Ehepaare und Konkubinatspaare leben oft ähnlich – in der Vorsorge gelten jedoch unterschiedliche Regeln. Das zeigt sich besonders bei der Säule 3a. Wer die Unterschiede kennt, plant seine Zukunft entspannter und verhindert unangenehme Überraschungen.
Auf einen Blick
Die Säule 3a ist die sogenannte freiwillige private Vorsorge. Um sich finanziell für die Zukunft abzusichern, können Sie mit Pensionskassenanschluss jährlich maximal 7258 Franken steuerbegünstigt in dieses Vorsorgegefäss einzahlen. Ohne Pensionskassenanschluss sind maximal 20 Prozent des Einkommens bzw. höchstens 36 288 Franken pro Jahr zulässig. (Maximalbeträge: Stand 2025)
Unabhängig davon, ob ein Paar im Konkubinat lebt oder verheiratet ist, können beide Personen den Betrag steuerbegünstigt in die dritte Säule einbezahlen. Das bedeutet soviel wie, dass der Betrag, welcher in die dritte Säule einbezahlt wird, vollständig vom Einkommen abgezogen werden kann und sich somit das steuerbare Einkommen reduziert.
Ihre Einzahlungen in die dritte Säule können Sie vollumfänglich von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Dabei profitieren Sie je nach steuerbarem Einkommen und den getätigten Einzahlungen von einer unterschiedlichen Steuerersparnis.
Steuerbares Einkommen: 60 000 Franken, Steuersätze 2024, Maximalbetrag 2025, Basel-Stadt
| Ohne Säule 3a | Mit Säule 3a (Teilzahlung) | Mit Säule 3a (Einzahlung Maximalbetrag, 1 Person) | Mit Säule 3a (Einzahlung Maximalbetrag - Beide Ehepartner) | |
| Jährliche Einzahlung in die Säule 3a: | 0 Franken | 3600 Franken | 7258 Franken | 14 516 Franken |
| Jährliche Steuern gesamt: |
22 816 Franken |
21 880 Franken |
20 940 Franken |
19 136 Franken |
| Steuerersparnis pro Jahr: |
0 Franken |
936 Franken |
1876 Franken |
3680 Franken |
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Steuerbares Einkommen: 100 000 Franken, Steuersätze 2024, Maximalbetrag 2025, Basel-Stadt
| Ohne Säule 3a | Mit Säule 3a (Teilzahlung) | Mit Säule 3a (Einzahlung Maximalbetrag, 1 Person) | Mit Säule 3a (Einzahlung Maximalbetrag - Beide Ehepartner) | |
| Jährliche Einzahlung in die Säule 3a: | 0 Franken | 3600 Franken | 7258 Franken | 14 516 Franken |
| Jährliche Steuern gesamt: |
22 816 Franken |
21 880 Franken |
20 940 Franken |
19 136 Franken |
| Steuerersparnis pro Jahr: |
0 Franken |
936 Franken |
1876 Franken |
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Bei Konkubinatspaaren gilt es zusätzlich zu beachten, dass man sich gegenseitig genauso wie innerhalb der zweiten Säule bei der Stiftung der dritten Säule (übrigens gilt dies auch für Freizügigkeitsguthaben) begünstigen kann. Dafür kennt die Stiftung in der Regel ein separates Formular, die sogenannte Begünstigtenerklärung. Die Stiftung muss im Besitz dieses Formulars sein, damit 3a-Gelder im Todesfall direkt an die begünstigte Person ausbezahlt werden.
Die Grafik zeigt beispielhaft die einmalige sowie die gestaffelte Auszahlung von Vorsorgegeldern über 6 Jahre. Der gestaffelte Bezug bewirkt eine um 9100 Franken tiefere Besteuerung. Hinweis: Die tatsächliche Steuerersparnis kann abweichen.
Aus steuerlicher Sicht macht es Sinn, nicht nur eine dritte Säule aufzufüllen, sondern mehrere Gefässe. Die Säule 3a-Guthaben können ab Alter 60 bis 65 gestaffelt bezogen werden. Dieser gestaffelte Bezug bringt einen steuerlichen Vorteil mit sich.
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Gerade bei jüngeren Paaren ist es zudem für jede einzelne Person interessant, die Säule 3a nicht einfach in einer Kontolösung liegen zu lassen, sondern in Wertschriften zu investieren, da so langfristig mehr Rendite erwirtschaftet werden kann. Isabelle hat diese Möglichkeit für sich geprüft, indem sie jährlich 4000 Franken in die dritte Säule einbezahlt und simuliert, wie hoch ihr Guthaben mit Alter 65 wäre auf einem Konto oder einer Wertschriftenlösung (siehe Abb. 2).
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Säule 3a-Guthaben dürfen für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum bezogen werden. Wenn dies der Plan ist innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre, so ist eine Wertschriftenlösung in der Säule 3a nicht zu empfehlen. In der Praxis spricht man vom Anlagehorizont, der vorausgesetzt wird, damit es überhaupt erst sinnvoll ist, Gelder zu investieren.
Eine Heirat wirkt sich auf viele Bereiche aus: Die AHV-Leistungen, die Pensionskasse, die dritte Säule, die Steuern und den Nachlass. Bei allen finanziellen Stolpersteinen, die sich auftun, zu guter Letzt ein Appell an die Romantik. Lassen wir uns unsere Wünsche und Träume nicht nehmen aus Angst vor einer möglichen Steuerprogression und dem Abschluss von Todesfallrisikopolicen. Vielmehr sollten wir neben dem Wedding-Planer eben auch die Vorsorgeexpertin konsultieren und uns die Zeit nehmen, uns aktiv um unsere Finanzen zu kümmern und Verantwortung dafür zu übernehmen.