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Zak Vorsorgen

Was Frauen zur Vorsorge wirklich wissen wollen

Ob im Teilzeitjob, beim Reisen, nach dem Studium oder bei familiären Veränderungen – viele Vorsorgefragen tauchen plötzlich auf und bleiben im Alltag oft unbeantwortet. Beim MissFinance-Live-Podcast haben die Gäste persönliche Fragen zur Vorsorge gestellt, die unsere Fachexpertinnen direkt beantwortet haben. Wir haben die spannendsten Fragen und Antworten aus der anschliessenden Podiumsdiskussion für dich zusammengefasst.

Die Fachexpertinnen der Bank Cler Fabienne Maurer, Evelyne Jungo und Ivana Nyffenegger (von links nach rechts), MissFinance Angela Mygind (ganz rechts)

Worum geht es im Live-Podcast?

Für ihren Podcast «Money Matters» zeichnete Finanzbloggerin MissFinance die Folge «Teilzeitarbeit: Lifestyle oder Vorsorge-Risiko?» mit den Vorsorgeexpertinnen Evelyne Jungo und Fabienne Maurer als Gäste live vor Publikum auf.

Teilzeit gilt für viele als praktisches Arbeitsmodell – doch welche Vorteile bringt dieses Modell wirklich? Und welche Risiken birgt es für die persönliche Vorsorge? Gerade Frauen entscheiden sich oft für ein reduziertes Pensum, um Beruf und Familie zu vereinen. Worauf sollte man achten, um auch finanziell gut abgesichert zu sein? In der Podcast-Folge vom 1. Dezember 2025 diskutieren unsere Vorsorgeexpertinnen mit MissFinance über die Chancen und Herausforderungen von Teilzeitarbeit.

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Exklusive Fragen und Antworten nach der Liveaufzeichnung

Nach der Liveaufzeichnung stellte das Publikum spannende Fragen, die viele Frauen zum Thema Vorsorge wirklich beschäftigen. Unsere Fachexpertinnen Evelyne Jungo, Fabienne Maurer und Ivana Nyffenegger nahmen an der Podiumsdiskussion teil und gaben fundierte Antworten sowie wertvolle Tipps.

«Wenn ich eine Weltreise plane, aber in der Schweiz wohnhaft bleibe: Ich kann das ja melden, um weiterhin bei der AHV versichert zu bleiben. Wo genau muss ich das melden – und geht das auch nachträglich?»

Fabienne: Um bei der AHV versichert zu bleiben, musst du dich bei der Ausgleichskasse deines Wohnkantons melden. Wichtig ist, dass du der Ausgleichskasse mitteilst, dass du aktuell nicht arbeitest. Die Ausgleichskasse erstellt dann eine Beitragsrechnung für Nichterwerbstätige – basierend auf deiner letzten Steuererklärung.

Idealerweise machst du das vor deiner Abreise. Falls du es vergisst, kannst du es bis zu fünf Jahren rückwirkend nachholen.

Unsere Empfehlung: Wenn du weisst, dass eine Nachzahlung in den nächsten 2–3 Jahren noch möglich ist, solltest du unbedingt einen individuellen Kontoauszug der AHV bestellen. Dort siehst du genau, in welchen Jahren ein entsprechendes Einkommen versichert war. Falls eine Lücke besteht, kannst du diese noch nachträglich mit Nichterwerbstätigen-Beiträgen schliessen.

«Verpasste AHV-Beiträge, sogenannte Beitragslücken, kannst du bis zu fünf Jahren rückwirkend nachholen.»
Fabienne Maurer, Finanzplanerin der Bank Cler

«Ich habe lange studiert, mehrere Praktika gemacht und bin jetzt 31. Ich spare, zahle in die Säule 3a ein und überlege, was ich noch machen soll. Was ratet ihr mir?»

Ivana: Dass du sparst, ist sehr gut – und dass du bereits in die Säule 3a einzahlst, noch besser. Folgendes Vorgehen würden wir empfehlen:

1. Bestelle einen AHV-Auszug und prüfe:
• Wann hast du das erste Mal einbezahlt?
• Kannst du noch nachzahlen?
• Was würde das insgesamt kosten?

2. Pensionskasse (2. Säule):
Verpasste Beiträge kannst du nicht nachzahlen, aber prüfe:
• Kannst du freiwillig deinen monatlichen Sparbeitrag erhöhen (Wahlplan)?
• Hast du grundsätzlich Einkaufspotenzial, das du später nutzen kannst?

3. Säule 3a:
Zahle so viel ein, wie du kannst. Als Angestellte kannst du 2026 bis zu 7 258 CHF einzahlen. Im besten Fall zahlst du das Anfang Jahr ein oder als zweitbeste Option monatlich zum Beispiel mit einem Dauerauftrag.

Mit dem Vorgehen kannst du wertvolle Einblicke über deine Vorsorgesituation sammeln und diese für die Optimierung berücksichtigen.

«Warum ist die Einzahlung in die Säule 3a per Jahresbeginn die beste Option? Bei Anlagefonds wurde mir geraten, monatlich einzuzahlen, um die Risiken zu glätten.»

Ivana: Wenn du Anfang Jahr einzahlst und investierst, hast du praktisch das ganze Jahr, um die Rendite mitzunehmen. Im besten Fall, also wie in diesem Jahr 2025, hast du ein gutes Anlagejahr gehabt.
In einem schwachen Börsenjahr ist hingegen die monatliche Einzahlung vorteilhafter, weil du dann zu tieferen Kursen nachkaufst und von einem günstigeren Durchschnittspreis profitierst (Durchschnittseffekt).
Mit monatlichen Einzahlungen würdest du in einem guten Börsenjahr Performance verlieren, die du nicht mitnimmst.
Aber: In den letzten zehn Jahren waren 70% der Börsenjahre positiv, 30% negativ (z.B. im Swiss Market Index).
Weil wir zu Jahresbeginn nie wissen, wie das Jahr wird, empfehlen wir dir dann so viel, wie du kannst, einzuzahlen.

