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Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Das neue Finanzdienstleistungsgesetz

Am 01.01.2020 ist das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft getreten. Damit sollen Bankkunden besser geschützt werden. Finanzdienstleister (wie Banken) müssen sich an bestimmte Regeln halten und beispielsweise ihre Kundinnen und Kunden noch besser über die Kosten, Eigenschaften sowie Risiken von Anlageprodukten informieren. Die neuen Regeln betreffen aber nicht alle Kundinnen und Kunden. Möchten Sie mehr über die neuen Regeln erfahren? Wollen Sie wissen, ob und wie Sie davon betroffen sind? Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Weitere Informationen (PDF)

Best Execution

Für die Ausführung von Kundenaufträgen zum Zweck des Erwerbs oder der Veräusserung von Finanzinstrumenten haben wir Ausführungsgrundsätze festgelegt. Diese definieren, wie die Bank Cler für ihre Kundinnen und Kunden das bestmögliche Ergebnis bei der Ausführung von Aufträgen erzielt.

Ausführungsgrundsätze Best Execution (PDF)

Die Zuteilungen bei öffentlichen Emissionen und Platzierungen im Kapitalmarkt richten sich nach den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung.

Richtlinien (PDF)

Umgang mit Interessenkonflikten

Die Bank Cler hat angemessene organisatorische Massnahmen getroffen, um Interessenkonflikte, die bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen entstehen können, nach Möglichkeit zu vermeiden oder die Benachteiligung ihrer Kundinnen und Kunden auszuschliessen, sollte sich ein Interessenkonflikt nicht vollständig vermeiden lassen.

Merkblatt zum Umgang mit Interessenkonflikten (PDF)

Basisinformationsblätter

Basisinformationsblätter (BIB) zu Finanzinstrumenten können hier abgerufen werden.

Anlagestrategien, Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumente

Die Informationen zur Funktionsweise und den Risiken von Anlagestrategien, Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumenten können hier abgerufen werden.