständigen Adressdaten beim Zahlungsempfänger/Begünstigten an.
Sie möchten bestehende Daueraufträge prüfen?
- Wir werden Ihre bestehenden Daueraufträge prüfen. Falls Sie etwas unternehmen müssen, werden wir Sie via Digital Banking oder Brief informieren.
- Kundinnen und Kunden ohne E-Banking oder Mobile Banking müssen die Anpassungen mittels Formular in Auftrag geben.
Für Personen mit Buchhaltungssoftware
Erfüllt Ihre Buchhaltungssoftware die neuen Anforderungen?
Wenn Sie QR-Rechnungen mit einer eigenen Buchhaltungssoftware erstellen, klären Sie frühzeitig ab, ob sie den neuen Vorgaben entspricht. Grundsätzlich sollten Name, Vorname, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort in eigens dafür vorgesehenen Feldern erfasst werden.
Für Rechnungsstellende
Erstellen Sie QR-Rechnungen im Digital Banking der Bank Cler?
Dann müssen Sie nichts unternehmen. QR-Rechnungen, die Sie im Digital Banking (E-Banking) der Bank Cler erstellen, erfüllen bereits heute alle Vorgaben und enthalten strukturierte Adressen.
Erstellen Sie QR-Rechnungen NICHT im Digital Banking der Bank Cler?
Prüfen Sie, ob QR-Rechnungen, die Sie auf andere Weise erstellen oder erhalten, den Anforderungen entsprechen. QR-Rechnungen dürfen bereits heute ausschliesslich strukturierte Adressen (Adresstyp «S») enthalten. Schliessen Sie die Umstellung deshalb so bald wie möglich ab.
Erstellen Sie neue QR-Rechnungen nur noch gemäss den gültigen Implementation Guidelines für die QR-Rechnung (Version 2.4). Klären Sie mit Ihrem Softwareanbieter, ob Ihre Rechnungssoftware die strukturierte Adresse unterstützt. Enthalten QR-Rechnungen Ihrer Lieferanten noch unstrukturierte Adressen, bitten Sie diese, ihre Rechnungen anzupassen.
Wie können Sie das herausfinden?
Wenn Sie bei der Erstellung der QR-Rechnungen die Adresse in separate Felder (Name, Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort, Land) eingeben, erstellen Sie eine strukturierte Adresse. Alternativ können Sie die erstellten QR-Rechnungen mit Ihrem eigenen Mobile Banking einscannen (wichtig: nur einscannen, ohne Zahlungsausführung!). Erscheinen nach dem Scannen die Zahlungsinformationen in den erwähnten separaten Adressfeldern, handelt es sich um strukturierte Adressen. Falls die Adresse im «Freitextformat» angezeigt wird, entspricht die QR-Rechnung nicht den neuen Anforderungen. In diesem Fall müssen Sie dafür sorgen, dass diese den neuen Vorgaben entsprechen.
Gibt es Rechnungsempfänger, die regelmässig Zahlungen an Sie leisten?
Das können beispielsweise monatliche Mieten oder jährliche Mitgliederbeiträge sein. Falls die Zahlungspflichtigen diese wiederkehrenden Zahlungen auf Basis einer QR-Rechnung per Dauerauftrag oder mit Hilfe von Zahlungsvorlagen begleichen, müssen Sie ihnen dafür rechtzeitig neue QR-Rechnungen mit strukturierten Adressinformationen zustellen.
Muss ich als privater Vermieter meine QR-Rechnungen anpassen?
Ja, wenn Sie Ihren Mieterinnen und Mietern QR-Rechnungen zustellen. Bereits seit dem 21. November 2025 dürfen QR-Rechnungen nur noch strukturierte Adressen enthalten. Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land stehen dabei in eigens dafür vorgesehenen Feldern. Zahlungen aus QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen können abgelehnt werden. Die Miete trifft dann nicht rechtzeitig bei Ihnen ein.
Stellen Sie Ihren Mieterinnen und Mietern neue QR-Rechnungen zu. Im Digital Banking der Bank Cler erstellen Sie QR-Rechnungen, die den Anforderungen bereits entsprechen.
Muss ich meine Immobiliensoftware aktualisieren?
Ja, wenn Sie mit einer Immobiliensoftware Rechnungen erstellen (z.B. Mieten, Nebenkosten). Dann müssen Sie sicherstellen, dass die Adressen im QR-Code strukturiert sind – also in getrennten Feldern für Name, Strasse, Hausnummer, Ort, Land.
Seit dem 21. November 2025 gelten diese Vorgaben für die QR-Rechnungen. Sprechen Sie mit Ihrem Softwarepartner, ob ein Update notwendig ist. Die Software-Provider sind ebenfalls über diese Umstellung informiert. Dasselbe gilt, wenn Sie mit Ihrer Immobiliensoftware Zahlungsauftrags-Dateien erstellen. Stellen Sie sicher, dass die verwendeten Adressen gemäss den Vorgaben strukturiert sind. Ihr Softwarepartner kann Sie dabei unterstützen.
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Seit dem 21. November 2025 dürfen QR-Rechnungen nur noch strukturierte Adressen enthalten. Zahlungen aus QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen können abgelehnt werden. Ihre Kundinnen und Kunden können Ihre Rechnungen dann nicht wie gewohnt bezahlen.