Fabienne: Erwähnenswert ist zudem, dass die Rendite in der Säule 3a bis zum Bezug komplett steuerfrei ist und somit mehr Rendite möglich ist als mit dem freien Vermögen.


«In den letzten zehn Jahren waren 70% der Börsenjahre positiv, 30% negativ.»
Ivana Nyffenegger, Anlageexpertin der Bank Cler

«Kann ich einen Grossteil des Maximalbetrags Anfang Jahr einzahlen und den Rest jeden Monat?»

Ivana: Ja, absolut. Das kannst du problemlos so machen.

«Was passiert, wenn ich die Fünf-Jahre-Frist verpasse, um AHV-Beiträge nachzuzahlen? Wie wirkt sich das auf meine spätere Rente aus, auch wenn ich später gut verdiene, also über dem Medianlohn?»

Evelyne: Gute Frage. Die Lücke bleibt – unabhängig von deinem Einkommen.
Du musst dir das so vorstellen, dass bei Erreichen des Referenzalters (aktuell 65 Jahre) geprüft wird, wie viel Rente dir zusteht. Das bedeutet, eine Vollrente erhältst du, wenn du 44 Beitragsjahre aufweisen kannst und wenn du eine Beitragslücke hast, wird dir die ganze Rente um 1/44 gekürzt. Das passiert unabhängig davon, ob du 80 000 CHF oder 200 000 CHF im Durchschnitt verdient hast. Die Reduktion von 1/44 pro Beitragslücke hast du trotzdem.
«Egal, wie viel du bis zur Rente durchschnittlich verdient hast, hast du eine Beitragslücke, wird deine Rente um ¹/₄₄ gekürzt.»
Evelyne Jungo, Vorsorgeexpertin der Bank Cler

«Wenn man verheiratet ist und stirbt: Ist dann das Geld von der PK und der AHV auch weg oder erhält das der Ehepartner?»

Evelyne: Die Pensionskasse und die AHV sind nicht relevant für die Erbmasse.

AHV:
Bei der AHV hast du dann Anrecht auf eine Witwen- oder Witwerrente. Auch Kinder haben Anspruch – diese erhalten eine Waisenrente.

Pensionskasse:
Bei der Pensionskasse ist es gleich wie bei der AHV – der Anspruch ist im Vorsorgereglement oder im Vorsorgeplan der Pensionskasse geregelt. Oft kann zwischen einer Ehegattenrente/Lebenspartnerrente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung gewählt werden. Auch Kinder sind anspruchsberechtigt, bis sie mit der Ausbildung fertig sind.

Säule 3a:
Die Leistung fällt nicht in die Erbmasse, ist aber für die Pflichtteilsberechnung relevant. Die Auszahlung erfolgt gemäss Begünstigtenordnung (je nach Vorsorgestiftung unterschiedlich).
Wenn z.B. der Ehepartner dort an erster Stelle steht, erhält er die Säule-3a-Leistung.
Aber die Berechnung erfolgt mit Einbezug der Kinder, daraus steigt der Pflichtanteil der Kinder. Die direkte Auszahlung erfolgt jedoch an den Begünstigten.

«Wenn man jung verstirbt: Bis wann erhält der Ehepartner die Witwerrente?»
AHV:

Fabienne: Stand heute erhält eine Witwe die Witwenrente lebenslang resp. wird diese bei Pensionierung in eine Altersrente umgewandelt.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (2022) müssen in der Schweiz Witwer und Witwen gleichbehandelt werden. In diesem Zusammenhang wird derzeit eine neue, umfassende Gesetzesanpassung vorbereitet, um die Ungleichbehandlung zu beseitigen.

Pensionskasse:
Bei der Pensionskasse ist die Hinterlassenenrente grundsätzlich lebenslänglich.

«Im Todesfall ist das Geld der AHV und der PK vom Ehepartner in der Regel nicht relevant für die Erbmasse. Es gibt jedoch Pensionskassen, die ein Todesfallkapital an Hinterbliebene auszahlen.»
Evelyne Jungo, Vorsorgeexpertin der Bank Cler

«Wo kann ich mich zur Vorsorge oder Finanzplanung beraten lassen?»

Fabienne: Eine erste Anlaufstelle ist die Bankberaterin oder der Bankberater – eine Telefonnummer findest du zum Beispiel immer auf deinem Bankausweis. Solltest du beim Beratungsgespräch komplexere Fragen und Themen haben, kann die Bankberaterin oder der Bankberater eine Fachperson, beispielsweise eine Vorsorgespezialistin oder eine Finanzplanerin, beiziehen.

Würdest du zum Beispiel bei uns das Beratungscenter anrufen, einen Termin zum Thema Vorsorge oder Finanzplanung vereinbaren, dann würde das Beratungscenter auf uns Spezialisten von der Vorsorge oder Finanzplanung zukommen.

Du hast eine Frage zum Thema Vorsorge, die hier nicht beantwortet wurde?
Erhalte Antworten auf deine individuellen Fragen.

Wir beraten dich gerne


MissFinance

Vorsorgewissen zum Hören:

Die Podcast-Folge «Teilzeit – Lifestyle oder Vorsorgerisiko?» erschien am 1. Dezember 2025.

Entdecke auch die bisherigen Folgen von «Money Matters», dem Finanz-Podcast für Frauen in der Schweiz.

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Hinweis der Redaktion: Um den Wissenstransfer in diesem Artikel zu verbessern, wurden die Fragen und Antworten präzisiert und überarbeitet.
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